• Wahlleistungen

    Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können Patienten neben den regulären Krankenhausleistungen auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen.

  • Wartezeitanrechnung

    Bei der Wartezeitanrechnung wird dem Versicherten die sonst übliche Wartezeit, in welcher keine Versicherungsleistungen erbracht werden, erlassen.

  • Wehrdienst und PKV

    Bei Wehrdienst und PKV besteht für die Versicherten die Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vom Bund erstattet zu bekommen.