- Wahlärztliche Leistungen
Wahlärztliche Leistungen können Patienten beim Aufenthalt im Krankenhaus individuell vereinbaren, um ein versichertes Behandlungsangebot zu ergänzen.
- Wahlleistungen
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können Patienten neben den regulären Krankenhausleistungen auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
- Wartezeit Pflegeversicherung
Wie in der PKV gibt es auch in der privaten Pflegeversicherung Wartezeiten. Die Wartezeit der Pflegeversicherung liegt bei ein bis fünf Jahren.
- Wartezeitanrechnung
Bei der Wartezeitanrechnung wird dem Versicherten die sonst übliche Wartezeit, in welcher keine Versicherungsleistungen erbracht werden, erlassen.
- Wartezeiten PKV
Bei einem Wechsel oder Neueintritt in die PKV müssen Versicherte in einigen Fällen mit Wartezeiten von drei bis acht Monaten rechnen.
- Wehrdienst und PKV
Bei Wehrdienst und PKV besteht für die Versicherten die Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vom Bund erstattet zu bekommen.
- Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt bei in schriftlicher Form abgeschlossenen Verträgen, eingeschlossen private Krankenversicherung, immer zwei Wochen.