
Pflegezusatzversicherung
Finanzielle Absicherung des Pflegerisikos
Die Absicherung des Pflegerisikos zählt zu den existenziellen Absicherungen. Denn jeden - egal ob jung oder alt - kann die Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit treffen. Doch tritt der Pflegefall ein, reichen die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht aus.
Das Wichtigste im Überblick
- Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es lediglich um eine Teilversicherung, denn die tatsächlich anfallenden Kosten werden in der Regel nur in Höhe von 30 bis 50 Prozent gedeckt.
- Wer also nicht zusätzlich privat vorsorgt, muss im Pflegefall mit hohen monatlichen Kosten rechnen, für deren Übernahme die Familie herangezogen werden kann.
- Die Versorgungslücke im Pflegefall liegt im Schnitt bei 2.610 EUR (Stand: 07/2023).
- Eine Plegezusatzversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Pflegefall. Sie bietet zusätzliche Assistance-Leistungen (z.B. Organisation einer Pflegekraft oder Haushaltshilfe, Fahrdienst) bei Pflegebedürftigkeit.
- Je früher Sie eine Plegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind die Prämien.
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Daten & Fakten zur Pflege
- Ein Pflegefall dauert im Durchschnitt 7 Jahre.
- Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
- Vier von 5 Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt.
- Jeder vierte Pflegebedürftige ist unter 65 Jahre alt.
- Zahl der Pflegebedürftigen ist von 2 Mio. im Jahr 1999 auf heute 4,5 Mio. Menschen angestiegen.
- Bis 2050 wird mit einem Anstieg der Pflegefälle auf 6,5 Mio. gerechnet.
- 70 % der Pflegebedürftigen im Heim sind Sozialhilfeempfänger und damit von Entscheidungen des Sozialamts abhängig.
So viel kostet ein Pflegeheimplatz
Die Pflegeheimkosten unterscheiden sich zwischen den Bundesländern sehr stark. So beträgt der Eigenanteil in Sachsen-Anhalt 2.047 EUR, während im Baden-Württemberg 2.990 EUR (Stand 07/2023, Quelle: vdek e. V.) fällig werden.
- Durchschnittliche Eigenbeteiligung 2023: 2.610 Euro im Monat (Stand 07/2023, Quelle: vdek e.V.)
- Der Eigenanteil enthält die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie Ausbildung.
- Die Pflegekassen der GKV und PKV übernehmen nur einen Teil der Kosten.
- Die Höhe des Eigenanteils ist für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch.
- Für Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse keine Kosten.
Einen Überblick über die Zuzahlungen für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste bietet der Pflegenavigator der AOK.
Wer muss bei Pflegebedürftigkeit zahlen?
Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige zunächst einmal selbst die anfallenden Kosten tragen, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Dazu wird das laufende Einkommen (z.B. Rente) und/ oder das Vermögen herangezogen. Dem Pflegebdürftigen sowie seinem Ehepartner steht einmalig ein Schonvermögen in Höhe von jeweils 10.000 Euro zu. Eine selbstgenutzte Immobilie fällt ebenfalls unter das Schonvermögen.
Wer zahlt, wenn der Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst tragen kann:
- Kann der Pflegebedürftige nicht selbst für die Kosten aufkommen, werden Ehegatte, Lebensgefährte und Kinder in familiärer Absprache in finanzielle Verantwortung genommen.
- Können sich die Familienangehörigen nicht auf eine Übernahme der Kosten einigen, kann der Pflegebedürftige einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe stellen.
- Das Sozialamt kommt dann nach erfolgreicher Prüfung für die Kosten auf. Allerdings nimmt das Sozialamt die Angehörigen in folgender Reihenfolge in Anspruch:
- Ehegatte/in (§ 1608 BGB) und Lebensgefährte/in (§ 20 SGB XII)
- Kinder/ Adoptivkinder (§§ 1601, 1606 BGB) und Ehegatte/in des Kindes (BGH XII ZR 140/07)
- Eventuell wird auch der Lebensgefährte des Kindes zur Verantwortung gezogen (§ 20 SGB XII)
- Eltern (§§ 1601, 1601 BGB)
- Zum nicht unterhaltspflichtigen Personenkreis zählen z.B. Geschwister, Schwager/ Schwägerin, Onkel/ Tante, Schwiegereltern
Private Pflegezusatzversicherung – Absicherung des finanziellen Risikos
Ob Pflegeleistungen von Angehörigen oder professionellen Pflegediensten in Anspruch genommen werden, eines ist sicher: Die gesetzlichen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Wer auf das Risiko eines Pflegefalls nicht vorbereitet ist, kann schnell zum Sozialfall werden.
Einen Ausweg aus dem finanziellen Dilemma bieten private Pflegezusatzversicherungen. Dabei kann man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zusatzpolicen unterscheiden:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
Diese Pflegezusatzversicherungen können die offenen Kosten eines Pflegeplatzes je nach Tarif bis zu 100 Prozent abdecken. Beiträge und Leistungen der Anbieter unterscheiden sich jedoch beträchtlich, hier sollte man sich vor Versicherungsabschluss genau informieren.
Welche privaten Zusatztarife angeboten werden
Pflegekostenversicherung
- Die Pflegekostenversicherung leistet immer dann, wenn die (gesetzliche und private) Pflege-Pflichtversicherung Zahlungen erbringt.
- Dabei kann man den Erstattungssatz, der zusätzlich versichert werden soll, wählen.
- Wenn man die verbleibenden Restkosten z.B. vollständig abdecken möchte, sollte man eine Pflegekostenversicherung von 100 Prozent abschließen.
- In vielen Tarifen sind oftmals Höchstgrenzen für die Erstattung vorgesehen.
Pflegetagegeldversicherung
- Die Pflegetagegeldversicherung leistet je nach Pflegegrad ein versichertes Tagegeld. Wer z.B. ein Pflegetagegeld von 50 Euro versichert, erhält im Pflegefall eine maximale Auszahlung von 1.500 Euro im Monat.
- Das vereinbarte Pflegetagegeld wird im Pflegefall unabhängig von den tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen gezahlt.
- Kostennachweise sind also nicht erforderlich.
- Die Zahlungen hängen jedoch vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. So wird der volle Betrag in der Regel ist ab Einordnung in Pflegegrad 5 gezahlt, bei einem niedrigeren Pflegegrad gibt es prozentuale Abschläge und es wir ein geringerer Betrag ausgezahlt.
Pflegerentenversicherung
- Bei einer Pflegerentenversicherung wird bei Eintritt des Versicherungsfalls eine monatliche Rente ausgezahlt.
- Die Höhe der bei Vertragsabschluss festgelegten Pflegerente ist dabei abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
- Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Rente in Form einer Einmalzahlung auszahlen zu lassen.
- Eine Pflegerentenversicherung ist in der Regel teurer als eine Pflegekosten- oder eine Pflegetagegeldversicherung.
Welche Zusatzversicherung im eigenen Fall die richtige ist, ist immer abhängig von der eigenen Situation und den eigenen Ansprüchen an die Versicherung.
Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Die Beiträge sind abhängig von der gewählten Police und deren Umfang, sowie dem Eintrittsalter und den Vorerkrankungen des Versicherten. Sie werden unabhängig vom Einkommen berechnet.
Grundsätzlich gilt aber: Je früher man die Versicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge in der Regel. In jungen Jahren liegen beim Versicherten nur selten Vorerkrankungen vor, die zu einer Beitragserhöhung führen können. Außerdem ist die Ansparphase deutlich länger als bei älteren Versicherten, was sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt.
Checkliste: Was eine gute private Pflegezusatzversicherung ausmacht
Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte beim Vergleichen der Versicherungspolicen einige wichtige Punkte berücksichtigen:
- Leistungen ab Pflegegrad I
Besonders günstige Tarife leisten erst ab einem höheren Pflegegrad, vorher müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Gute Tarife zahlen bereits bei Pflegegrad I den vollen Satz. - Kurze Wartezeiten
Während der vertraglich vereinbarten Wartezeit, müssen Sie zahlen, haben aber keinen Versicherungsschutz. Laut Versicherungsbedingungen muss der Versicherer erst nach Ablauf der Wartezeit leisten. Achten Sie auf eine möglichst kurze Wartezeit. - Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Reicht der Bescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung aus oder wird ein separates Gutachten benötigt? Gute Anbieter erkennen den Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse an. - Übernahme des Pflegegrades
Der im Pflegebescheid festgestellte Pflegegrad sollte von der private Pflegeergänzungsversicherung übernommen werden. - Demenz
Pflegezusatztarife sollten bereits bei Pflegegrad 1 im Falle einer Demenz einspringen. - Beitragsbefreiung im Pflegefall
Tritt der Pflegefall ein, sollte die Beitragspflicht für die Pflegezusatzpolice enden. Viele Tarife sehen bereits ab Pflegegrad I die Beitragsbefreiung vor, andere setzen erst später ein. - Leistungen bei häuslicher Pflege: Achten Sie darauf, dass der Tarif gleiche Leistungen für ambulante (häusliche) und stationäre Pflege vorsieht, denn die Kosten fallen unabhängig vom Ort der Versorgung an.
- Ausbau der Versicherungsleistungen: Die Leistungen des Vertrags sollten regelmäßig an die steigenden Pflegekosten angepasst werden können - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Lebenslanger Schutz
Die Pflegeleistungen aus der Zusatzversicherung sollten lebenslang gezahlt werden. - Welt- oder Europageltung
Der Tarif sollte auch leisten, wenn Sie ins (außer-)europäische Ausland verziehen. Achten Sie auf den Passus, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Alter ins Ausland verlagern.