Private Krankenversicherung Wechsel
Möglichkeiten in die Private Krankenversicherung zu wechseln
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- Es gibt drei Wechselvarianten: Der Übertritt von einer gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung. Der Wechsel von einem privaten Anbieter zu einem anderen. Und der Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers. Je nach Wechselart unterscheiden sich die Voraussetzungen und Bedingungen.
- Eine private Absicherung für Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze möglich, Beamte und Selbstständige können sich jederzeit privat versichern. Auch Studenten haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat abzusichern.
- Die Jahresentgeldgrenze 2018 liegt bei 59.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.425 Euro im Monat. 2019 steigt dieser Wert auf 60.750 EUR.
- Grundlage für den GKV-PKV-Wechsel sind die Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB). Für den internen Tarifwechsel in der PKV gelten die Regularien des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Wechsel von der GKV in die PKV
Wer darf wechseln?
Wer als Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, kann nur zu einer private Krankenkasse wechseln, wenn das Bruttogehalt oberhalb der Jahresentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt für das Jahr 2018 bei 59.400 Euro (2019: 60.750 EUR). Voraussetzung für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung ist, dass die Grenze sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr überstiegen wird.
Im Gegensatz zu Angestellten und Arbeitern können Beamte, Freiberufler und Selbstständige jederzeit und unabhängig von der genannten Einkommensgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wechseln.
Das sollten Sie beim Wechsel nicht vergessen:
Der Umstieg vom gesetzlichen in das private System bedeutet aus verschiedenen Gründen einen radikalen Wechsel. Für diejenigen, die sich privat versichern, gelten folgende Regelungen:
- Keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kindern.
- Kostenerstattungsprinzip: Rechnungen von Ärzten und für Arzneimittel erhält der Versicherte und reicht diese zur Erstattung an die Versicherung ein.
- Beitragskalkulation: Alter, Vorerkrankungen und versicherte Leistungen bestimmen die Versicherungsprämie. Der Beitrag in der PKV sinkt nicht bei geringerem Einkommen.
- Freie Tarifwahl: Im Gegensatz zum vorgegebenen Leistungskatalog der GKV legt der Privatversicherte seinen Leistungsumfang und die Eigenbeteiligung selbst fest.
- Bildung von Altersrückstellungen: In jungen Jahren fallen in der Regel geringe Kosten für Gesundheitsleistungen an. Altersrückstellungen sollen daher die höheren Kosten für Gesundheitsleistungen im Alter abfangen. Dafür wird ein Teil des Beitrags vom Versicherungsanbieter einbehalten und angelegt.
- Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung: wer sich einmal privat krankenversichert hat, für den ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen möglich. Ausführliche Informationen, wie eine Rückkehr möglich wird, finden Sie im Beitrag Rückkehr GKV.
PKV-Beiträge: So viel kostet die PKV 2018
Eintrittsalter | Einsteigerschutz | Komfortschutz | Topschutz |
---|---|---|---|
Hinweis: Bei abweichenden Leistungsvorgaben kann es zu Mehr- oder Minderprämien kommen. | |||
25 | ab 208,72 EUR | ab 238,38 EUR | ab 350,63 EUR |
30 | ab 235,58 EUR | ab 269,99 EUR | ab 387,47 EUR |
35 | ab 266,34 EUR | ab 295,79 EUR | ab 423,16 EUR |
40 | ab 302,11 EUR | ab 323,75 EUR | ab 464,57 EUR |
45 | ab 334,36 EUR | ab 360,52 EUR | ab 516,15 EUR |
50 | ab 372,01 EUR | ab 405,74 EUR | ab 576,86 EUR |
grobe Eckdaten der Berechnung | bis 600 EUR Selbstbeteiligung, Mehrbettzimmer, 60% Zahnersatz | bis 600 EUR Selbstbeteiligung, 2-Bettzimmer, 75 % Zahnersatz, Heilpraktiker, amb. Psychotherapie | ohne Primärarztprinzip, bis 600 EUR Selbstbeteiligung, 1-2-Bettzimmer, 75 % Zahnersatz, Heilpraktiker, ambulante Psychotherapie, GOÄ stationär über Höchstsatz |
Wechsel innerhalb der Privaten Krankenkassen - Wechsel PKV
PKV-Versicherte, die sich innerhalb der privaten Krankenversicherung einen anderen Anbieter suchen möchten, bspw. aufgrund zu hoher Beiträge, infolge einer Beitragsanpassung oder schnell ansteigender Beiträge in den vergangenen Jahren, können das natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit tun. Allerdings gibt es hierbei einiges zu berücksichtigen, bevor man sich für oder gegen einen Wechsel entscheidet:
Altersrückstellungen
Versicherte mit Vertragsbeginn vor 2009 verlieren die gesamten Rückstellungen beim Versichererwechsel. Versicherte mit Vertragsabschluss ab 2009 können einen Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen (sog. Übertragungswert). Dadurch kann sich ein Wechsel auch für langjährig Versicherte rechnen, sofern der Gesundheitszustand dies zulässt.
Bisex-Tarife
Wer aus der Bisex-Tarifwelt mit unterschiedlichen Prämien für Frauen und Männer (Verträge aus dem Zeitraum vor 2013) in die Unisex-Tarife wechselt, verliert den Anspruch auf einen späteren Umstieg in den Standardtarif. Eine Rückkehr in einen Bisex-Tarif ist nicht mehr möglich.
Erneute Gesundheitsprüfung
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass beim Umstieg auf ein anderes PKV-Unternehmen eine erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung erfolgt. Beim Neueintritt wird das aktuelle Eintrittsalter für die Berechnung herangezogen.
Wann kann sich ein Anbieterwechsel lohnen?
Vereinfacht formuliert "rechnet" sich in der Regel ein Wechsel für Personen unter 50 Jahren, die erst seit fünf bis sieben Jahren privat versichert sind. Für alle anderen kann es sich als günstigere Variante erweisen, bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben und dort nach einem günstigeren oder besseren Tarif zu schauen.
Übertragungswert: Regeln für die Private Krankenversicherung
Seit dem 1.1.2009 müssen Private Krankenversicherungen für ihre Versicherten einen Übertragungswert aufbauen. Er wird beim Anbieterwechsel an den neuen privaten Krankenversicherer übertragen und wirkt sich dort in Form eines Beitragsnachlasses aus.
Auch in der Pflegeversicherung wird seit dem 01.01.2009 bei einem PKV-Wechsel ein Übertragungswert mitgegeben. Dieser wirkt sich wie in der Krankenversicherung in Form eines Beitragsnachlasses auf die Pflegepflichtversicherung aus und führt im Ergebnis annähernd zur Prämie des Vorversicherers.
Übertragungswertbescheinigung
Seit dem 01.01.2009 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage die Höhe ihres Übertragungswertes mitzuteilen. Dazu hat der PKV-Verband eine branchenweit einheitliche Übertragungswertbescheinigung entwickelt. Mit dieser Bescheinigung als Anlage zum Antrag wird beim PKV-Wechsel der beschriebene Nachlass für die Pflegepflichtversicherung errechnet und bei der Policierung berücksichtigt.
Tarifwechselrecht innerhalb des eigenen Anbieters
Jeder Privatversicherte - egal ob Beamter, Student, Angestellter oder Selbstständiger - hat das Recht, in einen gleichartigen Tarif des eigenen Versicherers wechseln zu dürfen. Diese Wahlfreiheit ist im Versicherungsgesetz (§ 204 Abs. 1 VVG) verankert. Somit ist kein Kunde lebenslang an seinen Tarif gebunden. Vorteil des internen Wechsels: Die bisher erworbenen Rechte (z.B. Gesundheitszustand) und Altersrückstellungen werden auf den neuen Tarif angerechnet. Sie bleiben erhalten. Dadurch ist in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich und es gibt keine finanziellen Einbußen.
Tarifwechselleitfaden des PKV-Verbands
Um den in der Praxis schleppenden Tarifwechsel transparent und kundenorientiert zu gestalten, haben sich 25 Krankenversicherer (z.B. Allianz, AXA, Debeka, DKV, Hallesche, Signal Iduna) einer Initiative vom PKV-Verband angeschlossen und wenden einheitliche Richtlinien zum Tarifwechsel an. So erhalten Betroffene u.a.:
- innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung,
- auf Wunsch eine Beratung durch den Versicherer,
- einen Vergleich von Alt- und Neutarif.
Umstieg in Basis- oder Standardtarif möglich?
Seit 2009 muss jedes private Krankenversicherungsunternehmen einen Basistarif anbieten. Dabei handelt es sich um einen Sozialtarif mit gesetzlich fixiertem Höchstbeitrag. Die Leistungen orientieren sich im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen und enthalten in etwa die gleichen Leistungen. Kein Antragsteller darf aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Ein Risikozuschlag darf ebenfalls nicht verlangt werden.
- Eine Zugangsberechtigung zum Basistarif haben freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Eintritt der Freiwilligkeit oder PKV-Kunden mit Vertragsbeginn ab 2009. Wer bereits zuvor Mitglied einer Privatversicherung war, kann den Basistarif wählen, wenn Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts (SGB V) vorliegt, dass 55. Lebensjahr vollendet haben oder Rentner sind. Bereits Privatversicherte können von ihrer PKV in den Basistarif einer beliebigen anderen PKV wechseln. Die Altersrückstellungen mindern den Beitrag. Mit Zusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz des Basistarifs aufgestockt werden.
- Ältere PKV-Kunden können zudem in den sogenannten Standardtarif wechseln. Auch hier liegt der Leistungsumfang auf GKV-Niveau. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Im Unterschied zum Basistarif erfolgt im Standardtarif eine Gesundheitsprüfung, so dass Beitrag in der Regel geringer ausfällt. Wechselberechtigt sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bereits vor 2009 Mitglied einer PKV waren und seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind. Einzige Ausnahme: Versicherte ab 55, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt, können ebenfalls den Standardtarif wählen. Die angesparten Altersrückstellungen werden im ebenfalls angerechnet. Zusatzversicherungen können hingegen nicht abgeschlossen werden.
Sparen durch PKV-Tarifwechsel*
Versicherte Person | aktueller Beitrag | Beitrag bei Tarifwechsel in den Standardtarif | Monatliche Ersparnis |
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* Das Sparpotenzial lässt sich nicht 1:1 auf jeden Versicherten übertragen. Es hängt von den gebildeten Altersrückstellungen und dem individuellen Versicherungsverlauf ab. Die Berechnungen dienen als Beispiel für eine mögliche Beitragsreduktion durch einen Tarifwechsel. Quelle: eigene Recherchen | |||
Frau (65 Jahre) seit 16 Jahren PKV-Mitglied | 595 Euro | 230 Euro | 365 Euro |
Mann (77 Jahre) seit 16 Jahren PKV-Mitglied | 673 Euro | 243 Euro | 430 Euro |
Mann (38 Jahre) seit 8 Jahren PKV-Mitglied | 570 Euro | 374 Euro | 196 Euro |
Welche Kündigungsfristen gelten?
Außerordentliche Kündigung
Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer zwei Monate Zeit, sich um einen anderen Anbieter zu kümmern. Die Kündigung muss zum Erhöhungstermin erfolgen. Die Folgeversicherung muss sich direkt anschließen.
Ordentliche Kündigung
Möchte ein Kunde seine Versicherung wechseln - bspw. weil er einen anderen Tarif mit besseren Leistungen oder besserem Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden hat -, hat er die Möglichkeit, seine aktuelle Versicherungspolice ordentlich zu kündigen. Hierbei liegt die Frist bei drei Monate zum Kalenderjahres- oder Versicherungsjahresende.
Wichtig: Dem bisherigen Versicherer muss der Nachweis der Folgeversicherung vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, wird die Kündigung abgelehnt.
Wahl des Versicherungsanbieters
Hilfe beim Experten holen
Wer die gesetzliche Krankenversicherung in Richtung privatem Anbieter verlassen möchte, sollte sich diese Entscheidung nicht einfach machen. Der Wechsel der privaten Krankenversicherung kann mit Nachteilen verbunden sein und sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Versicherten nicht lohnen. Daher sollte man sich den Rat und die Unterstützung eines unabhängigen Versicherungsexperten einholen.
Ratschläge für den Wechsel
Wer den Wechsel dennoch auf eigene Faust durchführen möchte, sollte einige Ratschläge beachten.
- Bei Vorerkrankungen ist es ratsam, zunächst bei mehreren PKV-Unternehmen einen Antrag zu stellen. Nach erfolgter Risikoprüfung besteht die Möglichkeit, den nach Preis- und Leistungsgesichtspunkten optimalen Versicherer auszuwählen.
- In der Regel ist es vorteilhaft, den bestehenden Vertrag anzupassen oder einen Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer vorzunehmen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen gehen in der Regel die angesparten Altersrückstellungen verloren. Daher sollte man klären, wie hoch die Rückstellungsbeträge sind und ob ggf. Teile davon mitgenommen werden können.
- Der Kassenwechsel entfaltet jedoch nur dann seine Wirksamkeit, wenn neben dem Kündigungsschreiben auch ein Nachweis über eine bestehende Folgeversicherung eingereicht wird. Die neue PKV muss sich nahtlos an den alten Vertrag anschließen. Der Folgeversicherungsnachweis muss innerhalb von vier Wochen nach der Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein.
Vorsicht bei Ratings
Zahlreiche PKV-Anbieter schmücken sich mit Ratings und Bestnoten für ihre Produkte. Wer als Verbraucher Tests von verschiedenen Ratingagenturen oder auch Testern wie Stiftung Warentest vergleicht, wird verwundert feststellen, dass sich auf den Spitzenplätzen meist verschiedene Versicherer tummeln. Überspitzt formuliert: Für jeden Anbieter gibt es einen Test, der ihn in die Spitzengruppe hebt. Wie kann das sein? Gibt es wirklich so viele „sehr gute“ Tarife? Und warum landet ein Anbieter mal auf Platz 1 und mal im hinteren Mittelfeld?
Nun, der Teufel liegt in den Bewertungskriterien. Wenn in einem Test der aktuelle Beitrag zu 70 Prozent in die Note einfließt, so finden sich auf den oberen Rängen meist die Tarife, die aktuell preisgünstig sind. So kann es vorkommen, dass ein Tarif mit unterdurchschnittlichen Leistungen weit oben landet, denn es handelt sich ja um einen günstigen Tarif… Doch auch die Leistungsvergleiche von PKV-Tarifen kratzen in der Regel eher an der Oberfläche, als eine wirklich Aussage über die Stärke eines Tarifs zu bieten. So werden teilweise nur sehr wenige Auswahlkriterien festgelegt. Oder die Gewichtung der Bewertung wird in eine bestimmte Richtung "verschoben".
Daher: Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen einzelner Testberichte. Hinterfragen Sie die Systematik einer PKV-Bewertung. Und lassen Sie sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von einem ausgewiesenen Experten erklären. Dies sind in der Regel nicht die Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale, sondern Versicherungsexperten, die das Kleingedruckte auch verstehen.
Weitere Informationen
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