Private Krankenversicherung wechseln

Die Regelungen für den PKV-Wechsel

In die private Krankenversicherung (PKV) kann nicht jeder wechseln. Vielmehr gelten bestimmte Voraussetzungen. 

  • Für Arbeitnehmer gilt zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dafür muss das Jahresgehalt in 2023 über 66.600 EUR liegen.
  • Freiberufler und Selbstständige sowie beamte können jederzeit in die PKV wechseln.
  • Der Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV ist zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich.
  • Sinkt das Einkommen als Angestellter unter die Entgeltgrenze, wechseln Sie automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wegen Versicherungspflicht.

Wann darf ich von der GKV in die PKV wechseln?

Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, kann nur zu einer private Krankenkasse wechseln, wenn das Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2023 liegt der Wert bei 66.600 EUR Jahresbruttoeinkommen. Voraussetzung für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung ist, dass die Grenze sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr überstiegen wird.

Freiberufler / Selbstständige

Unabhängig von der Einkommensgrenze können Freiberufler und Selbstständieg mit Aufnahme ihrer Tätigkeit jederzeit in die PKV wechseln. Diese Personengruppen gelten als versicherungsfrei und können daher zwischen GKV und PKV wählen.

Beihilfeberechtigte (Beamte / Anwärter / Referendare)

Personen mit Anspruch auf Beihilfe können ebenfalls ohne besondere Einkommenshürden einer PKV beiteten. Vielmehr zahlen Beamte aufgrund der Beihilfe besonders wenig in der PKV. Bei Erstverbeamtung gelten sogar günstige Annahmeregelungen. 

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Der Weg in die PKV
Schritt für Schritt erklärt:

1. Voraussetzungen prüfen:

  • Beamte, Freiberufler und Selbstständige können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Arbeitnehmer müssen oberhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze verdienen. Zudem müssen die Wechselfristen eingehalten werden. Grundsätzlich kann man die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

2. Was soll versichert werden:

  • Welche Leistungen sind mir wichtig (Brille, Zahnersatz, ...)? 
  • Auf welche medizinische Versorgung lege ich wert (z.B. Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Heilpraktiker)? 
  • Wie versichere ich meine Familie?

3. Auswahl der PKV:

  • PKV-Vergleich durchführen 
  • Wie sicher sind die Beiträge kalkuliert? 
  • Ist der Versicherungsanbieter wirtschaftlich solide? 
  • Welches Versicherungsunternehmen zählt zu den Testsiegern? 
  • Welcher Anbieter bietet für mich - unter der Berücksichtigung all meiner Vorgaben - den günstigeren Tarif?

4. Lohnt der Wechsel in die PKV?

  • Bietet die private Krankenversicherung mehr Leistungen als die gesetzliche?
  • Gibt es eine Beitragsersparnis? 
  • Welches System ist für mich im Vergleich das beste? 
  • Wie stabil sind die Beiträge in der Rentenzeit?
  • Ist es für mich besser in der aktuellen Versicherung zu bleiben? 

5. Antrag stellen:

  • Vor Vertragsbeginn erfolgt in der privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung. Auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben achten. 
  • Bei Vorerkrankungen sollte ein Antrag bei mehreren Versicherungsanbietern gestellt werden. 
  • Die Gesundheitsangaben müssen für alle mitversicherten Personen vorgenommen werden.
  •  Persönliche Angaben (Adresse, Bankverbindung, Steuer-ID) ergänzen.

6. Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse:

  • Unter Beachtung der Kündigungsfrist muss die GKV-Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. 
  • Die Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Kasse erfolgt, wenn der Vertrag beim privaten Krankenversicherer nachgewiesen werden kann. 
  • Der Wechsel in die neue Krankenversicherung wird erst wirksam, wenn der Nachweis über die neue Versicherung rechtzeitig bei der alten Krankenkasse vorgelegt wird.

7. Nachweis der Vorversicherung

  • Unter Beachtung der Kündigungsfrist muss die GKV-Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. 
  • Die Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Kasse erfolgt, wenn der Vertrag beim privaten Krankenversicherer nachgewiesen werden kann. 
  • Der Wechsel in die neue Krankenversicherung wird erst wirksam, wenn der Nachweis über die neue Versicherung rechtzeitig bei der alten Krankenkasse vorgelegt wird.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

Jeder Antragsteller muss Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese sind Teil der Gesundheitsprüfung. Der Versicherer prüft Ihre Angaben. Je nach Ergebnis der Risikoprüfung kommt der Vertrag ohne Einschränkungen oder mit einem Beitragszuschlag zustande. Bei schweren Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes) kann der Antrag abgelehnt werden.

Auch die Bonität des Antragstellers wird geprüft. Bei Personen mit einem negativen SCHUFA-Score oder Zahlungsrückständen beim Finanzamt lehnt die PKV den Antrag ab.

Ab einem bestimmten Alter ist der Wechsel in die PKV ebenfalls nicht mehr möglich. Die Versicherer legen dazu in den Tarifbedingungen ein sog. Höchstaufnahmealter fest. Meist liegt es zwischen 60 bis 70 Jahren.

Exkurs: Wie funktioniert der Wechsel von PKV zu PKV?
Tipps für Privatversicherte

Tarifwechsel oder Versicherer wechseln?

Für Privatversicherte stellt sich nach einer Beitragsanpassung die Frage nach einem Wechsel des Tarifs. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Doch welches ist die günstigere Option?

Vorteile des Tarifwechsels:

Jeder Privatversicherte hat das gesetzlich verankerte Recht, in einen gleichartigen Tarif des eigenen Versicherers wechseln zu dürfen (§ 204 Abs. 1 VVG).

  • Altersrückstellungen werden auf neuen Tarif angerechnet.
  • Gesundheitsprüfung nur bei höheren Leistungen erforderlich.
  • Hohe Ersparnis bei internem Tarifwechsel.

Um das Tarifwechselrecht kundenfreundlich zu gestalten, wenden 23 Krankenversicherer (z.B. Allianz, Debeka, DKV, Signal Iduna) einheitliche Richtlinien an. So erhalten Betroffene u.a.:

  • innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung,
  • auf Wunsch eine Beratung durch den Versicherer,
  • einen Vergleich von Alt- und Neutarif.

Was ist mit dem Standard- oder Basistarif?

Mit dem Standard- und Basistarif gibt es zwei Sozialtarife in der PKV. 

  • Standardtarif: Der Leistungsumfang liegt auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag maximiert. Für langjährig Versicherte liegt der tatsächliche Beitrag jedoch deutlich darunter. Der Standardtarif steht allen Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits bei ihrer PKV versichert waren. Zudem müssen die Versicherten das 65. Lebensjahr vollendet haben oder mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielen.
  • Basistarif: Der Basistarif bietet Leistungen auf GKV-Niveau. Wer ab 2009 Mitglied einer PKV wurde, darf jederzeit in diesen Tarif wechseln. Für ältere Verträge gelten besondere Voraussetzungen. Der Höchstbeitrag liegt 2023 bei 807,98 EUR zuzüglich der Pflegeversicherung. Für Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts gibt es Zuschüsse vom Sozialhilfeträger (maximal den kompletten Betrag).