- Verband der privaten Krankenversicherung
Der Verband der privaten Krankenversicherung vertritt als eingetragener Verein in der Öffentlichkeit die Interessen der privaten Krankenversicherungen.
- Verbraucherinformation
Die Verbraucherinformation erhält jeder Versicherte vom Versicherungsunternehmen. Diese dient der Information über die grundlegenden Versicherungsbedingungen.
- Vergütung nichtärztlicher Leistungserbringer
Die Vergütung ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer ist durch einen Vertrag mit der zuständigen privaten Krankenversicherungen geregelt.
- Versicherbares Nettoeinkommen
Ein versicherbares Nettoeinkommen wirkt sich in der privaten Krankenversicherung auf die Höhe eines maximal versicherbaren Krankentagegeldes aus.
- Versichertenkarte
Die Versichertenkarte spielt für privat Krankenversicherte nicht die Rolle wie in der gesetzlichen Krankenversicherung; sie ist für Klinikaufenthalte wichtig.
- Versicherungsantrag
Der Versicherungsantrag gehört ausgefüllt und unterschrieben zu den grundlegenden Kriterien, wenn es um den Erhalt des gewünschten Versicherungsschutzes geht.
- Versicherungsbeginn PKV
Der Versicherungsbeginn bei PKV und gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet sich in der Zahlung des Beitrags und im Datum des Versicherungsbeginns.
- Versicherungsberater
Ein Versicherungsberater darf nur mit einer Zulassung seiner Tätigkeit nachgehen und die Interessen der Kunden vertreten.
- Versicherungsende
Das Versicherungsende einer privaten Krankenversicherung führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Tod oder Kündigung können der Auslöser dafür sein.
- Versicherungsfall
Der Versicherungsfall wird durch eine Krankheit oder durch die Folgen eines Unfalls ausgelöst; zeitlich begrenzt vom Beginn und Ende der Heilbehandlung.
- Versicherungsfreie Personen
Versicherungsfreie Personen sind vom Gesetzgeber bestimmte Berufsgruppen (Beamte, Selbstständige). Arbeitnehmer müssen dafür eine Jahresgrenze überschreiten.
- Versicherungsfreiheit
Definition der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung. Wer in der GKV versicherungsfreies Mitglied ist, kann in die PKV wechseln.
- Versicherungsgeschäftliches Ergebnis
Ein versicherungsgeschäftliches Ergebnis ist eine wichtige Kennzahl privater Krankenversicherer zur Bewertung einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler tritt als Sachwalter des Kunden auf und agiert unabhängig von Versicherungsgesellschaften.
- Versicherungsmedizinische Risikoprüfung
Die versicherungsmedizinische Risikoprüfung ist eine von der Versicherung vorgenommene Prüfung zur Vermeidung erhöhter Risiken beim Vertragsabschluss.
- Vertragsänderung in der PKV
Um gesetzliche Neuregelungen und neue Standards im Gesundheitswesen in Verträgen zu berücksichtigen, kommt es zu einer Vertragsänderung in der PKV.
- Vertragsgrundlage PKV
Die Vertragsgrundlage der PKV setzt sich aus unterschiedlichen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie aus den jeweiligen Tarifbedingungen zusammen.
- Vertragstrennung PKV
Die Vertragstrennung der PKV ermöglicht es, den Vertrag von gemeinsam Versicherten bei der privaten Krankenversicherung zu trennen.
- Vordatierung des Versicherungsbeginns
Die Vordatierung des Versicherungsbeginns um bis zu sechs Monate ist möglich, wenn eine Annahmeerklärung Voraussetzung einer Vertragsbeendigung ist.
- Vorerkrankung
Die Angabe einer Vorerkrankung im Rahmen der Gesundheitsprüfung privater Krankenversicherer ist für eine Vertragsannahme und Beitragsermittlung wichtig.
- Vorsorgeuntersuchung
Eine Vorsorgeuntersuchung, die über den Rahmen gesetzlicher Regelungen hinausgeht, gehört zum normalen Leistungsumfang privater Krankenversicherer.
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
Vorvertragliche Anzeigepflicht und die Folgen einer Verletzung sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer geregelt.