• Befreiung von der Versicherungspflicht

    Mit der Befreiung von der Versicherungspflicht ist es möglich, weiterhin privat versichert zu bleiben, auch wenn sich der Status geändert hat.

  • Beginnverlegung

    Die Beginnverlegung in der privaten Krankenversicherung wird dann angestrebt, wenn ein Versicherter bei zwei Versicherern Verträge abgeschlossen hat.

  • Beihilfebescheinigung

    Die Beihilfebescheinigung dient dem PKV-Versicherten vor der Beihilfefestsetzungsstelle als Nachweis einer bestehenden Versicherung in einem Beihilfetarif.

  • Beitragsanpassung PKV

    Eine Beitragsanpassung PKV ist immer die Folge von sich erhöhenden Leistungserfordernissen durch steigende allgemeine Gesundheitskosten und Schadenhäufigkeit.

  • Beitragsfälligkeit

    Die Beitragsfälligkeit ist vom Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu beachten, wenn er nicht seinen Versicherungsschutz riskieren möchte.

  • Beitragsrückerstattung

    Die Beitragsrückerstattung ist für gesundheitsbewusste Versicherte eine Möglichkeit, ihre Versicherungskosten um meist mehrere Monatsbeiträge zu reduzieren.

  • Belegarzt

    Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen Arzt, welcher zwar Patienten im Krankenhaus behandelt, jedoch nicht im Krankenhaus angestellt ist.

  • Berufsanfänger Krankenversicherung

    Berufsanfänger haben seit dem Jahr 2011 einen erleichterten Zugang zur PKV. Durch eine Berufsanfänger Krankenversicherung erhalten sie günstige Tarife.

  • Besondere Wartezeit

    Die besondere Wartezeit hat für Neuversicherte zur Folge, dass sie von einigen Leistungen für eine bestimmte Zeit (maximal acht Monate) ausgenommen sind.

  • Bindefrist

    Die Bindefrist in der PKV beträgt sechs Wochen und gibt dem Versicherer Zeit, die Risikoprüfung vorzunehmen.

  • Bundesärztekammer

    Die Bundesärztekammer setzt sich auch für Privatversicherte ein, wenn deren Versicherungsunternehmen (Öffnungsklausel Gebührenordnung) zu sehr an sich denken.

  • Bundesknappschaft und PKV

    Die Bundesknappschaft organisiert die Krankenversicherung der Beschäftigten in knappschaftlichen Betrieben.