- Basistarif
Der Basistarif dient der Absicherung der vom Gesetzgeber erhobenen Versicherungspflicht für ehemalig in der privaten Krankenversicherung versicherte Personen.
- Befreiung von der Versicherungspflicht
Mit der Befreiung von der Versicherungspflicht ist es möglich, weiterhin privat versichert zu bleiben, auch wenn sich der Status geändert hat.
- Beginn des Versicherungsschutzes in der PKV
Der Beginn des Versicherungsschutzes (PKV) ist immer vertraglich geregelt. Ein Versicherungsbeginn kann gemäß den Musterbedingungen differenziert vorliegen.
- Beginnverlegung
Die Beginnverlegung in der privaten Krankenversicherung wird dann angestrebt, wenn ein Versicherter bei zwei Versicherern Verträge abgeschlossen hat.
- Beihilfebemessungssatz
Der Beihilfebemessungssatz ist ein Prozentsatz, mit dem letztlich die Höhe einer Beihilfe in Euro für eine private Krankenversicherung ausweisbar wird.
- Beihilfebescheinigung
Die Beihilfebescheinigung dient dem PKV-Versicherten vor der Beihilfefestsetzungsstelle als Nachweis einer bestehenden Versicherung in einem Beihilfetarif.
- Beihilfetarife
Beihilfetarife sind in der privaten Krankenversicherung spezielle Tarife für Beamte und Beamtenanwärter. Diese werden häufig auch als Beamtentarife bezeichnet.
- Beitragsanpassung PKV
Eine Beitragsanpassung PKV ist immer die Folge von sich erhöhenden Leistungserfordernissen durch steigende allgemeine Gesundheitskosten und Schadenhäufigkeit.
- Beitragsentlastungstarife
Beitragsentlastungstarife werden ausschließlich von privaten Krankenkassen angeboten. Diese sollen den Versicherten vor zu hohen Tarifen im Alter schützen.
- Beitragsfälligkeit
Die Beitragsfälligkeit ist vom Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu beachten, wenn er nicht seinen Versicherungsschutz riskieren möchte.
- Beitragskalkulation PKV
Die Beitragskalkulation einer PKV berücksichtigt zum einen gesetzliche Regelungen und zum anderen die Individualität jedes einzelnen Versicherten.
- Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist für gesundheitsbewusste Versicherte eine Möglichkeit, ihre Versicherungskosten um meist mehrere Monatsbeiträge zu reduzieren.
- Beitragszuschuss für Rentner
Der Beitragszuschuss für Rentner ist für freiwillig gesetzlich und privat Krankenversicherte vorgesehen, damit sie von Beitragszahlungen entlastet werden.
- Belegarzt
Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen Arzt, welcher zwar Patienten im Krankenhaus behandelt, jedoch nicht im Krankenhaus angestellt ist.
- Bemessungsgrenze Krankenversicherung
Laut Definition greift die Bemessungsgrenze zur Krankenversicherung in der GKV. Allerdings hat die BBG auch Auswirkungen auf die PKV und legt den Maximalbetrag für den Basistarif fest.
- Berufsanfänger Krankenversicherung
Berufsanfänger haben seit dem Jahr 2011 einen erleichterten Zugang zur PKV. Durch eine Berufsanfänger Krankenversicherung erhalten sie günstige Tarife.
- Berufsunfähigkeit und PKV
Wer länger oder chronisch krank ist und dadurch berufsunfähig wird, kann häufig seine Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen.
- Besondere Wartezeit
Die besondere Wartezeit hat für Neuversicherte zur Folge, dass sie von einigen Leistungen für eine bestimmte Zeit (maximal acht Monate) ausgenommen sind.
- Billigungsklausel
Kommt die Billigungsklausel in der privaten Krankenversicherung zum Tragen, werden geänderte vertragliche Bedingungen stillschweigend akzeptiert.
- Bindefrist
Die Bindefrist in der PKV beträgt sechs Wochen und gibt dem Versicherer Zeit, die Risikoprüfung vorzunehmen.
- Bonitätsprüfung PKV
Mit der Bonitätsprüfung beurteilt die PKV, ob der Antragsteller die Beiträge für die Krankenversicherung entrichten kann.
- Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer setzt sich auch für Privatversicherte ein, wenn deren Versicherungsunternehmen (Öffnungsklausel Gebührenordnung) zu sehr an sich denken.
- Bundesaufsichtsamt
Das Bundesaufsichtsamt beziehungsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestimmt über die Zulassung der privaten Krankenversicherungen.
- Bundesknappschaft und PKV
Die Bundesknappschaft organisiert die Krankenversicherung der Beschäftigten in knappschaftlichen Betrieben.
- Bundespflegesatzverordnung
Die Vergütungen für Pflegeleistungen in Krankenhäusern wurden rechtlich seit dem Jahre 1995 über die Bundespflegesatzverordnung, kurz BPflV, geregelt.