- Abdingung
Mit der Abdingung kann ein behandelnder Arzt in Absprache mit dem Privatpatienten eine höhere Gebühr als in der Gebührenordnung vorgesehen berechnen.
- Ablehnung
Die Ablehnung eines Antrages zur privaten Krankenvollversicherung kann der Versicherer aufgrund seiner Vertragsfreiheit selbst ohne Begründung vornehmen.
- Ablehnungsdiagnosen
Ablehnungsdiagnosen bezeichnen im Versicherungswesen bestimmte Erkrankungen, die nicht versicherbar sind. Sie führen unmittelbar zu einer Annahmeverweigerung.
- Abrechnungsprinzip der PKV
Das Abrechnungsprinzip der PKV beruht im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Sachleistungsprinzip) auf dem Prinzip der Kostenerstattung.
- Abrechnungssätze PKV
In der PKV sind die Abrechnungssätze durch die GOÄ und die GOZ gesetzlich festgelegt. Ärzte können bei Privatpatienten nach Aufwand abrechnen.
- Abschlusskosten
Jeder, der bei einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abschließt, bezahlt aufgrund der Vermittlerprovision mehr oder minder hohe Abschlusskosten.
- Abschlusskostenquote
Die Abschlusskostenquote bringt in einem Versicherungsunternehmen rechnerisch zum Ausdruck, mit welchem Kostenaufwand neue Verträge abgeschlossen werden.
- Adoption PKV
Auch die Adoption bei der PKV ist durch klare Richtlinien und Voraussetzungen geregelt, die erbracht werden müssen, um das adoptierte Kind mitzuversichern.
- Aktuar
Ein Aktuar ist ein Verantwortlicher in einem Versicherungsunternehmen, der sich mit der Prüfung von versicherungstechnischen Unternehmensvorgängen befasst.
- Akupunktur
Die Akupunktur gehört zu den ältesten alternativen Heilmethoden überhaupt. Die Behandlungskosten werden von der privaten Krankenversicherung erstattet.
- Alkoholklausel
Alkoholklausel bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Wann zahlen die Kassen und wann gibt es einen Leistungsausschluss?
- Allgemeinärztliche Behandlung
Die allgemeinärztliche Behandlung ist für gesetzlich Krankenversicherte die Grundversorgung. Privat Versicherte erhalten im Basistarif diese Versorgung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen finden sich in einer großen Anzahl von Verträgen, so auch in den Verträgen für eine private Krankenversicherung.
- Allgemeine Krankenhausleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen werden für alle gesetzlich Krankenversicherten und für die privat Versicherten mit Basistarif in gleichem Umfang erbracht.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen sichern in einem Bereich der Versicherungen brancheneinheitliche Standards. Sie sind Bestandteil des Versicherungsvertrages.
- Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist üblich im Bereich der Versicherungen. Bereits eingetretene Ereignisse können nicht mehr durch eine Versicherung versichert werden.
- Alternative Heilmethoden
Definition der Alternative Heilmethoden in der privaten Krankenversicherung. Leistungen und Erstattung in der PKV je nach Tarif.
- Altersrückstellung
Die Private Krankenversicherung sichert mit der Altersrückstellung die Bezahlbarkeit und Stabilität der Beiträge für ihre Versicherten auch im Alter.
- Altersrückstellungsquote
Die Altersrückstellungsquote dient als Versicherung für das Alter, damit die Beiträge aufgrund des erhöhten Krankheitsrisikos im Alter nicht weiter ansteigen.
- Altersteilzeit und private Krankenversicherung
Durch Altersteilzeit kann die private Krankenversicherung unter Umständen gekündigt werden. Dies gilt jedoch nur in bestimmten Fällen.
- Ambulante Behandlung
Eine ambulante Behandlung ist einem stationären Aufenthalt vorzuziehen. Krankenversicherer empfehlen aus Kostengründen, Operationen ambulant durchzuführen.
- Ambulante Operation
Eine ambulante Operation gehört mittlerweile bei vielen Erkrankungen zum anwendbaren Behandlungsspektrum von Ärzten in der Praxis oder der Klinik.
- Ambulante Pflege
Die erstattungsfähige ambulante Pflege erfolgt für Versicherte der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung ausschließlich auf ärztliche Verordnung.
- Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung sichert medizinische Versorgung auf dem Niveau von privat Versicherten. Gesundheitsbewusste wählen Tarife mit Beitragsrückgewähr.
- Anfechtung
Wird von der Anfechtung Gebrauch gemacht, wird ein Vertrag für nichtig erklärt. Das Rechtsgeschäft wird betrachtet, als wenn es nie abgeschlossen worden wäre.
- Annahmeerklärung
Die Annahmeerklärung eines privaten Krankenversicherers bescheinigt einem Antragsteller, dass seinem Antragsersuchen auf Mitgliedschaft stattgegeben wurde.
- Annahmepflicht
Annahmepflicht in der privaten Krankenversicherung? Diese Regelungen gelten für den Basis- und Notlagentarif (BLT und NLT).
- Annahmerichtlinien
Private Krankenversicherungsgesellschaften legen jeweils Annahmerichtlinien fest, die einen versicherbaren Personenkreis und Versicherungsrisiken benennen.
- Anrechnungsbetrag
Die Differenz zwischen den aktuell zu zahlenden Beiträgen und zu denen, die bei einem Neuabschluss zu bezahlen wären, wird Anrechnungsbetrag genannt.
- Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung dient der vollständigen Genesung eines Patienten und schließt als Rehabilitations-Maßnahme an einen Krankenhausaufenthalt an.
- Antragsablehnung
Bei Antragstellung eines neuen Versicherten kann es seitens der privaten Krankenkasse durch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko zu einer Antragsablehnung kommen.
- Antragsannahme
Vor der Aufnahme in eine private Krankenkasse muss der neue Versicherte einen Antrag ausfüllen. Erst bei Antragsannahme kommt ein Versicherungsvertrag zustande.
- Antragsbindefrist
Die Antragsbindefrist von einem Monat gilt bei PKV-Neuverträgen. Bei bloßer Vertragsänderung kommt lediglich eine zweiwöchige Widerrufsfrist zur Anwendung.
- Antragsmodell
Beim Antragsmodell erhält der Kunde nicht erst mit der Police vertragsrelevante Bestimmungen. Diese liegen bereits vor der Antragsunterzeichnung vor.
- Antragsprüfung PKV
Wer die Voraussetzungen für die PKV erfüllt, muss die Antragsprüfung erfolgreich absolviert haben.
- Anwartschaftsdeckungsverfahren
Ein Anwartschaftsdeckungsverfahren sichert konstante Beiträge in der privaten Krankenversicherung ohne eine Beitragsanpassung verhindern zu können.
- Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung stellt einen Versicherer von der Leistung frei. Die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der Anwartschaftszeit.
- Anzeige Versicherungsfall
Durch die Anzeige im Versicherungsfall erhält ein privater Krankenversicherer von seinem Mitglied mitgeteilt, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist.
- Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht ist eine vorvertragliche Pflicht des Versicherten, der privaten Versicherung alle Fragen zum Gesundheitsrisiko zu beantworten.
- Anzeigepflichtverletzung
Bei der Anzeigepflichtverletzung kommt der Versicherte einer oder mehrerer seiner Pflichten bezüglich des bestehenden Vertragsverhältnisses nicht nach.
- Arbeitgeberbescheinigung
Wird die Jahresentgeltgrenze eines Arbeitnehmers überschritten, leistet der Arbeitgeber nach Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung einen Arbeitgeberzuschuss.
- Arbeitgeberwechsel PKV
Das Thema Arbeitgeberwechsel und PKV kommt auf, wenn ein Arbeitsplatzwechsel ansteht, bei dem der neue Verdienst über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt.
- Arbeitgeberzuschuss PKV
Auch privat versicherte Arbeitnehmer haben bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis den Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Die Krankenversicherung für Beamte ist gesondert geregelt. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss wie z. B. Angestellte.
- Arbeitnehmer PKV
Für Arbeitnehmer gelten für die PKV bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft. Vor allem das Einkommen muss eine Grenze übersteigen.
- Arbeitslosigkeit PKV
Beim Eintreten der Arbeitslosigkeit von PKV Versicherten tritt in der Regel mit der Bewilligung des Arbeitslosengeldes automatisch die Versicherungspflicht ein.
- Arbeitsunfall und PKV
Die private Krankenversicherung leistet auch bei einem Arbeitsunfall. Zu prüfen ist der Anspruch an die Sozialleistungsträger.
- Arzneimittel
Für Arzneimittel gelten in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung besonders hinsichtlich der Kostenerstattung unterschiedliche Regelungen.
- Arztrechnung
Die Arztrechnung erhalten Privatversicherte aufgrund der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Nach der Prüfung erstattet der Versicherer die Kosten.
- Arztwahl
Die Arztwahl ist in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschiedlich. Für privat Versicherte bestehen keine Einschränkungen.
- Aufgabe der PKV
In Deutschland gibt es die Trennung zwischen GKV und PKV. Die Aufgabe der PKV liegt in der individuellen Absicherung der Mitglieder.
- Aufnahmehöchstalter PKV
Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden möchte, muss ein vom Versicherer je nach Tarif festgelegtes Aufnahmehöchstalter zur PKV beachten.
- Aufnahmevoraussetzungen
Vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung müssen Versicherte einige Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, denn nicht jeder kann sich privat versichern.
- Aufrechnung der PKV
Eine Aufrechnung bei der PKV ist nur möglich, wenn die Gegenforderung des Versicherungsnehmers auch vor dem Gesetz zweifelsfrei bewiesen ist.
- Aufsichtsbehörde PKV
Die Aufsichtsbehörde der PKV ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zur Kontrolle privater Krankenversicherer.
- Auslandsaufenthalt
Für Privat-Versicherte mit dem Zusatz Auslandskrankenversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Auslandsaufenthalt bestehen.
- Auslandsversicherungsschutz in der PKV
In der PKV erstreckt sich der Auslandsversicherungsschutz auf das europäische Ausland und mit der Weltgeltung auch auf das außereuropäische Ausland.
- Außergewöhnliche Belastung in der PKV
Eine außergewöhnliche Belastung in der PKV liegt vor, wenn die Aufwendungen für Krankheit ein normales Maß übersteigen.
- Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen für einen Versicherten oder einem Versicherer der Weg zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.
- Ausspannung
Von Ausspannung in der PKV spricht man, wenn ein bestehender Vertrag zugunsten eines Neuvertrags gekündigt wird.
- Aussteuerung
Aussteuerung ist ein Begriff der gesetzlichen Krankenkassen und im Bereich Krankengeld anzutreffen. Nach einer bestimmten Frist endet die Krankengeldzahlung.
- Auszahlung von Versicherungsleistungen
Die Auszahlung von Versicherungsleistungen ist in der privaten Krankenversicherung Bestandteil des Abrechnungsprinzips. Die Originalrechnung ist vorzulegen.