• Ablehnung

    Die Ablehnung eines Antrages zur privaten Krankenvollversicherung kann der Versicherer aufgrund seiner Vertragsfreiheit selbst ohne Begründung vornehmen.

  • Abrechnungsprinzip der PKV

    Das Abrechnungsprinzip der PKV beruht im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Sachleistungsprinzip) auf dem Prinzip der Kostenerstattung.

  • Abschlusskosten

    Jeder, der bei einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abschließt, bezahlt aufgrund der Vermittlerprovision mehr oder minder hohe Abschlusskosten.

  • Adoption PKV

    Auch die Adoption bei der PKV ist durch klare Richtlinien und Voraussetzungen geregelt, die erbracht werden müssen, um das adoptierte Kind mitzuversichern.

  • Akupunktur

    Die Akupunktur gehört zu den ältesten alternativen Heilmethoden überhaupt. Die Behandlungskosten werden von der privaten Krankenversicherung erstattet.

  • Allgemeinärztliche Behandlung

    Die allgemeinärztliche Behandlung ist für gesetzlich Krankenversicherte die Grundversorgung. Privat Versicherte erhalten im Basistarif diese Versorgung.

  • Allgemeine Krankenhausleistungen

    Allgemeine Krankenhausleistungen werden für alle gesetzlich Krankenversicherten und für die privat Versicherten mit Basistarif in gleichem Umfang erbracht.

  • Allgemeine Wartezeit

    Die allgemeine Wartezeit ist üblich im Bereich der Versicherungen. Bereits eingetretene Ereignisse können nicht mehr durch eine Versicherung versichert werden.

  • Altersrückstellung

    Die Private Krankenversicherung sichert mit der Altersrückstellung die Bezahlbarkeit und Stabilität der Beiträge für ihre Versicherten auch im Alter.

  • Altersteilzeit und private Krankenversicherung

    Durch Altersteilzeit kann die private Krankenversicherung unter Umständen gekündigt werden. Dies gilt jedoch nur in bestimmten Fällen.

  • Ambulante Operation

    Eine ambulante Operation gehört mittlerweile bei vielen Erkrankungen zum anwendbaren Behandlungsspektrum von Ärzten in der Praxis oder der Klinik.

  • Ambulante Zusatzversicherung

    Ambulante Zusatzversicherung sichert medizinische Versorgung auf dem Niveau von privat Versicherten. Gesundheitsbewusste wählen Tarife mit Beitragsrückgewähr.

  • Annahmeerklärung

    Die Annahmeerklärung eines privaten Krankenversicherers bescheinigt einem Antragsteller, dass seinem Antragsersuchen auf Mitgliedschaft stattgegeben wurde.

  • Annahmerichtlinien

    Private Krankenversicherungsgesellschaften legen jeweils Annahmerichtlinien fest, die einen versicherbaren Personenkreis und Versicherungsrisiken benennen.

  • Anschlussheilbehandlung

    Die Anschlussheilbehandlung dient der vollständigen Genesung eines Patienten und schließt als Rehabilitations-Maßnahme an einen Krankenhausaufenthalt an.

  • Antragsannahme

    Vor der Aufnahme in eine private Krankenkasse muss der neue Versicherte einen Antrag ausfüllen. Erst bei Antragsannahme kommt ein Versicherungsvertrag zustande.

  • Antragsmodell

    Beim Antragsmodell erhält der Kunde nicht erst mit der Police vertragsrelevante Bestimmungen. Diese liegen bereits vor der Antragsunterzeichnung vor.

  • Anwartschaftsdeckungsverfahren

    Ein Anwartschaftsdeckungsverfahren sichert konstante Beiträge in der privaten Krankenversicherung ohne eine Beitragsanpassung verhindern zu können.

  • Anzeige Versicherungsfall

    Durch die Anzeige im Versicherungsfall erhält ein privater Krankenversicherer von seinem Mitglied mitgeteilt, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist.

  • Anzeigepflichtverletzung

    Bei der Anzeigepflichtverletzung kommt der Versicherte einer oder mehrerer seiner Pflichten bezüglich des bestehenden Vertragsverhältnisses nicht nach.

  • Arbeitgeberwechsel PKV

    Das Thema Arbeitgeberwechsel und PKV kommt auf, wenn ein Arbeitsplatzwechsel ansteht, bei dem der neue Verdienst über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt.

  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

    Die Krankenversicherung für Beamte ist gesondert geregelt. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss wie z. B. Angestellte.

  • Arbeitslosigkeit PKV

    Beim Eintreten der Arbeitslosigkeit von PKV Versicherten tritt in der Regel mit der Bewilligung des Arbeitslosengeldes automatisch die Versicherungspflicht ein.

  • Arzneimittel

    Für Arzneimittel gelten in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung besonders hinsichtlich der Kostenerstattung unterschiedliche Regelungen.

  • Arztwahl

    Die Arztwahl ist in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschiedlich. Für privat Versicherte bestehen keine Einschränkungen.

  • Aufnahmehöchstalter PKV

    Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden möchte, muss ein vom Versicherer je nach Tarif festgelegtes Aufnahmehöchstalter zur PKV beachten.

  • Aufrechnung der PKV

    Eine Aufrechnung bei der PKV ist nur möglich, wenn die Gegenforderung des Versicherungsnehmers auch vor dem Gesetz zweifelsfrei bewiesen ist.

  • Auslandsaufenthalt

    Für Privat-Versicherte mit dem Zusatz Auslandskrankenversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Auslandsaufenthalt bestehen.

  • Außergewöhnliche Belastung in der PKV

    Eine außergewöhnliche Belastung in der PKV liegt vor, wenn die Aufwendungen für Krankheit ein normales Maß übersteigen.

  • Ausspannung

    Von Ausspannung in der PKV spricht man, wenn ein bestehender Vertrag zugunsten eines Neuvertrags gekündigt wird.

  • Auszahlung von Versicherungsleistungen

    Die Auszahlung von Versicherungsleistungen ist in der privaten Krankenversicherung Bestandteil des Abrechnungsprinzips. Die Originalrechnung ist vorzulegen.