Häusliche Pflege
Als häusliche Pflege wird im Allgemeinen die Pflege und Versorgung von Versicherten bezeichnet, die als pflegebedürftig gelten. Gepflegt wird in häuslicher Umgebung des Pflegebedürftigen. Leistungen werden dabei als Grund- und Behandlungspflege sowie in der Hauswirtschaft erbracht. Ein behandelnder Arzt legt jeweils die Art, Umfang und die Pflegedauer fest. Die häusliche Pflege erfährt durch mehrere Zweige der Sozialversicherung Unterstützung. Pflegebedürftige können finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, nach dem Bundessozialhilfegesetz und durch weitere Eigenanteile erhalten.
Erbracht werden Pflegeleistungen von einer Pflegekraft oder von Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten. Häusliche Pflege ist für privat und gesetzlich Krankenversicherte gleichermaßen ein Leistungsbestandteil im Rahmen der Pflegeversicherung. Eine Grundabsicherung leistet die gesetzliche Krankenkasse, während ein privater Versicherer eine Reihe von Behandlungen darüber hinaus erstattet. Zusätzlich erbringt der Pflegeversicherer für vier Wochen im Jahr Leistungen für eine Kurzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege.
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Haushaltshilfe
(vorheriger Begriff)
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Heilmittel
(nächster Begriff)