Beitragszuschuss für Rentner

Der Beitragszuschuss für Rentner wird auf Antrag an jene Rentenbezieher gewährt, die entweder Mitglied einer privaten Krankenversicherung oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Rentenbezieher erhalten auf diese Weise gleiche Entlastungen bei Krankenversicherungsbeiträgen.

Wer als Rentenempfänger nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Rentner ist, erhält auf Antrag einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Der Versicherungsbeitrag kann dabei sowohl als freiwilliges Mitglied an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt als auch an ein privates Krankenversicherungsunternehmen überwiesen werden.

Entscheidend für den Beitragszuschuss für Rentner ist eine Antragstellung und die Anspruchsberechtigung. Seine Höhe entspricht in gleichem Umfang dem Beitrag, den die gesetzlich krankenversicherten Rentenbezieher von ihrer Rentenversicherung zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. Das sind 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Liegen die Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche, beziehungsweise private Krankenversicherung niedriger, wird der Beitragszuschuss auf die Hälfte der realen Aufwendungen des Rentenempfängers für seine Krankenversicherung begrenzt. Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat Krankenversicherte bezahlen ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Einen Zuschuss können sie vom jeweiligen Rentenversicherungsträger seit 1995 erhalten.

Die Höhe ist davon abhängig, wie viel und wie lange Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt wurden.

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