Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Regelung zum Abrechnen von medizinischen Leistungen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Dieses Regelwerk ist die Grundlage für die Vergütung von ärztlichen Leistungen, die Privatpatienten in Anspruch genommen haben. Außerdem ist diese Abrechnungsgrundlage für einen zugelassenen Arzt generell bei Rechnungsstellungen gegenüber Dritten bindend. Ein approbierter Arzt darf in Deutschland seine Preise nicht frei kalkulieren. Eine Leistungsabrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte wird vom Berufsrecht und der Sozialrechtssprechung erzwungen.
Leistungen sind vom Arzt nur abrechnungsfähig, wenn sie medizinisch für die ärztliche Patientenversorgung notwendig sind. Weitergehende Leistungen können nur auf der Grundlage eines Patientenauftrages berechnet werden. Die GOÄ besteht aus mehreren Teilen. Ein allgemeiner Teil steht für die Ausübung des ärztlichen Liquidationsrechtes. Hinzu kommt ein Gebührenverzeichnis mit der Auflistung von etwa 2.400 Positionen einzelner Gebühren.
Die Tarife der PKV sehen eine unterschiedliche Erstattung hinsichtlich der verwendeten Steigerungsfaktoren der GOÄ vor. Preisgünstige Einsteigertarife erstatten die Kosten bis zum sogenannten Regelhöchstsatz. Premiumtarife zahlen die Kosten sogar, wenn die Höchstsätze der GOÄ überschritten werden.
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Freiwillige Krankenkasse
(vorheriger Begriff)
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Gebührenordnung für Zahnärzte
(nächster Begriff)