Belegarzt

Der Belegarzt behandelt im Krankenhaus lediglich Belegpatienten. Dabei handelt es sich bei einem solchen Arzt um einen niedergelassenen Arzt, welcher das Krankenhaus ohne Anstellungsverhältnis für die Behandlung dieser Patienten nutzt.

Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, welcher das Krankenhaus lediglich dazu nutzt, seine Belegpatienten für die Grund- und Regelversorgung unterzubringen. Somit ist ein solcher Arzt nicht im Krankenhaus angestellt. Für die Behandlung der Belegpatienten stehen ihm Belegbetten zur Verfügung. Für den Patienten bedeutet die Behandlung durch den Belegarzt, dass dieser die Kosten für den Arzt separat zu den Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen zahlen muss.

Die Abrechnung des Belegarztes erfolgt bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte. Jedoch wird von diesem ein Minderungssatz abgezogen, wodurch eine Doppelzahlung der Sachkosten verhindert werden soll. So werden die Sachkosten, welche in den Gebühren für Ärzte enthalten sind, lediglich vom Krankenhaus in Rechnung gestellt. Die Belegarztbehandlung wird in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Für die Übernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung muss der Belegarzt über eine Anerkennung durch die kassenärztliche Vereinigung verfügen.

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