Beitragsrückerstattung
Eine Reihe von privaten Krankenversicherern bieten seit Jahren ihren Kunden Tarife mit Beitragsrückerstattung an. Seit April 2007 gibt es die Beitragserstattung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Vorher gab es dieses Angebot nur für freiwillig gesetzlich Versicherte. Die Beitragsrückerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in ihrer Höhe auf maximal 600 Euro begrenzt.
Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung kann in mehreren Varianten in Anspruch genommen werden. Versicherer bieten eine monatliche oder eine jährliche Barauszahlung an. Versicherte können mehrere Monatsbeiträge abhängig von den Versicherungsjahren erstattet bekommen. Die Rückerstattung erfolgt außerdem auf dem Weg einer einmaligen oder dauerhaften Beitragssenkung. Je nach Krankenversicherer wird dies unterschiedlich gehandhabt, da sie eine Reihe von Faktoren berücksichtigen müssen. Um etwaige Beitragserhöhungen zu verhindern, kommt daher auch das Prinzip der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung zur Anwendung.
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(vorheriger Begriff)
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