Krankenversicherung und Minijob

Richtig krankenversichern bei geringfügiger Beschäftigung

Grundsätzlich müssen Minijobber die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung nachweisen. Je nach Konstellation kommt die Familienversicherung, freiwillige gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) in Betracht.

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In § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist geregelt, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt im Monat die Grenze von 450 Euro nicht überschreitet. Arbeitszeit und Anzahl der Arbeitseinsätze spielen dabei keine Rolle. Ein Minijob ist in der Arbeits-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, d.h. man ist frei bei der Wahl der Krankenversicherung. Aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht muss jeder Minijobber auch einen Schutz durch eine Krankenkasse nachweisen.

Arten von Minijobs

  • Dauerhafte Beschäftigung im gewerblichen Bereich (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)
  • Dauerhafter Job im Privathaushalt (§ 8a SGB IV)
  • Kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und § 115 SGB IV)

Krankenversicherung ist im Minijob Pflicht

Für jeden Bürger besteht in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Dies gilt dementsprechend auch für Beschäftigte in einem 450-EUR-Job. Auch wenn der Arbeitgeber pauschal Beiträge für die Krankenkasse abführt, ist der Minijobber nicht automatisch krankenversichert. Zunächst ist daher der Status des geringfügig Beschäftigten zu prüfen. Folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung kommen im Minijob in Betracht:

  • Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, weil eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
  • Beitragsfreie Familienversicherung, weil der Ehegatte Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist.
  • Freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder PKV, wenn die beiden anderen Voraussetzungen nicht zutreffen.

Wenn der monatliche Verdienst über die 450-EUR-Grenze steigt, tritt die sogenannte Gleitzonen-Regelung in Kraft. In der Krankenversicherung besteht in diesem Fall automatisch Versicherungspflicht.

Geringfügige Beschäftigung als Nebenjob

Häufig wird eine gering entlohnte Beschäftigung als Nebenjob ausgeübt. In diesem Fall teilen sich Arbeitgeber und -nehmer für die Hauptbeschäftigung die Krankenkassenbeiträge. Der 450-Euro-Job wird nicht zur versicherungspflichtigen Tätigkeit hinzugerechnet. Dadurch entrichtet der Arbeitgeber für den Minijob die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

PKV Tarifrechner

Minijob ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung, also auch die gesetzlich geregelten Abgaben für die Krankenkasse. Aber: Durch die Beitragspflicht wird keine eigenständige versicherungspflichtige Mitgliedschaft in der GKV begründet. Der Minijob bleibt versicherungsfrei. Ansprüche an die GKV (z.B. Krankengeld) entstehen durch die geringfügige Beschäftigung nicht. Mehrere geringfügige Job werden zusammengerechnet und führen u.U. zur GKV-Pflichtmitgliedschaft.

Folgende Optionen hinsichtlich der Krankenversicherung können entstehen:

  • Beitragsfreie Familienversicherung über Ehegatten: Für die kostenlose Mitversicherung hat der Gesetzgeber eigentlich eine Grenze von 350 Euro im Monat festgelegt. Allerdings wurde der Wert für geringfügige Jobs auf 450 Euro heraufgesetzt. Minijobber können somit beitragsfrei in der GKV über den Ehegatten versichert bleiben. Für Kinder gilt die Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr bzw. dem Ende der Ausbildung.
  • ALG-II-Bezieher: Übt ein ALG-II-Empfänger einen Minijob aus, stockt das Job-Center das Einkommen durch Zuzahlungen auf und zahlt die Beiträge für die Krankenversicherung.
  • Rentner: Es besteht die Mitgliedschaft über den Rentenversicherungsträger in der GKV oder weiterhin in einer PKV.

Pauschale Beitragssätze 2018 beim Minijob

Minijob gewerblicher BereichMinijob im Privathaushalt
Krankenversicherung13%5%
Rentenversicherung15%5%
Steuern2%2%

Übrigens: Der Pauschalbetrag des Arbeitgebers ist nur zu leisten, wenn eine Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung in der GKV besteht. Für Minijobber, die privat Krankenversicherung sind, fällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nicht an.

Private Krankenversicherung trotz Minijob?

Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht vorliegen und kein sozialversicherungspflichtiger Job ausgeübt wird, muss der Minijobber eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder PKV abschließen. Der Beitrag für die GKV beträgt ca. 155 EUR im Monat. Sinnvoller kann es sein, den Verdienst über die Grenze von 450 Euro zu schrauben, da es dann in der GKV deutlich günstiger wird.

Die Möglichkeit einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft besteht jedoch nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. So kann es vorkommen, dass man trotz Minijob in die private Krankenversicherung wechseln muss. In der PKV wird der Beitrag an Hand von Alter, Vorerkrankungen und Tarifleistungen berechnet. Je nach Selbstbehalt und Leistungsumfang kann der Beitrag zwischen 200 Euro bis 600 Euro liegen.

Weitere Besonderheiten

Durch den Minijob wird kein Anspruch auf Krankengeld, also Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, erworben. Bis zur sechsten Woche nach Arbeitsausfall zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Danach steht der Minijobber jedoch mit leeren Händen dar, weil die Krankenkassen bei geringfügigen Beschäftigungen nicht für den Lohnersatz aufkommen. Dies gilt auch, wenn der Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt wird. 

Frauen, die schwanger werden und in einem 450-EUR-Job beschäftigt sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Auf Antrag wird lediglich das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 210 EUR ausgezahlt, das jedoch nur einmal anfällt. Normalerweise macht das Mutterschaftsgeld bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Betrag von maximal 1.287 Euro aus.

Auch in der Pflegeversicherung schafft der Minijob keinen Anspruch auf Leistungen. Nur wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre lange Beiträge an die Pflegekasse gezahlt hat, wird im Pflegefall versorgt. Der Anspruch gilt auch für Zeiten der beitragsfreien Familienversicherung.

451-Euro-Jobs - Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wird das Einkommen um einen Euro auf 451 Euro erhöht, haben Beschäftigte Anspruch auf Sozialleistungen. Es winken Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld. Allerdings muss der Arbeitnehmer monatlich auch 49,44 Euro an Beiträgen leisten. Steuern werden nur fällig, wenn der Partner mehr verdient.

Wenn Minijobber ihren Lohn um nur einen Euro erhöhen, steht ihnen nach einem Jahr Beschäftigung Arbeitslosengeld in Höhe von 235,50 Euro monatlich zu. Wer krank wird, kann bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Kasse beziehen, was monatlich 277 Euro ausmacht. Wer für 451 Euro im Monat arbeitet und schwanger wird, erhält Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag, was insgesamt einen Betrag von 1.287 Euro ausmacht.

Auch die Arbeitgeber profitieren von einer 451-Euro-Beschäftigung, denn sie sparen monatlich rund 40 Euro an Sozialbeiträgen.