Pflegezusatzversicherung
Warum eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist
Daten & Fakten zur Pflege
- Ein Pflegefall dauert im Durchschnitt 7 Jahre.
- Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
- Vier von 5 Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt.
- Eigenanteil von Pflegebedürftigen bei stationärer Pflege im Schnitt: 2.125 € (Stand: 07/2021).
- Zuzahlung in Nordrhein-Westfalen mit 2.460 € pro Monat am höchsten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland
In Deutschland gibt es seit 1995 eine Pflegepflichtversicherung - die gesetzliche Pflegeversicherung bildet dabei die 5. Säule der deutschen Sozialversicherung. Mit ihrer Einführung wurde eine große Lücke in der Versorgung geschlossen, denn bis dahin gab es im Falle der Pflegebedürftigkeit keinerlei gesetzlichen Leistungen.
Die Pflegepflichtversicherung erbringt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Je nach Schweregrad des Pflegefalls werden dabei vom Versicherungsträger Leistungen gewährt. Diese können entweder als Geldleistungen für Hilfsmittel bzw. Pflegepersonen erfolgen oder als Beteiligung an den Kosten für Pflegeheime. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen dabei jedoch bei weitem nicht aus, alle anfallenden Kosten für ambulante bzw. stationäre Pflegeleistungen zu decken. Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung.
Wo ist man versichert?
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, muss ihren Versicherten zusätzlich eine Pflegeversicherung anbieten:
- Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch gesetzlich pflegeversichert sein.
- Privat Krankenversicherte müssen sich bei einer privaten Pflegeversicherung versichern. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten wählen, ob sie gesetzlich oder privat pflegeversichert sein wollen.
Ausführliche Informationen zu den Kosten der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Artikel: Pflegeversicherung - Wie hoch sind die Beiträge?

Keine vollständige Kostenübernahme
Eigenanteil kann schnell zur Belastung für die ganze Familie werden
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es lediglich um eine Teilversicherung, denn die tatsächlich anfallenden Kosten werden in der Regel nur in Höhe von 30 bis 50 Prozent gedeckt. Laut einer Auswertung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen lag bspw. der durchschnittliche monatliche Eigenanteil an den Pflegeheimkosten Anfang 2018 bei über 1750 Euro.
Wer also nicht noch zusätzlich privat vorsorgt, muss im Pflegefall mit hohen monatlichen Kosten rechnen, für deren Übernahme auch die Familie herangezogen werden kann.
Wer muss bei Pflegebedürftigkeit zahlen?
Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige zunächst einmal selbst die anfallenden Kosten tragen, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Dazu wird das laufende Einkommen (z.B. Rente) und/ oder das Vermögen herangezogen.
Was passiert aber, wenn der Pflegebedürftige den Eigenanteil an den Pflegekosten nicht selbst tragen kann? Dafür gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen:
- Kann der Pflegebedürftige nicht selbst für die Kosten aufkommen, werden Ehegatte, Lebensgefährte und Kinder in familiärer Absprache in finanzielle Verantwortung genommen.
- Können sich die Familienangehörigen nicht auf eine Übernahme der Kosten einigen, kann der Pflegebedürftige einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe stellen.
- Das Sozialamt kommt dann nach erfolgreicher Prüfung für die Kosten auf. Allerdings nimmt das Sozialamt die Angehörigen in folgender Reihenfolge in Anspruch:
- Ehegatte/in (§ 1608 BGB) und Lebensgefährte/in (§ 20 SGB XII)
- Kinder/ Adoptivkinder (§§ 1601, 1606 BGB) und Ehegatte/in des Kindes (BGH XII ZR 140/07)
- Eventuell wird auch der Lebensgefährte des Kindes zur Verantwortung gezogen (§ 20 SGB XII)
- Eltern (§§ 1601, 1601 BGB)
- Zum nicht unterhaltspflichtigen Personenkreis zählen z.B. Geschwister, Schwager/ Schwägerin, Onkel/ Tante, Schwiegereltern
Höhe des Elternunterhaltes
Wie hoch der Elternunterhalt ausfällt, ist abhängig von deren Einkommen und Vermögen. Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von mindestens 1.800 Euro. Daneben gibt es für Vermögen ein sogenanntes Schonvermögen, dazu gehört bspw. die eigen genutzte Immobilie.
Kein Kontakt schützt nicht vor Forderungen
Kinder müssen auch dann Ihre Eltern unterstützen, wenn schon seit einem längeren Zeitraum kein Kontakt mehr zu Ihnen vorhanden war.
Kinder müssen dann nicht für Ihre Eltern finanziell einstehen, wenn den Eltern schwere Verfehlungen nachzuweisen sind.
Pflegezusatzversicherung - Absicherung des finanziellen Risikos
Ob Pflegeleistungen von Angehörigen oder professionellen Pflegediensten in Anspruch genommen werden, eines ist sicher: Die gesetzlichen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Wer auf das Risiko eines Pflegefalls nicht vorbereitet ist, kann schnell zum Sozialfall werden. Und das Thema Pflegebedürftigkeit kann jeden Treffen:
- Jeder 5. Pflegebedürftige ist unter 65.
- 50 % der Männer und drei von vier Frauen werden im Laufe des Lebens pflegebedürftig.
- Ein Pflegefall dauert durchschnittlich 7 Jahre.
- Die Gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur rund 50 % der Pflegekosten ab. Ist das Vermögen aufgebraucht, sind die Angehörigen unterhaltspflichtig.
- Selbst Schenkungen, die weniger als 10 Jahre zurückliegen, sind betroffen.
- 70 % der Pflegebedürftigen im Heim sind Sozialhilfeempfänger und damit von Entscheidungen des Sozialamts abhängig.
Lösung: Private Pflegezusatzversicherung
Einen Ausweg aus dem finanziellen Dilemma bieten private Pflegezusatzversicherungen. Dabei kann man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zusatzpolicen unterscheiden:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
Diese Pflegezusatzversicherungen können die offenen Kosten eines Pflegeplatzes je nach Tarif bis zu 100 Prozent abdecken. Beiträge und Leistungen der Anbieter unterscheiden sich jedoch beträchtlich, hier sollte man sich vor Versicherungsabschluss genau informieren.

Unser Experten-Tipp
Hallesche OLGAflex
Versicherungsexperte Andreas Schofer empfiehlt als Private Pflegezusatzversicherung den Tarif OLGAflex der Halleschen.
"Der Tarif lässt sich flexibel an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen, bietet einen umfassenden Schutz und hat bereits in verschiedenen Tests hervorragend abgeschlossen."
Wissenswertes zum Tarif OLGAflex finden Sie hier oder Sie kontaktieren unseren Experten persönlich unter 0621 87 75 45 55 oder info@cecu.de.
Welche privaten Zusatztarife angeboten werden
Pflegekostenversicherung
- Die Pflegekostenversicherung leistet immer dann, wenn die (gesetzliche und private) Pflege-Pflichtversicherung Zahlungen erbringt.
- Dabei kann man den Erstattungssatz, der zusätzlich versichert werden soll, wählen.
- Wenn man die verbleibenden Restkosten z.B. vollständig abdecken möchte, sollte man eine Pflegekostenversicherung von 100 Prozent abschließen.
- In vielen Tarifen sind oftmals Höchstgrenzen für die Erstattung vorgesehen.
Pflegetagegeldversicherung
- Die Pflegetagegeldversicherung leistet je nach Pflegegrad ein versichertes Tagegeld. Wer z.B. ein Pflegetagegeld von 50 Euro versichert, erhält im Pflegefall eine maximale Auszahlung von 1.500 Euro im Monat.
- Das vereinbarte Pflegetagegeld wird im Pflegefall unabhängig von den tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen gezahlt.
- Kostennachweise sind also nicht erforderlich.
- Die Zahlungen hängen jedoch vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. So wird der volle Betrag in der Regel ist ab Einordnung in Pflegegrad 5 gezahlt, bei einem niedrigeren Pflegegrad gibt es prozentuale Abschläge und es wir ein geringerer Betrag ausgezahlt.
Pflegerentenversicherung
- Bei einer Pflegerentenversicherung wird bei Eintritt des Versicherungsfalls eine monatliche Rente ausgezahlt.
- Die Höhe der bei Vertragsabschluss festgelegten Pflegerente ist dabei abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
- Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Rente in Form einer Einmalzahlung auszahlen zu lassen.
- Eine Pflegerentenversicherung ist in der Regel teurer als eine Pflegekosten- oder eine Pflegetagegeldversicherung.
Welche Zusatzversicherung im eigenen Fall die richtige ist, ist immer abhängig von der eigenen Situation und den eigenen Ansprüchen an die Versicherung.
Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Die Frage nach den Kosten einer Pflegezusatzversicherung lassen sich pauschal nicht beantworten. Die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen berechnet. Sie sind abhängig von der gewählten Police und deren Umfang, sowie dem Eintrittsalter und den Vorerkrankungen des Versicherten.
Ein höheres Tagegeld bei einer Pflegetagegeldversicherung führt zu einer höheren monatlichen Belastung als ein geringeres Tagegeld, das gleiche gilt bei der Absicherung der Restkosten bei einer Pflegekostenversicherung.
Grundsätzlich gilt aber: Je früher man die Versicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge in der Regel. In jungen Jahren liegen beim Versicherten nur selten Vorerkrankungen vor, die zu einer Beitragserhöhung führen können. Außerdem ist die Ansparphase deutlich länger als bei älteren Versicherten, was sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt.
Checkliste: Was macht eine gute private Pflegezusatzversicherung aus?
Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte beim Vergleichen der Versicherungspolicen einige wichtige Punkte berücksichtigen:
- Leistungen ab Pflegegrad I: Besonders günstige Tarife leisten erst ab einem höheren Pflegegrad, vorher müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Daher: Gute Tarife zahlen bereits bei Pflegegrad I den vollen Satz.
- Kurze Wartezeiten: Während der vertraglich vereinbarten Wartezeit, müssen Sie zahlen, haben aber keinen Versicherungsschutz. Laut Versicherungsbedingungen muss der Versicherer erst nach Ablauf der Wartezeit leisten. Achten Sie auf eine möglichst kurze Wartezeit.
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Reicht der Bescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung aus oder wird ein separates Gutachten benötigt? Gute Anbieter erkennen den Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse an.
- Übernahme des Pflegegrades: Der im Pflegebescheid festgestellte Pflegegrad sollte von der private Pflegeergänzungsversicherung übernommen werden.
- Demenz: Pflegezusatztarife sollten bereits bei Pflegegrad 1 im Falle einer Demenz einspringen.
- Beitragsbefreiung im Pflegefall: Tritt der Pflegefall ein, sollte die Beitragspflicht für die Pflegezusatzpolice enden. Viele Tarife sehen bereits ab Pflegegrad I die Beitragsbefreiung vor, andere setzen erst später ein.
- Leistungen bei häuslicher Pflege: Achten Sie darauf, dass der Tarif gleiche Leistungen für ambulante (häusliche) und stationäre Pflege vorsieht, denn die Kosten fallen unabhängig vom Ort der Versorgung an.
- Ausbau der Versicherungsleistungen: Die Leistungen des Vertrags sollten regelmäßig an die steigenden Pflegekosten angepasst werden können - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Lebenslanger Schutz: Die Pflegeleistungen aus der Zusatzversicherung sollten lebenslang gezahlt werden.
- Welt- oder Europageltung: Der Tarif sollte auch leisten, wenn Sie ins (außer-)europäische Ausland verziehen. Achten Sie auf den Passus, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Alter ins Ausland verlagern.