Pflegezusatz­versicherung
Finanzielle Absicherung des Pflegerisikos

Die Absicherung des Pflegerisikos zählt zu den existenziellen Absicherungen. Denn jeden - egal ob jung oder alt - kann die Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit treffen. Doch tritt der Pflegefall ein, reichen die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht aus.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es lediglich um eine Teilversicherung, denn die tatsächlich anfallenden Kosten werden in der Regel nur in Höhe von 30 bis 50 Prozent gedeckt.
  • Wer also nicht zusätzlich privat vorsorgt, muss im Pflegefall mit hohen monatlichen Kosten rechnen, für deren Übernahme die Familie herangezogen werden kann.
  • Die Versorgungslücke im Pflegefall liegt im Schnitt bei 2.610 EUR (Stand: 07/2023).
  • Eine Plegezusatzversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Pflegefall. Sie bietet zusätzliche Assistance-Leistungen (z.B. Organisation einer Pflegekraft oder Haushaltshilfe, Fahrdienst) bei Pflegebedürftigkeit. 
  • Je früher Sie eine Plegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind die Prämien.

Daten & Fakten zur Pflege

  • Ein Pflegefall dauert im Durchschnitt 7 Jahre.
  • Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
  • Vier von 5 Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt.
  • Jeder vierte Pflegebedürftige ist unter 65 Jahre alt.
  • Zahl der Pflegebedürftigen ist von 2 Mio. im Jahr 1999 auf heute 4,5 Mio. Menschen angestiegen.
  • Bis 2050 wird mit einem Anstieg der Pflegefälle auf 6,5 Mio. gerechnet.
  • 70 % der Pflegebedürftigen im Heim sind Sozialhilfeempfänger und damit von Entscheidungen des Sozialamts abhängig.

So viel kostet ein Pflegeheimplatz

Die Pflegeheimkosten unterscheiden sich zwischen den Bundesländern sehr stark. So beträgt der Eigenanteil in Sachsen-Anhalt 2.047 EUR, während im Baden-Württemberg 2.990 EUR  (Stand 07/2023, Quelle: vdek e. V.) fällig werden.

  • Durchschnittliche Eigenbeteiligung 2023: 2.610 Euro im Monat (Stand 07/2023, Quelle: vdek e.V.)
  • Der Eigenanteil enthält die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie Ausbildung.
  • Die Pflegekassen der GKV und PKV übernehmen nur einen Teil der Kosten. 
  • Die Höhe des Eigenanteils ist für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch. 
  • Für Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse keine Kosten.

Einen Überblick über die Zuzahlungen für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste bietet der Pflegenavigator der AOK

Wer muss bei Pflegebedürftigkeit zahlen?

Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige zunächst einmal selbst die anfallenden Kosten tragen, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Dazu wird das laufende Einkommen (z.B. Rente) und/ oder das Vermögen herangezogen. Dem Pflegebdürftigen sowie seinem Ehepartner steht einmalig ein Schonvermögen in Höhe von jeweils 10.000 Euro zu. Eine selbstgenutzte Immobilie fällt ebenfalls unter das Schonvermögen.

Wer zahlt, wenn der Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst tragen kann: 

  • Kann der Pflegebedürftige nicht selbst für die Kosten aufkommen, werden Ehegatte, Lebensgefährte und Kinder in familiärer Absprache in finanzielle Verantwortung genommen.
  • Können sich die Familienangehörigen nicht auf eine Übernahme der Kosten einigen, kann der Pflegebedürftige einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe stellen.
  • Das Sozialamt kommt dann nach erfolgreicher Prüfung für die Kosten auf. Allerdings nimmt das Sozialamt die Angehörigen in folgender Reihenfolge in Anspruch:
  • Ehegatte/in (§ 1608 BGB) und Lebensgefährte/in (§ 20 SGB XII)
  • Kinder/ Adoptivkinder (§§ 1601, 1606 BGB) und Ehegatte/in des Kindes (BGH XII ZR 140/07)
  • Eventuell wird auch der Lebensgefährte des Kindes zur Verantwortung gezogen (§ 20 SGB XII)
  • Eltern (§§ 1601, 1601 BGB)
  • Zum nicht unterhaltspflichtigen Personenkreis zählen z.B. Geschwister, Schwager/ Schwägerin, Onkel/ Tante, Schwiegereltern

Private Pflegezusatzversicherung – Absicherung des finanziellen Risikos

Ob Pflegeleistungen von Angehörigen oder professionellen Pflegediensten in Anspruch genommen werden, eines ist sicher: Die gesetzlichen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Wer auf das Risiko eines Pflegefalls nicht vorbereitet ist, kann schnell zum Sozialfall werden.

Einen Ausweg aus dem finanziellen Dilemma bieten private Pflegezusatzversicherungen. Dabei kann man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zusatzpolicen unterscheiden:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Diese Pflegezusatzversicherungen können die offenen Kosten eines Pflegeplatzes je nach Tarif bis zu 100 Prozent abdecken. Beiträge und Leistungen der Anbieter unterscheiden sich jedoch beträchtlich, hier sollte man sich vor Versicherungsabschluss genau informieren.

Unser Experten-Tipp
Hallesche OLGAflex

Versicherungsexperte Andreas Schofer empfiehlt als Private Pflegezusatzversicherung den Tarif OLGAflex der Halleschen.

"Der Tarif lässt sich flexibel an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen, bietet einen umfassenden Schutz und hat bereits in verschiedenen Tests hervorragend abgeschlossen." 

Wissenswertes zum Tarif OLGAflex finden Sie hier oder Sie kontaktieren unseren Experten persönlich unter 0621 / 87 75 45 55 oder info@cecu.de.

Welche privaten Zusatztarife angeboten werden

Pflegekostenversicherung

  • Die Pflegekostenversicherung leistet immer dann, wenn die (gesetzliche und private) Pflege-Pflichtversicherung Zahlungen erbringt.
  • Dabei kann man den Erstattungssatz, der zusätzlich versichert werden soll, wählen.
  • Wenn man die verbleibenden Restkosten z.B. vollständig abdecken möchte, sollte man eine Pflegekostenversicherung von 100 Prozent abschließen.
  • In vielen Tarifen sind oftmals Höchstgrenzen für die Erstattung vorgesehen.

Pflegetagegeldversicherung

  • Die Pflegetagegeldversicherung leistet je nach Pflegegrad ein versichertes Tagegeld. Wer z.B. ein Pflegetagegeld von 50 Euro versichert, erhält im Pflegefall eine maximale Auszahlung von 1.500 Euro im Monat.
  • Das vereinbarte Pflegetagegeld wird im Pflegefall unabhängig von den tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen gezahlt.
  • Kostennachweise sind also nicht erforderlich.
  • Die Zahlungen hängen jedoch vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. So wird der volle Betrag in der Regel ist ab Einordnung in Pflegegrad 5 gezahlt, bei einem niedrigeren Pflegegrad gibt es prozentuale Abschläge und es wir ein geringerer Betrag ausgezahlt.

Pflegerentenversicherung

  • Bei einer Pflegerentenversicherung wird bei Eintritt des Versicherungsfalls eine monatliche Rente ausgezahlt.
  • Die Höhe der bei Vertragsabschluss festgelegten Pflegerente ist dabei abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Rente in Form einer Einmalzahlung auszahlen zu lassen.
  • Eine Pflegerentenversicherung ist in der Regel teurer als eine Pflegekosten- oder eine Pflegetagegeldversicherung.

Welche Zusatzversicherung im eigenen Fall die richtige ist, ist immer abhängig von der eigenen Situation und den eigenen Ansprüchen an die Versicherung. 

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Die Beiträge sind abhängig von der gewählten Police und deren Umfang, sowie dem Eintrittsalter und den Vorerkrankungen des Versicherten. Sie werden unabhängig vom Einkommen berechnet.

Grundsätzlich gilt aber: Je früher man die Versicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge in der Regel. In jungen Jahren liegen beim Versicherten nur selten Vorerkrankungen vor, die zu einer Beitragserhöhung führen können. Außerdem ist die Ansparphase deutlich länger als bei älteren Versicherten, was sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt. 

Checkliste: Was eine gute private Pflegezusatzversicherung ausmacht

Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte beim Vergleichen der Versicherungspolicen einige wichtige Punkte berücksichtigen: 

  • Leistungen ab Pflegegrad I
    Besonders günstige Tarife leisten erst ab einem höheren Pflegegrad, vorher müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Gute Tarife zahlen bereits bei Pflegegrad I den vollen Satz.
  • Kurze Wartezeiten
    Während der vertraglich vereinbarten Wartezeit, müssen Sie zahlen, haben aber keinen Versicherungsschutz. Laut Versicherungsbedingungen muss der Versicherer erst nach Ablauf der Wartezeit leisten. Achten Sie auf eine möglichst kurze Wartezeit.
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit
    Reicht der Bescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung aus oder wird ein separates Gutachten benötigt? Gute Anbieter erkennen den Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse an.
  • Übernahme des Pflegegrades
    Der im Pflegebescheid festgestellte Pflegegrad sollte von der private Pflegeergänzungsversicherung übernommen werden.
  • Demenz
    Pflegezusatztarife sollten bereits bei Pflegegrad 1 im Falle einer Demenz einspringen.
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall
    Tritt der Pflegefall ein, sollte die Beitragspflicht für die Pflegezusatzpolice enden. Viele Tarife sehen bereits ab Pflegegrad I die Beitragsbefreiung vor, andere setzen erst später ein.
  • Leistungen bei häuslicher Pflege: Achten Sie darauf, dass der Tarif gleiche Leistungen für ambulante (häusliche) und stationäre Pflege vorsieht, denn die Kosten fallen unabhängig vom Ort der Versorgung an.
  • Ausbau der Versicherungsleistungen: Die Leistungen des Vertrags sollten regelmäßig an die steigenden Pflegekosten angepasst werden können - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Lebenslanger Schutz
    Die Pflegeleistungen aus der Zusatzversicherung sollten lebenslang gezahlt werden.
  • Welt- oder Europageltung
    Der Tarif sollte auch leisten, wenn Sie ins (außer-)europäische Ausland verziehen. Achten Sie auf den Passus, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Alter ins Ausland verlagern.

FAQ zum Thema Pflege & Pflegezusatzversicherung

Gibt es beim Abschluss eine Pflegezusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung?

Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Abhängig davon berechnet die Versicherung den Beitrag, bei Vorerkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrags kommen. 

Es ist wichtig, dass der Versicherte den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung vollständig ausfüllt. Wer den Bogen nicht wahrheitsgemäß ausfüllt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die Versicherung im Leistungsfall weniger oder gar nichts zahlt. 

Ausgenommen von der Gesundheitsprüfung sind staatlich geförderte Pflegeversicherungen (Pflege-Bahr). 

Gibt es staatliche Zulagen für private Pflegevorsorge?

Seit 2013 fördert der Staat die private Pflegevorsorge (Pflege-Bahr). Jeder, der mit einer Pflegetagesgeldversicherung das Pflegefallrisiko privat  absichert, kann eine staatliche Zulage erhalten.

Vom Staat erhält der Versichere 5 Euro für die ergänzende Pflegeversicherung, wenn er mindestens 10 Euro im Monat einzahlt.

Jeder erhält ohne Gesundheitsprüfung einen Pflegevertrag. Leistungen gibt es erstmals nach fünf Jahren. In Summe mindert sich die Versorgungslücke durch die gesetzlichen Pflegeleistungen und privatem Pflegetagegeld. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unserem Beitrag "Staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung". 

Was ist eine private Pflegerentenversicherung?

Bei einer Pflegerentenversicherung wird bei Eintritt des Versicherungsfalls eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe der bei Vertragsabschluss festgelegten Pflegerente ist dabei abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Rente in Form einer Einmalzahlung auszahlen zu lassen. 

Wann ist jemand pflegebedürftig?

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt (§ 14 SGB XI) . Ziel war es dabei unter anderem, die Ungleichbehandlung von psychisch bedingten und körperlich bedingten Beeinträchtigungen bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit aufzuheben. 

Gemäß der neuen Definition gilt ein als Mensch als pflegebedürftig, wenn er für die Verrichtung der alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben in seinem Alltag im erheblichen oder zumindest im höheren Umfang die Hilfe Dritter benötigt. Dabei ist es für den Status der Pflegebedürftigkeit unerheblich, ob die Notwendigkeit der Hilfe auf eine körperliche, eine geistige beziehungsweise eine seelische Krankheit oder Behinderung beruht.  

Pflegebedürftig nach dem Gesetz sind seit 2017 also "...Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können."(§ 14 SGB XI (1)). 

Wichtig ist es, dass der Pflegebedarf auf Dauer besteht. Diese Bedingung gilt laut Gesetzgeber erfüllt, wenn der Pflegebedarf mindestens für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vorliegt.

Für die Feststellung, Beurteilung und Einteilung der Pflegebedürftigkeit wurden vom Gesetzgeber neue Kriterien festgelegt.  

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und dem sich daraus ergebenden Pflegegrad ist bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig, bei privat versicherten Personen übernimmt diese Aufgabe die Organisation MEDICPROOF.

Damit bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemeinsame Standards eingehalten werden, hat der Gesetzgeber einheitliche Begutachtungsrichtlinien für die Beurteilung eingeführt. Mittels dieser Richtlinien ist es möglich, den individuellen Pflege- und Hilfebedarf zu ermitteln.

Kann man Pflegekosten steuerlich geltend machen?

Im mehreren Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs wurde festgehalten, dass einige Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bewertet werden und sich bei der Einkommensteuererklärung abziehen lassen Dazu gehören beispielsweise Dienstleistungen, bei denen Hilfestellungen beim Kochen, beim Betreuen oder beim Pflegen berechnet werden.

Zu den Voraussetzungen für eine steuerliche Erleichterung zählt auch, dass Pflegedienstleistungen in der Wohnung des Betroffenen durchgeführt werden müssen. Informationen erhalten Versicherte und pflegende Angehörige unter anderem auch bei den Pflegestützpunkten, die flächendeckend in Deutschland eingerichtet wurden.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland?

In Deutschland gibt es seit 1995 eine Pflegepflichtversicherung – die gesetzliche Pflegeversicherung bildet dabei die 5. Säule der deutschen Sozialversicherung. Mit ihrer Einführung wurde eine große Lücke in der Versorgung geschlossen, denn bis dahin gab es im Falle der Pflegebedürftigkeit keinerlei gesetzlichen Leistungen.

Die Pflegepflichtversicherung erbringt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Je nach Schweregrad des Pflegefalls werden dabei vom Versicherungsträger Leistungen gewährt. Diese können entweder als Geldleistungen für Hilfsmittel bzw. Pflegepersonen erfolgen oder als Beteiligung an den Kosten für Pflegeheime. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen dabei jedoch bei weitem nicht aus, alle anfallenden Kosten für ambulante bzw. stationäre Pflegeleistungen zu decken. Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung.

Wo ist man pflegeversichert?

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, muss ihren Versicherten zusätzlich eine Pflegeversicherung anbieten:

  • Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch gesetzlich pflegeversichert sein.
  • Privat Krankenversicherte müssen sich bei einer privaten Pflegeversicherung versichern. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten wählen, ob sie gesetzlich oder privat pflegeversichert sein wollen.
Was umfasst die Pflegereform 2023

Änderungen zum 1. Juli 2023

Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wird der Beitragssatz angehoben, Familien mit mehreren Kindern werden aber stärker als bisher entlastet. 

Der allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,4 Prozent (bisher 3,05 Prozent). Davon übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil von 1,7 Prozent. 

Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag von 0,60 Prozent (biser 0,35 %). Ab 2 Kindern wird der Beitrag um 0,25 Prozent pro Kind abgesenkt. Diese Beitragssenkung gilt in der in der Erziehungsphase (bis zum 25. Lebensjahr) bis zum 5. Kind.  

Ein Übersicht über den Pflegebeitrag: 

  • Versicherte ohne Kind: 4 Prozent (3,4 Prozent + Zuschlag von 0,6 Prozent). 
  • Versicherter mit einem Kind: 3,4 Prozent
  • Versicherter mit zwei Kindern: 3,15 Prozent
  • Versicherter mit drei Kindern: 2,9 Prozent
  • Versicherter mit 4 Kindern: 2,65 Prozent
  • Versicherter mit 5 Kindern (oder mehr): 2,4 Prozent

Änderungen zum 1. Januar 2024

Zum 1.1.2024 werden um 5 Prozent angehoben:

  • das Pflegegeld sowie
  • die ambulanten Pflegesachleistungen.

Die Leistungszuschläge zu den pflegebdingten Kosten für Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 wird erhöht

  • bei einer Verweildauer von 0 bis 23 Monaten um 10 Prozent,
  • bei einer Verweildauer ab 13 Monaten um 5 Prozent

Änderungen zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wird eine erneute Erhöhung der Geld- und Sachleistungen erfolgen – in Abhängigkeit zur Preisentwicklung. 

Änderungen zum 1. Januar 2028

Zum 1. Januar 2028 soll eine erneute Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgen – in Abhängigkeit zur Preisentwicklung. 

Was sind Pflegekassen?

Pflegekassen sind den einzelnen Krankenkassen angegliedert, wobei sie jedoch als eigenständige Behörden gelten, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Sie gelten als Träger der sozialen Pflegeversicherung bei Krankenkassen und der Bundesknappschaft und beziehen sich auch auf alle Ersatzkassen und die Seekasse.

Zu Beginn des Jahres 1995 wurde die Pflegeversicherung zur Pflichtversicherung, um eine Versorgung im Ernstfall zu gewährleisten. Automatisch sind somit alle gesetzlich Krankenversicherten wie auch freiwillig gesetzlich Versicherte und deren familienversicherten Angehörigen Mitglieder von Pflegekassen. Vor dem Hintergrund, dass die Pflegekasse die zu erbringenden Leistungen auch finanziell absichern müssen, werden automatisch und zusätzlich zu den Krankenversicherungsbeiträgen auch Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. 

Basierend auf dem Prinzip der Selbstverwaltung unterliegt eine Pflegekasse auch den Verwaltungsorganen der jeweiligen Krankenkasse. Die Kosten, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entstehen, werden anteilsmäßig getragen.

Die Aufgaben der Pflegekassen sind vom Gesetzgeber geregelt und im elften Buch Sozialgesetzbuch definiert. Dazu gehören an erster Stelle Geld- und Sachleistungen wie auch Dienstleistungen für pflegebedürftig gewordene Versicherungsnehmer. Parallel dazu wird auch die pflegerische Versorgung übernommen, wobei die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen überwacht wird.

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind nach oben begrenzt. Die private Versicherungswirtschaft bietet unterschiedliche Pflegezusatzversicherungen an, die sich unter anderem auf medizinische Hilfsmittel oder Zusatzzahlungen im Pflegefall beziehen und die gesetzlichen Leistungen effizient aufstocken.

Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen mit ihrem Versicherungsunternehmen eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbaren.

Welche Ansprüche hat man im Pflegefall gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung?

In Abhängigkeit vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und der persönlichen Situation des Pflegebedürftigen sowie seiner Angehörigen ist es möglich, dass die Pflege im häuslichen Umfeld oder in einer vollstationären Einrichtung, in der Regel handelt es sich dabei um ein Pflegeheim, erfolgt.

Je nach gewählter Pflegeform hat der Pflegebedürftige beziehungsweise dessen Angehörige verschiedene Leistungsansprüche. Zu den wichtigsten Ansprüchen zählen:

  • Zahlung von Pflegegeld für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen,
  • Übernahme der Kosten für Pflegesachleistungen bei einer häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst,
  • Übernahme der Kosten für die Leistungen bei vollstationärer Pflege.

Neben diesen Leistungen sind noch viele andere Leistungen wie zum Beispiel Kombileistungen sowie Angebote der Kurzzeitpflege, zum Beispiel wenn sich die pflegenden Angehörigen im Urlaub befinden, möglich.

Dabei gilt jedoch zu beachten, dass der Leistungsanspruch von der vorliegenden Pflegebedürftigkeit abhängig ist und die Leistungshöhen aufgrund des ermittelten Pflegegrades festgelegt werden und die tatsächlich entstehenden Kosten nur teilweise abdecken.

Die Differenz zwischen tatsächlich anfallenden Kosten und Leistungen der Pflegepflichtversicherung muss der Pflegebedürftige selbst tragen, sofern er nicht privat mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat. 

Was wird als Elternunterhalt bezeichnet?

Als Elternunterhalt wird die rechtliche Verpflichtung bezeichnet, nach der Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Diese Rechtspflicht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. In der Praxis tritt dieser Fall oft dann ein, wenn Eltern pflegebedürftig werden. Als zuständige Sozialversicherung ist die gesetzliche Pflegeversicherung zwar für Pflegeleistungen verantwortlich, kommt aber nur bis zu den gesetzlichen Höchstbeiträgen für pflegebedürftige Senioren auf. Hier entsteht eine Differenz zwischen der Leistung der Pflegekassen und den tatsächlichen Pflegekosten, die zunächst mit dem eigenen Vermögen des Pflegebedürftigen gedeckt wird. Fällt diese Finanzierungsmöglichkeit weg, wird der Elternunterhalt herangezogen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Elternunterhalt in der Pflege?

 

Seit 01. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR. Liegen Kinder unter dieser Grenze, müssen sie keinen Elternunterhalt leisten.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Der Elternunterhalt wird anhand des Einkommens der Kinder berechnet. Bei der Berechnung steht dem Kind erst einmal ein einkommensabhängiger Betrag für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung. Vor dem Elternunterhalt genießen zudem Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern und ehemaligen Partnern Vorrang. Auch weitere Abzugsposten wie Beiträge zur Altersvorsorge finden Berücksichtigung. Stehen nach Abzug all dieser Zahlungsverpflichtungen noch finanzielle Mittel zur Verfügung, müssen diese für den Unterhalt der Eltern aufgewendet werden.

Mehrere Kinder müssen alle für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Geschwister haften gesamtschuldnerisch. Der Elternunterhalt berechnet sich in diesem Fall anhand der jeweiligen Vermögensverhältnisse der Kinder. Auch Schenkungen der Eltern an die Kinder, die in den letzten zehn Jahren stattgefunden haben, können beim Elternunterhalt berücksichtigt werden.