GEZ-Rundfunkbeitrag
Rundfunkgebühren: Keine Senkung in 2017
Wie hoch ist der GEZ-Rundfunkbeitrag ab 2017?
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und TV-Anstalten war durch die bisherige GEZ-Gebühr nicht mehr gewährleistet. Die neue Gebührenregelung sieht eine geräteunabhängige Abgabe vor. Bis zum Jahr 2013 mussten de Nutzer eine Gebühr für TV, Radio und Computer zahlen. Auch die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr entfällt. Die Art und die Anzahl der empfangbaren Rundfunkgeräte finden bei der Beitragsberechnung keine Berücksichtigung mehr.
Seit 2013 wird die GEZ-Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und nennt sich "Rundfunkbeitrag". Für Familien oder Personen in Wohngemeinschaften sind Entlastung vorgesehen. Auch Kinder mit eigenem Einkommen, die im Elternhaus leben, müssen keine zusätzliche Gebühr mehr zahlen. Für Menschen mit Behinderungen, also Personen mit dem Merkzeichen "RF", gilt eine ermäßigte Beitragspflicht.
Die Regelungen zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) seit 01.04.2015 im Überblick:
- Regulärer Rundfunkbeitrag pro Wohnung: 17,50 Euro/Monat,
- Menschen mit Behinderung (Merkzeichen "RF"): 5,83 Euro/Monat,
- Für sozial Schwache: Auf Antrag Befreiung von der Beitragszahlung.
Über die Abgabe pro Wohnung werden sowohl Familien mit Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, als auch Personen in Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften erfasst. Wer allerdings eine Zweitwohnung hat, muss den GEZ-Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen.
Rundfunkgebühr letzte Senkung 2015 - Senkung um 48 Cent
Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wurde zum 1. April 2015 um 48 Cent gesenkt. Beitragszahler müssen seitdem monatlich 17,50 Euro im Monat (vorher seit 2013: 17,98 Euro) entrichten. Die Experten der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hatte eigentlich eine Senkung der Abgabe um 73 Cent empfohlen. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer setzten jedoch durch, dass die Gebühr um lediglich 48 Cent gesenkt wird.
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Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr): Tipps für Wohn- und Lebensgemeinschaften
Bis 2013 mussten Bewohner von Wohn- und Lebensgemeinschaften für ihre eigenen Fernseh- oder Radiogeräte eine eigene GEZ-Gebühr entrichten. Seit dem 1. Januar 2013 muss pro Haushalt nur noch ein Beitrag entrichtet werden. Wenn die Rundfunkgebühr also mehrfach gezahlt wurde, sollte man mit dem Beitragsservice Kontakt aufnehmen und melden, wer künftig die Gebühr bezahlen wird. Die Anträge auf Beitragsermäßigung gibt es online beim Beitragsservice. Auf dem Antrag müssen die Teilnehmernummer des Beitragszahlers sowie die Nummern der Personen, die abgemeldet werden sollen, aufgeführt werden.
Weitere Regelungen zur GEZ-Rundfunkgebühr
Das bis 2013 genutzte Modell der Rundfunkfinanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat zu Problemen geführt. Durch technische Neuerungen war die Unterscheidung nach Geräteart nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund erfolgte 2013 die Änderung die Abgabe nach Wohnung und unabhängig von der Anzahl vorhandener Geräte und Personen in einer Wohnung. Mehrfachbeiträge fallen nicht mehr an.
Seit dem 1. Januar 2013 deckt der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich immer noch GEZ) damit auch die private Nutzung des Kfz ab. Auch ein Zweitwagen oder das Auto des in der Wohnung der Eltern lebenden Kindes ist ohne weiteren Beitrag in der Abgabe enthalten. Gartenlauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei in der Rundfunkgebühr (früher: GEZ-Beitrag) enthalten. Darin enthalten sich auch Gartenhäuschen, die sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen.
Die Beitragspflicht fällt immer pro Wohnung an. Jeder in dieser Wohnung lebende Bewohner ist damit eingeschlossen und muss - selbst bei eigenem Einkommen - keine Gebühr mehr zahlen. Doe sogenannte Mehrbeitragspflicht entfällt seit dem 1. Januar 2013. Der Beitragsservice (ehemals GEZ) hat eine Definition des Begriffs Wohnung veröffentlicht. Demnach muss es sich um eine "baulich abgeschlossene Einheit handeln, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat...". Auch für Zweitwohnungen muss der volle GEZ-Rundfunkbeitrag gezahlt werden.
Nicht gezahlt werden muss für Zimmer oder Wohnungen in Internaten oder Kasernen. Auch für Kraftfahrzeuge, die privat genutzt werden, fällt keine GEZ-Abgabe an. Wie bisher auch können Behinderte oder Bezieher staatlicher Sozialleistungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Personen mit Behinderung, denen das Merkmal "RF" zuerkannt wurde, zahlen nur ein Drittel des normalen Monatsbeitrags. Über die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de erhalten Sie weiterführende Informationen.
GEZ-Rundfunkbeitrag für Selbstständige und Freiberufler
Auch für Selbstständige und Freiberufler wurde der GEZ-Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 neu gestaltet. Die Berechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls geräteunabhängig. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter sowie der betrieblichen genutzten Kraftfahrzeuge. Unternehmer müssen künftig nicht mehr alle Geräte innerhalb des Betriebs erfassen. Die Art und die Anzahl der empfangbaren Geräte wie TV, Radio oder Computer wirken sich auf den Beitrag nicht aus.
Beitrag für Betriebsstätten seit dem 1.4.2015:
- bis 8 Mitarbeiter: 5,83 EUR/Monat,
- 9 bis 19 Mitarbeiter: 17,50 EUR/Monat,
- 20 bis 49 Mitarbeiter: 35,00 EUR/Monat,
- 50 bis 249 Mitarbeiter: 87,50 EUR/Monat,
- 250 bis 499 Mitarbeiter: 175,00 EUR/Monat,
- 500 bis 999 Mitarbeiter: 350,00 EUR/Monat,
- 1.000 bis 4.999 Mitarbeiter: 700,00 EUR/Monat,
- 5.000 bis 9.999 Mitarbeiter: 1.400,00 EUR/Monat,
- 10.000 bis 19.999 Mitarbeiter: 2.100,00 EUR/Monat,
- ab 20.000 Mitarbeiter: 3.150,00 EUR/Monat
Ein Firmenfahrzeug ist pro Betriebsstätte beitragsfrei im GEZ-Rundfunkbeitrag bereits enthalten. Für jedes weitere Auto muss ein Betrag von 5,83 Euro pro Monat gezahlt werden. Für Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe richtet sich die Rundfunkgebühr nach der Mitarbeiteranzahl pro Betriebsstätte, der Anzahl an Hotelzimmern pro Betriebsstätte sowie der Zahl der Kraftfahrzeuge. Das jeweils erste Zimmer ist beitragsfrei. Für alle anderen Zimmer fallem 5,83 Euro im Monat an.
Die Regelung verschafft vor allem Kleinunternehmern eine finanzielle Entlastung. Wer bis zu 8 Beschäftigte und nur einen Firmenwagen hat, zahlt lediglich 5,83 Euro pro Monat. Fremdenverkehrsunternehmen keine Gebühren, wenn aus saisonalem Gründen der Betrieb für einen Zeitraum von drei Monaten ruht. Freiberufler und Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zahlen für die Betriebsstätte nichts, wenn für die Privatwohnung bereits eine Gebühr gezahlt wird.
Rundfunkgebühren: Hinweise und Details für Selbstständige und Unternehmen
Die Rundfunkgebühr (früher: GEZ-Gebühr) richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten. Eine Betriebsstätte ist als eine Einheit definiert, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Bei mehreren Einheiten auf einem Grundstück zählt dies als eine Betriebsstätte. Bei den Beschäftigten werden die Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie Bedienstete in einem Dienstverhältnis. Nicht eingerechnet werden hingegen Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Für ein gewerblich genutztes Kraftfahrzeug muss ein Beitrag von 5,83 Euro pro Monat entrichtet werden. Allerdings ist das erste Kfz bereits im Beitrag für die Betriebsstätte enthalten, so dass keine zusätzliche Gebühr anfällt. Sind mehrere Betriebsstätten vorhanden, ist jeweils ein Kfz pro Betriebsstätte beitragsfrei.
Gesonderte Regelungen gelten für gemeinnützige Einrichtungen und eingetragene Vereine und Stiftungen, Schulen und Hochschulen sowie für Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr.
- Gesetzliche Kündigungsfristen(vorheriger Artikel)
- Hartz IV-Regelsatz(nächster Artikel)