Die Wohngebäudeversicherung

Die eigenen vier Wände richtig absichern

Die eigene Immobilie stellt für die meisten Menschen das größte Vermögen dar. Um so wichtiger ist es, dass man sie mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Schäden absichert.

Mit einer Gebäudeversicherung (auch als Immobilienversicherung bekannt) sichern Hauseigentümer ihr Gebäude gegen bestimmte Gefahrenquellen wie Feuer, Hagel und Sturm ab. Neben dem versicherten Gebäude sind auch Gebäudezubehör (z.B. Briefkasten oder Terrasse) mitversichert. Zusätzlich können Carports, Gartenhäuser etc. per Zusatzvereinbarung in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Die Absicherung einer Solar-/Photovoltaikanlage ist oftmals schon in der Wohngebäudeversicherung enthalten, es sollte aber geprüft werden, ob auch alle Risiken abgesichert werden, ansonsten sollte man über eine zusätzliche Absicherung durch eine Solarversicherung oder ähnliches nachdenken.

Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben müssen über die separate Glasversicherung abgesichert werden. 

Schäden an Einrichtungsgegenständen, Möbeln und Kleidung, die durch einen Sturm oder Brand verursacht werden, werden von der Hausratversicherung ersetzt. 

Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung wird meist als gebundene Versicherung abgeschlossen und bietet dann gegen drei Gefahren Versicherungsschutz:

  • Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Ex- und Implosion), 
  • Leitungswasser (Leistungswasser, Frostschäden),
  • Sturmversicherung (Sturm, Hagel). 

Die Feuerversicherung erstreckt sich dabei auf die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion.

Die Leitungswasserversicherung der gebundenen Wohngebäudeversicherung übernimmt Leitungswasserschäden. Dazu zählen alle Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden. Auch Bruch- und Frostschäden fallen unter die Leitungswasserversicherung.

Die Sturmversicherung übernimmt Sturmschäden ab einer Windstärke von mindestens acht. Auch Hagelschäden werden zur Sturmversicherung gerechnet und sind damit ebenfalls abgedeckt.

Die Wohngebäudeversicherung versichert Kosten wie Schadenminderungskosten und Mietausfallkosten. Auch Kosten für Sachverständige werden von der Versicherung abgedeckt. Zu den versicherten Kosten zählen weiterhin Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bergungs- und Schutzkosten.

Zusätzliche Absicherung vor Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung angeboten. Die Elementarschadenversicherung für Wohngebäude ist als erweiterte oder kombinierte Police erhältlich. Sie deckt Schäden durch

  • Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Grundwasser!), 
  • Erdbeben, 
  • Erdsenkung, 
  • Erdrutsch, 
  • Schneedruck und Lawinen 

ab. Nicht übernommen werden jedoch Schäden, die als Folge einer Sturmflut oder eines Rückstaus in der Kanalisation eintreten. Die versicherten Gefahren können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Die Prämie für die Versicherung wird von der Gefährdungslage des jeweiligen Wohnortes bestimmt. Die Versicherer haben hierfür ein Zonierungssystem entwickelt, das für Gefahren wie Überschwemmung den Wohnort je nach örtlicher Lage in insgesamt vier Gefährdungsklassen einteilt.

Zusätzliche Absicherung einer Solar- oder Photovoltaikanlage

Eine spezielle Solar- oder Photovoltaikversicherung schützt eine Anlage auch in den Versicherungsfällen, die von der herkömmlichen Wohngebäudeversicherung nicht übernommen werden, dazu gehören bspw., Diebstahl, Schäden durch Schneelast, Nagetierbisse, Überspannungen oder Vandalismus. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine sogenannte Allgefahrendeckung, die für ungenannte Schäden in Leistung treten. Die Beiträge orientieren sich an dem Wert der Anlage, der Größe und dem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt. Eine umfassende Absicherung übernimmt im Schadensfall alle Reparaturkosten oder geht für eine Wiederbeschaffung in Leistung, wenn eine Reparatur ausgeschlossen ist. Auch der Ausfall von Einnahmen kann abgesichert werden. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich an der Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Welchert Wert wird von der Versicherung erstattet?

Die Wohngebäudeversicherung erstattet den am Gebäude entstandenen Schaden. Allerdings ist zu beachten, dass der heutige Wert oftmals nicht mit dem Wert übereinstimmt, den das Wohngebäude einmal gekostet hat. Aus diesem Grund kennt die Immobilienversicherung verschiedene Wertansätze.

Üblich ist die Versicherung nach dem gleitendem Neuwert. In diesem Fall zahlt die Gesellschaft den ortsüblichen Neubauwert (nach dem Preisen am Schadenstag) sowie bestimmte Aufräum- und Abbruchkosten. Da sich der Wert eines Hauses jährlich ändert, werden mit einem gleitenden Neuwertfaktor (Baupreisindex) Preissteigerungen berücksichtigt. Dadurch wird eine Unterversicherung vermieden. Der gleitende Neuwertfaktor ergibt zusammen mit dem sog. Versicherungswert 1914 die Versicherungssumme.

Bei der Versicherung nach dem Neuwert wird der ortsübliche Neubauwert mit
Architektengebühren sowie sonstigen Konstruktions- und Planungskosten berechnet. Bei der Versicherung nach dem Zeitwert ergibt sich die Erstattungssumme aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt.

Wonach richtet sich der Preis der Versicherung?

Für die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Versicherungwert 1914,
  • versicherte Gefahren,
  • Bauweise des Hauses,
  • Region.

So sind z.B. die Versicherungsprämien für Häuser in Leichtbauweise oder mit Reetdach höher, weil die Wahrscheinlichkeit eines Schadens höher ist.

Alternativ dazu werden Gebäudeversicherungen neuerdings auch auf der Basis des neu entwickelten Wohnflächenmodells angeboten. Die wesentliche Neuerung dieses Versicherungsschutzes ist der Wegfall der Versicherungssumme. Das Haus wird nach Typ und Ausstattung definiert, die Prämie wird pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt.

Vorgehen im Schadenfall

Bei entstandenen Schäden muss der Versicherer unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Die Schadenmeldung kann in der Regel telefonisch oder online vorgenommen werden. Wer sichergehen will, sollte den Schaden schriftlich per Einschreiben mit Rückschein melden. Fotos, Aufstellungen über die Beschädigungen und Zeugen erleichtern die Beweisführung. Bei größeren Schäden beordert die Gesellschaft einen Gutachter zum Schadenort.

Die Versicherung benötigt bei der Schadenmeldung in der Regel folgende Angaben:

  • Versicherungsnummer,
  • Art und Umfang des Schadens,
  • Telefonnummer für Rückfragen.

Versicherungsnehmer müssen dafür Sorge tragen, dass sich ein eingetretener Schaden nicht ausweitet. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht müssen alle Maßnahmen eingeleitet werden, dass für den Versicherer keine weiteren Kosten entstehen. Daher sind geringfügige Reparaturen an Dächern, Fenstern oder Türen erlaubt, damit sich der Schaden nicht vergrößert.

Formulare für die Wohngebäudeversicherung

Nutzen Sie unsere kostenlosen Formulare Wohngebäudeversicherung als Vorlagen und Vordrucke für Ihren persönlichen Schriftverkehr mit Versicherungsgesellschaften.

Alle Formulare können Sie vor dem Ausdrucken bereits an Ihrem Computer ausfüllen. Klicken Sie dazu einfach mit der Maus auf die auszufüllenden Felder.