Versorgungswerk

Thema Versorgungswerk: Altersvorsorge für freie Berufe

Im Versorgungswerk der jeweiligen Bundesländer werden die freien Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte erfasst. Die Pflichtmitgliedschaft bei den zuständigen Versorgungswerken bringt für freie Berufe zahlreiche Vor- und Nachteile mit sich.

Was ist ein Versorgungswerk?

Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Versorgung für freie Berufe. In den Versorgungswerken werden die kammerfähigen, freien Berufe erfasst. Zu diesen Berufen zählen: Arzt, Apotheker, Architekt, Notar, Rechtsanwalt, Tierarzt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Zahnarzt, Psychotherapeut und Ingenieur. Die Versorgungswerke sind ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem und übernimmt damit die Altersvorsorge für die teilnehmenden freien Berufe mit Kammerzugehörigkeit.

Die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk ist verpflichtend. Freie Berufe wie Ärzte und Apotheker bezahlen einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens in ihr zuständiges Versorgungswerk ein. Der Beitrag orientiert sich etwa am Höchstsatz, den Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Heute gibt es in Deutschland 85 verschiedene Versorgungswerke. Die Versorgungswerke sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen organisiert. Bei den meisten Versorgungswerken handelt es sich um Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die berufsständische Versorgung wird auch als Sondervermögen der Kammern organisiert. Wie auch die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer gehört die Alterssicherung der Versorgungswerke zur ersten Säule der Rentenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich die berufsständische Versorgung jedoch durch eine homogene Mitgliederstruktur aus, da nur die kammerfähigen freien Berufe versichert und versorgt werden. Die Finanzierung der Versorgungswerke erfolgt nur über die Beiträge ihrer Mitglieder. Finanzielle Zuwendungen vom Staat erhalten die mehr als 80 Versorgungswerke nicht – sie legen ihre Beiträge selbst an.

Versorgungswerk: Entstehung und Besonderheiten

Die Versorgungswerke der freien Berufe sind in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden. Im Jahr 1923 gründete sich die Bayerische Ärzteversorgung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Das erste Versorgungswerk in Deutschland entstand auf eigenen Wunsch der teilnehmenden Mediziner, die nach einem alternativen Alterssicherungssystem zur gesetzlichen Rentenversicherung gesucht haben. In der Zeit von Konrad Adenauer in den 50er Jahren haben sich weitere Versorgungswerke gegründet. Mit der deutschen Rentenreform von 1957 wurden freie Berufe aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgegliedert, sodass sich verstärkt Versorgungswerke auf Landesebene gegründet haben. Die heute bestehenden Versorgungswerke sind jeweils auf Landesebene organisiert. Das größte Versorgungswerk, die Bayerische Versorgungskammer, deckt heute insgesamt zwölf verschiedene Versorgungseinrichtungen unter einem Dach ab.

Das kammergebundene Versorgungswerk ist eine Säule der Alterssicherung. Das System ist weder mit der gesetzlichen, noch mit der privaten Altersvorsorge verknüpft. Da die Mitgliederstruktur aufgrund der Kammerzugehörigkeit einheitlich ist, können die Versorgungswerke vergleichbar einfach organisiert werden. Die zugehörigen Mitglieder versichern sich bei ihrem zuständigen Versorgungswerk wie beispielsweise dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen oder dem Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg. Da eine Versicherungspflicht besteht, müssen sich alle freien Berufe der zugehörigen Kammern beim zuständigen Versorgungswerk ihres Bundeslandes versichern. Ergänzend können die freien Berufe natürlich auch noch eine private Rentenversicherung abschließen.

Versorgungswerk: Vorteile und Nachteile

Die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk sichert freien Berufen die Altersversorgung. Die Kammerberufe können sich also auf die ihre Grundversorgung im Rentenalter verlassen und sich optional noch für eine private Zusatzvorsorge entscheiden. Die Versorgungswerke legen ihre Beiträge kapitalbildend gemäß den gesetzlichen Richtlinien an, versprechen auf den ersten Blick aber weniger Rendite als eine private Altersvorsorge wie Rürup. In der Praxis werden private Sparmodelle jedoch nach den gleichen Anlagerichtlinien investiert. Wer also alternativ privat fürs Alter sparen würde, bekommt längst nicht mehr raus als über sein zuständiges Versorgungswerk. Die Rendite ist immer davon abhängig, wie gut der Versicherer, bei dem etwa eine Rürup-Rente abgeschlossen wurde, auch tatsächlich wirtschaftet und investiert. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Zwangsmitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist, wenn man potenzielle Rekordrenditen außer Acht lässt, keine schlechtere Wahl als eine private Rentenvorsorge. Für das Versorgungswerk spricht zudem seine homogene Mitgliederstruktur mit hohem Einkommen: Die Altersvorsorge wird durch die Beiträge nachfolgender Mitglieder gesichert.

Nachteil: Berufsständische Versorgungen entsprechen dem Standard-Rentenpaket und können nicht individuell wie private Modelle zusammengestellt werden. Einkommensschwankungen werden nicht berücksichtigt, eine Kündigung zugunsten attraktiverer Versicherungen ist nicht möglich. Bei einer hohen Lebenserwartung des Berufsstandes sinkt die zu erwartende Rentenhöhe.