Vermögensteuer

Diskussionen über die Wiedereinführung der Vermögensteuer

In Deutschland wurde die Vermögensteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 als verfassungswidrig eingestuft und daher zum Ende des Jahres 1996 aufgehoben. Wir zeigen die Gründe für die Diskussionen zur Wiedereinführung dieser Steuer.

Vermögensteuer in Deutschland und international

Die Besteuerung eines vorhandenen Vermögens geschieht in Deutschland und international auf unterschiedliche Weise. Mögliche Steuern, die in verschiedenen Ländern angewendet werden sind

All diese Steuerarten und viele andere, die sich letztendlich auf ein vorhandenes Vermögen des Steuerpflichtigen beziehen, können auch unter dem Oberbegriff der Vermögensteuer zusammengefasst werden, was in einigen Ländern auch geschieht. Ebenso wie in Deutschland wurde die reine Versteuerung von Kapital-Vermögen in den letzten Jahren aber auch in anderen Ländern abgeschafft. In einigen Ländern wird sie noch mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen erhoben.

In Deutschland sind Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Hundesteuer und Kraftfahrzeugsteuer von der Versteuerung des Kapitalvermögens getrennt und werden nach wie vor berechnet. Eine Versteuerung von Kapitalvermögen aber gibt es nicht mehr. Lediglich die Renditen, die aus den Kapitalanlagen erwirtschaftet werden, unterliegen der Kapitalertragssteuer. Bis zum Ende des Jahres 1996 wurde Kapitalvermögen von privaten Personen, aber auch von juristischen Personen, also Unternehmen und anderen Institutionen versteuert, wenn es den Freibetrag von 120.000 Euro pro Familienmitglied überschritten hat. Der Steuersatz richtete sich nach der Art des Vermögens und belief sich zwischen einem halben und einem Prozent. Als Substanzsteuer wurde die Steuer auf Kapitalvermögen auf den Nettobetrag berechnet, sodass vom Gesamtvermögen die vorhandenen Schulden abgezogen werden konnten.

Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer und Wiedereinführung

Nach langjähriger Prüfung erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 die Vermögensteuer in der Form, wie sie in Deutschland erhoben wurde, für verfassungswidrig. Damit ist jedoch nicht die Versteuerung von vorhandenem Kapitalvermögen generell als verfassungswidrig einzustufen, sondern lediglich die Form, in der sie in Deutschland erhoben wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich lediglich auf eine ungerechte Besteuerung, da Immobilienwerte gegenüber anderem Kapitalvermögen günstiger gestellt waren. Darin sahen die Karlsruher Richter eine ungerechtfertigte Besserstellung von Immobilienvermögen. Das Urteil ging mit der Empfehlung einher, Immobilien höher zu bewerten und ihre Besteuerung den übrigen Kapitalvermögen anzupassen. Dieser Empfehlung folgte der Gesetzgeber nicht, sondern entschied sich auch im Hinblick auf die Einkommens-Besteuerung dafür, die Steuer ganz abzuschaffen und hob sie zum Jahr 1997 vollständig auf.

Seither gibt es immer wieder Diskussionen über eine Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland. Die Gründe dafür sind vielfältig. Da die Steuer den Bundesländern zufiel, erlitten sie durch die Abschaffung Einnahmeverluste von schätzungsweise neun Milliarden Euro. Die Debatte darum, ob den Bundesländern ein eigenständiges Recht zusteht, die Besteuerung von Kapitalvermögen wieder einzuführen, verlief bisher ergebnislos, da diese Frage rechtlich stark umstritten ist. Käme es dazu, dann würde die Vermögensbesteuerung in Deutschland unter Umständen recht unterschiedlich ausfallen und wiederum zu Benachteiligungen in den Bundesländern führen, in denen sie erhoben würde.

Anpassung der Vermögensteuer auf Immobilienwerte

Grundsätzlich würde eine Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland die Einnahmen der Bundesländer deutlich erhöhen. Gerade in einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte stark belastet sind, mag es daher unverständlich erscheinen, wenn Steuern abgeschafft werden. Das trifft umso mehr zu, wenn es sich dabei um Steuern handelt, die nur von Personengruppen zu zahlen wären, die über ein entsprechend hohes Vermögen verfügen. Argumente, die gegen eine Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung sprechen, sind vielfältig. Gerade im Hinblick auf die Besteuerung von Immobilienvermögen wird eine gerechte Besteuerung als schwierig angesehen. Das Bundesverfassungsgericht rügte in seinem Urteil, das letztendlich die Grundlage für die Abschaffung der Vermögensteuer darstellte, die ungerechtfertigte Bevorteilung des Immobilienvermögens.

Grund dafür ist das Einheitswert-Feststellungsverfahren für Immobilienwerte, nach dem sich die Berechnung der Grundsteuer und auch die Vermögensbesteuerung richten. Die Einheitswerte, mit denen bebaute und unbebaute Grundstücke bewertet werden, stammen noch heute aus den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Damit sind sie deutlich überaltert und weit geringer, als der tatsächliche Verkehrswert. Bevor eine Vermögensbesteuerung wieder eingeführt würde, müsste diese Ungleichbehandlung aufgehoben und eine neue Einheitswert-Feststellung durchgeführt werden. Dieses Verfahren wäre sehr aufwendig und langwierig, würde aber auch zu einer deutlich höheren Grundsteuer-Belastung für Grundstücks- und Immobilien-Eigentümer führen.