Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung - Tipps für den richtigen Vertrag
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Bei Erreichen des vereinbarten Rentenbeginn zahlt der Anbieter eine lebenslange Leibrente. Mit dem Zusatzeinkommen lässt sich im Ruhestand der Lebensstandard aufrecht erhalten. Die Finanzierung des Lebensunterhalts, der Miete oder der Krankenversicherung im Alter kann über die Privatrente erfolgen.
Anders als bei der Kapitallebensversicherung wird kein Risikobeitrag für den Todesfall erhoben. Bei Tod des Versicherten wird trotzdem das angesparte Vermögen an die Hinterblienen ausgezahlt.
Welche Arten der privaten Rentenvorsorge existieren und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, haben wir für Sie zusammengestellt.
Privatrente: Staatlich geförderte Produkte
Seit 2005 existiert ein dreistufiges Modell der geförderten Altersvorsorge. Folgende Produkte werden vom Staat mit Zulagen und/oder Steuervorteilen unterstützt:
- Rürup-Rente für Selbständige und Personen mit hohem Einkommen: Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 neu eingeführt. Beiträge können zu großen Teilen steuermindernd eingezahlt werden. Sie lohnt vor allem für Freiberufler, Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen.
- Riester-Rente: Zusatzrente für Angestellte: Um die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente aufzufangen, wurde das "Riestern" eingeführt. Es handelt sich um eine private Rentenversicherung, für die der Staat Zulagen zahlt und Steuervergünstigungen bietet.
- Betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber: Arbeitnehmer können steuerfrei in die Vorsorge investieren, Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsbeiträge. Das Modell der BAV lohnt für beide Seiten. Es existieren fünf verschiedene Wege für die Betriebsrente.
Vergleich: Die Formen der privaten Rentenversicherung
Je nach Anlegertyp bieten die Versicherer verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung an. Im Kern unterscheiden sich die Tarife in der Höhe der Garantieleistung (Garantiekapital und garantierte Rente). Sparer müssen sich zwischen den Grundsätzen "Sicherheit" und "Rendite" entscheiden. Die Sparformen im Überblick:
- Klassische Rente: Kundengelder werden klassisch, d.h. vor allem in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Der Vertrag enthält einen Garantiezins ab 2018 einen Garantiezins von 0,9%. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist und die Rente erhöht.
- Fondsgebundene Privatrente: Die Anlage erfolgt in Investmentfonds und/oder Anlagestrategien. Es gilt ein Rentengarantiefaktor, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet wird. Das Vertragsguthaben schwankt mit der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds.
- Hybridmodell: Fondspolice mit zusätzlichen Absicherungsinstrumenten. Ein Teil des Sparbeitrags fließt in sicherheitsorientierte Anlagen, der andere in Investmentfonds. Teilweise werden Kundengeldern auf weitere Anlagetöpfe verteilt. Auch hier wird ein Rentengarantiefaktor für das Kapital gebildet.
Aktueller Rendite-Vergleich
Zwar befinden die Gesamtverzinsungen für Versicherungsprodukte seit Jahren im Abwärtstrend, doch noch immer liefern private Rentenverträge im Vergleich zu alternativen Sparformen eine attraktive Rendite. Denn bezogen auf die Sicherheit, die mit einer Versicherung verbunden ist, existiert derzeit kaum ein Produkt, das eine ähnlich hohe Verzinsung bietet.
Während z.B. für langjährig angelegte Festgelder aktuell etwas über 2% Verzinsung angeboten werden, erreichen klassische Rentenversicherungen immer noch rund 2,5% - 2,8%. Da nimmt sich die Verzinsung des guten alten Sparbuchs mit 0,14% doch recht mager aus. Eines sollte man als Anleger jedoch nicht vergessen: Versicherungsverträge sind darauf ausgelegt, langfristig eingehalten zu werden. Wer sein Geld lediglich „parken“ möchte und einen jederzeitigen Zugriff wünscht, sollte sich für andere Produkte entscheiden.
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Tipps für private Rentenversicherungen
Mit einer privaten Rentenversicherung schließen Sie einen Vertrag ab, der Sie möglicherweise ein Leben lang begleitet. Prüfen Sie die Angebote vor Vertragsunterzeichnung daher sorgfältig.
- Auswahl: Wägen Sie die Vor- und Nachteile einer privaten Rentenversicherung im Vergleich zu Rürup- oder Riester-Policen ab. Vor allem die hohe Flexibilität spricht für den Abschluss eines ungeförderten Vertrags. Zudem ist es sinnvoll, alle drei Schichten der Vorsorge zu nutzen.
- Tarifwahl: Legen Sie fest, welches Risiko Sie eingehen möchten. Sie haben die Wahl zwischen sicheren klassischen und riskanten Fondspolicen. Viele Versicherer bieten inzwischen sogenannte "Zwitterverträge" oder Hybridmodell an, die eine optimale Kombination aus Sicherheit und Rendite bringen.
- Bedingungen: Wie hoch sind die Kosten eines Vertrages? Wie flexibel ist die Anlagestrategie? Fallen Zusatzkosten bei Vertragsänderungen an? Prüfen Sie vor Abschluss das Kleingedruckte und vergleichen mehrere Angebote.
- Zusatzversicherung: Zusatzoptionen wie eine BU-Versicherung oder ein Hinterbliebenenschutz bieten mehr Sicherheit, kosten aber auch Geld. Prüfen Sie, ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist und wie viel von der Sparprämie dafür verwendet wird.
Private Rentenversicherung: Vorsorge ohne Risiko
Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart. Anschließend ist die Gesellschaft vertraglich verpflichtet, eine festgelegte Rente zu einem bestimmten Termin auszuzahlen – und zwar lebenslang. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts können Versicherte allerdings entscheiden, ob sie sich mit Erreichen des Rentenalters ihr Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder eine lebenslange Rente wünschen. Damit bleibt man flexibel und entscheidet zeitnah, ob man sich lieber per Dauerauftrag die Haushaltskasse aufbessern möchte oder doch die volle Summe beanspruchen möchte, die dann für andere Investitionen genutzt oder vererbt werden kann. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.
Welche Vorteile bietet eine private Rentenversicherung?
Eine Private Rentenversicherung garantiert eine Altersvorsorge ohne Risiko, bei der im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgen nicht nur gezahlt wird bis das angesammelte Geld verbraucht ist, sondern lebenslang. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist außerdem, dass zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. So können auch Personen, für die der Abschluss einer Kapitallebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, über eine private Rentenversicherung für den Ruhestand vorsorgen. Lebenslange Zusatzrente für den Ruhestand.
Was ist bei der privaten Rentenversicherung zu beachten?
Bevor man den Versicherungsschutz aktiviert, sollte man die Bezugsberechtigung im Todesfall festlegen. Damit legt man fest, wer im Todesfall die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung erhalten soll. Dabei existiert ein widerrufliches und ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Bei letzterem kann eine Änderung des Bezugsrechts nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten erfolgen.
Die Rentenzahlungen können gleichbleibend (konstante Rente), leicht ansteigend (teil-dynamische Rente) oder stärker ansteigend (dynamische Rente) erfolgen. Bei der steigenden Rente sind die anfänglichen Auszahlungen geringer als bei der konstanten Rente.
Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung kann nach dem ersten Versicherungsjahr grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. In diesem Fall wird der aktuelle Rückkaufswert ausgezahlt, der meist deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge ist.
Besteuerung: Die Steuer auf Privatrenten
Im Gegensatz zu Riester-Renten unterliegen Rentenleistungen aus der Privatrente nicht in voller Höhe der Einkommensteuer. Es wird lediglich der Ertrag aus den laufenden Renten besteuert. Die Höhe dieses sogenannten Ertragsanteils wird vom Gesetzgeber festgelegt. Grundsätzlich gilt: Je später die Rente beginnt, desto weniger muss versteuert werden. Wer z.B. mit 60 Rente beziehen möchte, hat einen Ertragsanteil von 22%. Mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 18% und wer das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren als Rentenbeginn wählt, hat einen Ertragsanteil von 17%.
Achtung: Der Ertragsanteil darf nicht mit dem Steuersatz verwechselt werden. Bei einer Rente von 1.000 EUR, die ab dem 65. Lebensjahr bezogen wird, unterliegen 18%, also 180 EUR, der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Beträgt dieser z.B. 30%, so müssen 60 EUR ans Finanzamt abgeführt werden. Die Nettorente liegt also bei 940 EUR, wodurch sich ein Abzug von 6% ergibt.
Was ist mit Kapitalabfindungen?
Anders verhält es sich, wenn statt der lebenslangen Rente eine Einmalauszahlung erfolgt. In diesem Fall gilt eine Regelung zur Besteuerung. Bei der Kapitalabfindung unterliegt die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und Auszahlbetrag in voller Höhe der Einkommensteuer. Hat der Versicherte jedoch das 60. Lebensjahr vollendet und hat der Vertrag eine Laufzeit von 12 Jahren, muss lediglich die Hälfte des Ertrages versteuert werden. Es wird dann das sogenannte Halbeinkünfteverfahren angewendet.
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