Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung - Tipps für den richtigen Vertrag

Jeder zweite Deutsche besitzt eine private Rentenversicherung. Ende 2013 lag der Bestand bei fast 40 Millionen Verträgen. Private Rentenverträge ergänzen die bestehende gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge. Zu Rentenbeginn erhalten Versicherte eine lebenslange Zusatzrente. Wir zeigen Ihnen, welche Sparformen staatlich gefördert werden und im Vergleich am besten abschneiden.

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Bei Erreichen des vereinbarten Rentenbeginn zahlt der Anbieter eine lebenslange Leibrente. Mit dem Zusatzeinkommen lässt sich im Ruhestand der Lebensstandard aufrecht erhalten. Die Finanzierung des Lebensunterhalts, der Miete oder der Krankenversicherung im Alter kann über die Privatrente erfolgen.

Anders als bei der Kapitallebensversicherung wird kein Risikobeitrag für den Todesfall erhoben. Bei Tod des Versicherten wird trotzdem das angesparte Vermögen an die Hinterblienen ausgezahlt.

Welche Arten der privaten Rentenvorsorge existieren und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, haben wir für Sie zusammengestellt.

Privatrente: Staatlich geförderte Produkte

Seit 2005 existiert ein dreistufiges Modell der geförderten Altersvorsorge. Folgende Produkte werden vom Staat mit Zulagen und/oder Steuervorteilen unterstützt:

  • Rürup-Rente für Selbständige und Personen mit hohem Einkommen: Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 neu eingeführt. Beiträge können zu großen Teilen steuermindernd eingezahlt werden. Sie lohnt vor allem für Freiberufler, Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen.
  • Riester-Rente: Zusatzrente für Angestellte: Um die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente aufzufangen, wurde das "Riestern" eingeführt. Es handelt sich um eine private Rentenversicherung, für die der Staat Zulagen zahlt und Steuervergünstigungen bietet.
  • Betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber: Arbeitnehmer können steuerfrei in die Vorsorge investieren, Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsbeiträge. Das Modell der BAV lohnt für beide Seiten. Es existieren fünf verschiedene Wege für die Betriebsrente.

Vergleich: Die Formen der privaten Rentenversicherung

Je nach Anlegertyp bieten die Versicherer verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung an. Im Kern unterscheiden sich die Tarife in der Höhe der Garantieleistung (Garantiekapital und garantierte Rente). Sparer müssen sich zwischen den Grundsätzen "Sicherheit" und "Rendite" entscheiden. Die Sparformen im Überblick:

  • Klassische Rente: Kundengelder werden klassisch, d.h. vor allem in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Der Vertrag enthält einen Garantiezins ab 2018 einen Garantiezins von 0,9%. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist und die Rente erhöht.
  • Fondsgebundene Privatrente: Die Anlage erfolgt in Investmentfonds und/oder Anlagestrategien. Es gilt ein Rentengarantiefaktor, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet wird. Das Vertragsguthaben schwankt mit der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds.
  • Hybridmodell: Fondspolice mit zusätzlichen Absicherungsinstrumenten. Ein Teil des Sparbeitrags fließt in sicherheitsorientierte Anlagen, der andere in Investmentfonds. Teilweise werden Kundengeldern auf weitere Anlagetöpfe verteilt. Auch hier wird ein Rentengarantiefaktor für das Kapital gebildet.

Aktueller Rendite-Vergleich

Zwar befinden die Gesamtverzinsungen für Versicherungsprodukte seit Jahren im Abwärtstrend, doch noch immer liefern private Rentenverträge im Vergleich zu alternativen Sparformen eine attraktive Rendite. Denn bezogen auf die Sicherheit, die mit einer Versicherung verbunden ist, existiert derzeit kaum ein Produkt, das eine ähnlich hohe Verzinsung bietet.

Während z.B. für langjährig angelegte Festgelder aktuell etwas über 2% Verzinsung angeboten werden, erreichen klassische Rentenversicherungen immer noch rund 2,5% - 2,8%. Da nimmt sich die Verzinsung des guten alten Sparbuchs mit 0,14% doch recht mager aus. Eines sollte man als Anleger jedoch nicht vergessen: Versicherungsverträge sind darauf ausgelegt, langfristig eingehalten zu werden. Wer sein Geld lediglich „parken“ möchte und einen jederzeitigen Zugriff wünscht, sollte sich für andere Produkte entscheiden.

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Tipps für private Rentenversicherungen

Mit einer privaten Rentenversicherung schließen Sie einen Vertrag ab, der Sie möglicherweise ein Leben lang begleitet. Prüfen Sie die Angebote vor Vertragsunterzeichnung daher sorgfältig.

  • Auswahl: Wägen Sie die Vor- und Nachteile einer privaten Rentenversicherung im Vergleich zu Rürup- oder Riester-Policen ab. Vor allem die hohe Flexibilität spricht für den Abschluss eines ungeförderten Vertrags. Zudem ist es sinnvoll, alle drei Schichten der Vorsorge zu nutzen.
  • Tarifwahl: Legen Sie fest, welches Risiko Sie eingehen möchten. Sie haben die Wahl zwischen sicheren klassischen und riskanten Fondspolicen. Viele Versicherer bieten inzwischen sogenannte "Zwitterverträge" oder Hybridmodell an, die eine optimale Kombination aus Sicherheit und Rendite bringen.
  • Bedingungen: Wie hoch sind die Kosten eines Vertrages? Wie flexibel ist die Anlagestrategie? Fallen Zusatzkosten bei Vertragsänderungen an? Prüfen Sie vor Abschluss das Kleingedruckte und vergleichen mehrere Angebote.
  • Zusatzversicherung: Zusatzoptionen wie eine BU-Versicherung oder ein Hinterbliebenenschutz bieten mehr Sicherheit, kosten aber auch Geld. Prüfen Sie, ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist und wie viel von der Sparprämie dafür verwendet wird.

Private Rentenversicherung: Vorsorge ohne Risiko

Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart. Anschließend ist die Gesellschaft vertraglich verpflichtet, eine festgelegte Rente zu einem bestimmten Termin auszuzahlen – und zwar lebenslang. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts können Versicherte allerdings entscheiden, ob sie sich mit Erreichen des Rentenalters ihr Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder eine lebenslange Rente wünschen. Damit bleibt man flexibel und entscheidet zeitnah, ob man sich lieber per Dauerauftrag die Haushaltskasse aufbessern möchte oder doch die volle Summe beanspruchen möchte, die dann für andere Investitionen genutzt oder vererbt werden kann. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.

Welche Vorteile bietet eine private Rentenversicherung?

Eine Private Rentenversicherung garantiert eine Altersvorsorge ohne Risiko, bei der im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgen nicht nur gezahlt wird bis das angesammelte Geld verbraucht ist, sondern lebenslang. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist außerdem, dass zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. So können auch Personen, für die der Abschluss einer Kapitallebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, über eine private Rentenversicherung für den Ruhestand vorsorgen. Lebenslange Zusatzrente für den Ruhestand.

Was ist bei der privaten Rentenversicherung zu beachten?

Bevor man den Versicherungsschutz aktiviert, sollte man die Bezugsberechtigung im Todesfall festlegen. Damit legt man fest, wer im Todesfall die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung erhalten soll. Dabei existiert ein widerrufliches und ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Bei letzterem kann eine Änderung des Bezugsrechts nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten erfolgen.

Die Rentenzahlungen können gleichbleibend (konstante Rente), leicht ansteigend (teil-dynamische Rente) oder stärker ansteigend (dynamische Rente) erfolgen. Bei der steigenden Rente sind die anfänglichen Auszahlungen geringer als bei der konstanten Rente.

Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung kann nach dem ersten Versicherungsjahr grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. In diesem Fall wird der aktuelle Rückkaufswert ausgezahlt, der meist deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge ist.

Besteuerung: Die Steuer auf Privatrenten

Im Gegensatz zu Riester-Renten unterliegen Rentenleistungen aus der Privatrente nicht in voller Höhe der Einkommensteuer. Es wird lediglich der Ertrag aus den laufenden Renten besteuert. Die Höhe dieses sogenannten Ertragsanteils wird vom Gesetzgeber festgelegt. Grundsätzlich gilt: Je später die Rente beginnt, desto weniger muss versteuert werden. Wer z.B. mit 60 Rente beziehen möchte, hat einen Ertragsanteil von 22%. Mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 18% und wer das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren als Rentenbeginn wählt, hat einen Ertragsanteil von 17%.

Achtung: Der Ertragsanteil darf nicht mit dem Steuersatz verwechselt werden. Bei einer Rente von 1.000 EUR, die ab dem 65. Lebensjahr bezogen wird, unterliegen 18%, also 180 EUR, der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Beträgt dieser z.B. 30%, so müssen 60 EUR ans Finanzamt abgeführt werden. Die Nettorente liegt also bei 940 EUR, wodurch sich ein Abzug von 6% ergibt.

Was ist mit Kapitalabfindungen?

Anders verhält es sich, wenn statt der lebenslangen Rente eine Einmalauszahlung erfolgt. In diesem Fall gilt eine Regelung zur Besteuerung. Bei der Kapitalabfindung unterliegt die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und Auszahlbetrag in voller Höhe der Einkommensteuer. Hat der Versicherte jedoch das 60. Lebensjahr vollendet und hat der Vertrag eine Laufzeit von 12 Jahren, muss lediglich die Hälfte des Ertrages versteuert werden. Es wird dann das sogenannte Halbeinkünfteverfahren angewendet.

Icon Würfel FAQ

Häufige Fragen zur privaten Rente (FAQ):

Für wen lohnt sich die private Rentenversicherung?

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung hont sich für folgende Personenkreise:

  • Für Sparer, denen die Flexibilität bei Ein-, Auszahlungen und dem Rentenbeginn bei der Altersvorsorge wichtig ist.
  • Für Personen, die aufgrund hoher Einkünfte einen hohen Steuersatz in der Rente erwarten, da für Privatrenten nur die geringe Ertragsanteilsbesteuerung gilt.
  • Für Personen, denen es wichtig ist, das angesammelte Vermögen im Todesfall an eine beliebige Person zu vererben.

Kann die Beitragszahlung angepasst werden?

Die Beitragszahlung bei privaten Rentenpolicen ist flexibel. Dies bedeutet, dass Sie den Beitrag jederzeit herauf- oder herabsetzen können. Zuzahlungen sind ebenfalls ab einem Mindestbetrag möglich. Auch die Beitragsfreistellung oder die Beitragspause für einen bestimmten Zeitraum können vereinbart werden.

In jedem Fall sollte man vor Vertragsabschluss prüfen, ob mit derartigen Vertragsumstellungen zusätzliche Kosten verbunden sind. Schließen Sie nur einen Vertrag ab, in dem solche Anpassungen kein Geld kosten. Vor allem bei Laufzeiten von 20 Jahren und mehr ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Ihre Lebenssituation ändert und Sie Anpassungen vornehmen müssen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Grundsätzlich zahlt der Versicherer ab dem vereinbarten Datum, z.B. das 65. Lebensjahr, eine lebenslange Rente aus. Diese wird in der Regel monatlich ausgezahlt. (Teil-)Auszahlungen sind jedoch jederzeit möglich, also während der Einzahl- und Verrentungsphase. Durch die Kapitalentnahme verringern sich jedoch die Rentenleistungen.

Es steht dem Versicherten frei, jederzeit über das Kapital zu verfügen. Bitte beachten Sie dazu die möglichen steuerlichen Konsequenzen.

Was passiert bei Berufsunfähigkeit?

Es besteht die Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit mit einer Zusatzversicherung zu schützen. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) befreit Sie von der Beitragszahlung, wenn Sie Ihren Job zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Der Versicherer übernimmt dann die Zahlung der Beiträge für die restliche Vertragslaufzeit.

Zusätzlich können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der BUZ versichern. Sie erhalten dann eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Die BU-Rente wird meist bis zum gewählten Rentenbeginn gezahlt.

Was passiert im Todesfall?

Der Vertragswert ist vollständig vererbbar. In den Anfangsjahren sind dies die eingezahlten Beiträge, weil zunächst die Kosten entnommen werden. Ab einer bestimmten Vertragslaufzeit ist das Kapital höher als die Einzahlungen. Für den Todesfall kann der Versicherte einen Bezugsberechtigten frei bestimmen.

Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, richtet sich die Auszahlung nach den Vertragsmodalitäten. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, werden die Renten bis zum Ablauf dieses Zeitraums ausgezahlt. Bei Vereinbarung einer Kapitalgarantie erfolgt bei Tod die Auszahlung des für die Rente zur Verfügung stehenden Kapitals abzüglich der bereits gezahlten Renten.

Wer trägt das Anlagerisiko?

Das hängt davon ab, für welchen Tarif man sich entscheidet. Bei klassischen Rentenversicherungstarifen trägt der Versicherer das Kapitalmarktrisiko. Kunden erhalten einen garantierten Wert, unabhängig von der Lage an den Börsen. Hinzu kommen noch die nicht garantierten Überschüsse.

Bei den fondsgebundenen Policen trägt der Kunde das Anlagerisiko. Spezielle Absicherungsvarianten und Anlagestrategien erhöhen bei Fondspolicen die Sicherheit. 

Wie flexibel sind private Rentenversicherungen?

Bei privaten Rentenpolicen besteht ein hohes Maß an Flexibilität bei

  • Beitragszahlung
  • Rentenbeginn
  • Auszahlungsvarianten

Dadurch, dass es keine direkte staatliche Förderung gibt, können Sparer selbst entscheiden, wie viel sie investieren wolle, wann und wie das Kapital ausgezahlt werden soll. Somit kann der Vertrag ideal an die persönlichen Lebensumständen angepasst werden.

Wie kann ich meine Hinterbliebenen absichern?

Bei privaten Rentenverträgen gehen die eingezahlten Beiträge nie verloren. Sie legen fest, in welchem Umfang Sie Ihre Hinterbliebenen absichern möchten. Als Todesfallabsicherung während der Beitragszahlung bietet sich die Beitragsrückgewähr oder die höhere Auszahlung des Vertragskapitals an.

In der Rentenphase bieten die Rentengarantiezeit, die Hinterbliebenenrente und die Auszahlung des Restkapitals eine Absicherung von Familienangehörigen. Im übrigen legen Sie selbst fest, wer im Todesfall begünstigt werden soll.

Wie sind Leistungen zu versteuern?

Für Auszahlungen aus einer Privatrentenversicherung gelten günstige Steuerreglungen. Eine Rentenzahlung ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil hängt davon ab, in welchem Alter die Rentenzahlung beginnt. Er gilt für die komplette Rentenlaufzeit. Bei 65-jährigen liegt der Besteuerungsanteil z.B. nur bei 18 Prozent der Gesamtrente. Anders ausgedrückt: 82 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Von 1.000 Euro privater Rente werden somit nur 180 Euro zur Berechnung der Steuer herangezogen.

Wählen Sie die einmalige Kapitalauszahlung, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte der Erträge unterliegen der Besteuerung. Einzige Voraussetzung: Der Vertrag besteht seit mindestens 12 Jahren und die Auszahlung erfolgt ab Vollendung des 60. Lebensjahres. 

Wird die private Rentenversicherung gefördert?

Eine Förderung wie bei der Rürup- oder Riester-Rente erfolgt nicht. Allerdings liegt der Vorteil bei privaten Rentenverträgen in der geringeren Ertragsanteilsbesteuerung in der Rentenphase im Vergleich zu staatlich geförderten Verträgen. Zudem kann der Rentenbeginn flexibel gestaltet werde. Dies gilt auch für die Beitragszahlung.