Private Haftpflichtversicherung Rechner
Günstige Haftpflicht im Online Preisvergleich
Bei einem Tarifvergleich sollten Sie auf den Preis und den Versicherungsumfang achten. Im Angebotsrechner sollten Sie daher eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro wählen. Sollen mehrere Familienmitglieder versichert werden, bietet sich gegen geringen Aufpreis eine höhere Deckungssumme an. Eine Selbstbeteiligung sorgt für eine (geringe) Beitragsersparnis.
Über den Tarifrechner können Sie kostenlos den für Sie günstigsten Tarif berechnen. Zudem erhalten Sie alle vertragsrelevanten Informationen. Sagt Ihnen das Angebot zu, können Sie den Vertrag bequem online abschließen.
Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt folgende Aufgaben:
- Prüfung des Anspruchs auf Schadenersatz,
- Zahlung des Schadensersatz, wenn der Anspruch begründet ist und
- Abwehrung unbegründeter Schadensersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Anspruch auf Schadensersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer
den Prozess und trägt die Kosten.
Jede Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden, auch wenn diese durch den Ehe- und Lebenspartner oder Kinder verursacht werden. In dem allgemeinen Versicherungsschutz sind zudem Erstattungen für Allmählichkeitsschäden und Mietsachschäden vorgesehen.
Wer ist in der Haftpflichtversicherung versichert?
Der Versicherungsnehmer genießt zunächst den Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus kommen auch noch Familienmitglieder (Ehe- und Lebenspartner, Kinder) in den Genuss von Leistungen, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch für Babysitter, Haushalts- und Gartenhilfen besteht Schutz über die Haftpflichtversicherung.
Da mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden können, sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart werden. Pro Person werden mindestens 3 Millionen Euro empfohlen. Familien sollten mindestens 10 Millionen Euro als Versicherungssumme wählen.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Kinder sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Der Schutz gilt, solange die Kinder nicht volljährig sind oder sich in Berufsausbildung oder im Studium befinden. Die Haftung deliktunfähiger Kinder ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtversicherung.
Die Mitversicherung für Kinder gilt auch für auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder. Eine Ausnahmen bilden die Single-Tarife, bei denen keine Kinder mitversichert werden können. Auch mehrere Kinder können im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung versichert werden. In diesem Fall soll die Versicherungssumme ausreichend hoch sein.
Welche Haftpflichtrisiken sollten versichert sein?
Die private Haftpflichtversicherung sollte einen Schutz für aufsichtspflichtige Eltern minderjähriger Kinder bieten, möglichst auch für Schäden im Ausland aufkommen und auch als Radfahrer oder Skater gelten.
Daneben können folgende Risiken mitversichert werden.
- Bauherrenrisiko,
- Beschädigung oder Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen,
- Forderungsausfalldeckung,
- Gefälligkeitshandlungen
- Mietsachschäden,
- Verlust fremder Schlüssel,
- Absicherung bei Schäden durch lecke Heizöltanks.
Für bestimmte Haftpflichtrisiken muss jedoch eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dazu zählt für Besitzer eines Hundes oder Pferdes die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, für Besitzer von Segelbooten oder Motorbooten ist meist eine Sportboot-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses können dieses Risiko entweder gegen Zuschlag in der privaten Haftpflicht oder als separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.
Was ist nicht in der Haftpflichtversicherung versichert?
Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die sie selbst erlitten haben oder die sie sich gegenseitig zugefügt haben.
Vom Schutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind zudem:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
- reine Vertragsverpflichtungen wie z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens,
- Geldstrafen und Bußgelder,
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges – hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Überblick weiterer Haftpflichtversicherungen
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer
Wenn ein undichter Öltank zu einer Verseuchung des Grundwassers führt, haftet der Eigentümer der Immobilie. Daher ist die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich, wenn Öl das Erdreich verunreinigen kann. Jeder Besitzer eines Öltanks haftet für Schäden durch den Betrieb der Anlage - und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Haftung setzt bereits dann ein, wenn beim Tankvorgang geringe Mengen Öl versickern. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Öltankversicherung kommt auch für Kosten auf, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Schäden abwenden will. Die Haftung des Hauseigentümers ergibt sich dem Wasserhaushaltsgesetz. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz umfasst die Haftung auch die Sanierung von Grund und Boden. Jeder Betreiber eines Öltanks haftet daher unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Die private Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden durch undichte Öltanks ab. Wer einen Tank mit Flüssiggas besitzt, sollte dieses Versicherungsrisiko seiner Gesellschaft melden. Möglicherweise lässt sich dieses Risiko in der privaten Haftpflicht mitversichern. Dazu ist jedoch die Zustimmung der Versicherung erforderlich. Der Versicherungsschutz ist recht günstig. Von daher ist diese Versicherung für Öltankbesitzer ein Muss. Im Versicherungsschutz enthalten sind die Kosten für sämtliche Maßnahmen zur Regulierung des entstandenen Gewässerschadens.
Doch nicht nur die Kosten zur Beseitigung von Wasserverunreinigungen werden von der Gesellschaft übernommen. Auch die Schäden am eigenen Haus und Grundstück werden bezahlt. Darin sind ebenfalls die sogenannten Rettungskosten enthalten. Darunter versteht man sämtliche Aufwendungen, die zur Minderung des Schadens eingesetzt wurden. Da der Besitzer eines Öltanks unbegrenzt haftet, sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden. Der Beitrag orientiert sich an der Deckungssumme, am Fassungsvermögens des Tanks sowie dem Standort (ober- oder unterirdisch).
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nach deutschem Recht haften Halter für ihr Tier und die Folgen seines Verhaltens. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung werden Schadenersatzansprüche dritter Personen abgedeckt, die durch das Tier verursacht wurden. Ohne Versicherung haften Halter mit ihrem Vermögen für ihr Tier – und das kann teuer werden.
Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Tierhalterversicherungen im privaten Bereich und werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen ist hingegen keine separate Tierhaftpflichtversicherung notwendig: Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hunde oder Pferde zählen jedoch nicht zu den Kleintieren und benötigen daher eine separate Versicherung.
Hundehalterhaftpflicht: Die Landeshundegesetze schreiben eine Hundehalterhaftpflicht als Tierhalterversicherung derzeit nur in einigen Bundesländern wie Niedersachsen verbindlich vor. Auch wenn die Hundehalterhaftpflicht nicht für jeden Halter verpflichtend ist, ist sie dennoch ohne Einschränkungen empfehlenswert. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt durch den versicherten Hund verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden zuverlässig ab. Zu Personenschäden kann es beispielsweise durch einen Biss kommen und zu Sachschäden durch beschädigte Gegenstände in fremden Haushalten. Bei Verkehrsunfällen steigen die zu erwartenden Schadenersatzansprüche noch einmal dramatisch an. Auch sogenannte Kampfhunde bekommen bei vielen Versicherern heute problemlos einen Haftpflichtschutz. Je nach Versicherungsbedingungen gilt die Hundehalterhaftpflicht auch im Ausland und für den Fall, dass der Hund von anderen Personen beaufsichtigt wird.
Pferdehalterversicherung: Die Pferdeversicherung richtet sich an Halter von Pferden und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Pferd verursacht werden. Je nach Vertrag sind in der Pferdehalterhaftpflicht oft auch folgende Risiken mitversichert: Fremdreiter, Reitbeteiligungen und Turniere. Der Versicherungsumfang richtet sich bei Pferden in erster Linie danach, wie das Pferd im Alltag eingesetzt wird. Zwischen Turnier- und Zuchtpferden sowie einem Hobbypferd auf der Weide gibt es große Unterschiede, die dann auch den Versicherungsbeitrag bestimmen. Wichtig ist die Pferdehaftpflicht für Halter von Pferden in jedem Fall. Pferdehaftpflichtversicherungen sind bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhältlich. Wenn Pferde zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, sind zusätzliche Versicherungen für den Halter notwendig. Da die OP- und Tierarztkosten für ein Pferd sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen können, entscheiden sich viele Pferdehalter auch für eine Pferdekrankenversicherung. Außerdem versichert die Pferdediebstahlversicherung das Pferd gegen Diebstahl und auch auf dem Transportweg. Mit einer Reiterunfallversicherung können Pferdehalter das Risiko von Reitunfällen absichern.
Formulare Haftpflichtversicherung
Nutzen Sie unsere kostenlosen Formulare Haftpflichtversicherung als Vorlagen und Vordrucke für Ihren persönlichen Schriftverkehr mit Versicherungsgesellschaften.
Alle Formulare können Sie vor dem Ausdrucken bereits an Ihrem Computer ausfüllen. Klicken Sie dazu einfach mit der Maus auf die auszufüllenden Felder.
Formulare Private Haftpflichtversicherung
Formulare Hundehaftpflichtversicherung
Formulare Gewässerschaden Haftpflichtversicherung
- Glasversicherung(vorheriger Artikel)
- Hausratversicherung(nächster Artikel)