- Abweichende Halterschaft
Mit der abweichenden Halterschaft ermöglichen Kfz-Versicherer die Zulassung auf einen anderen Fahrzeughalter und räumen damit günstige Konditionen ein.
- Abzug alt für neu
Der Abzug alt für neu kommt bei Unfallschäden mit Fahrzeugen zum Einsatz. Hierbei ersetzt die Versicherung nur den Wert der alten Teile, nicht aber den Neuwert.
- Amtliches Kennzeichen
Ein amtliches Kennzeichen für Kraftfahrzeuge kann von der jeweiligen Zulassungsstelle angefordert werden. Die Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen.
- Annahmezwang
Annahmezwang in der Kfz-Versicherung: Verpflichtung des Versicherers, die Haftpflicht als Mindestschutz anzubieten.
- Anspruchsteller
Der Anspruchsteller hat recht auf Schadensersatz im Fall eines Verkehrsunfalles. Hierbei ist es wesentlich, versichert zu sein, damit die Kosten gedeckt sind.
- Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz für Kraftfahrzeuge sollte bei der Versicherung in jedem Fall gegeben sein. Ansonsten kann es zu Problemen im Ausland kommen.
- Außerordentliche Kündigung
Zur außerordentlichen Kündigung in der Kfz-Versicherung kann es nur aus besonderen Gründen kommen. Beispielsweise wenn Zahlungen unterlassen wurden.
- Autoschutzbrief
Mit einem Autoschutzbrief haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, sich im Fall einer Panne oder eines Unfalls umfangreich zu schützen.