Kfz-Kaufvertrag

Der Kfz-Kaufvertrag ist im Speziellen für den Kauf bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen abgestimmt. Insbesondere beim Neuwagenkauf gelten besondere Formvorschriften und der Kfz-Kaufvertrag ist oft sehr detailliert ausgeführt. Denn in diesem Fall handelt es sich meist um einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson. Mit dem Auto-Kaufvertrag gehen die Eigentumsrechte am Fahrzeug vom Verkäufer an den Käufer über. Speziell beim Neuwagenkauf können dabei bestimmte Sonderregelungen in Bezug auf den Eigentumsübergang und die Bezahlung des Kaufbetrages vereinbart werden. Denn nicht immer wird der Kaufbetrag für das Fahrzeug sofort komplett bezahlt.

In vielen Fällen handelt es sich um einen Ratenkauf, sodass auch die Eigentumsrechte am Fahrzeug erst mit der vollständigen Bezahlung des Betrages vollständig an den Käufer übergehen. Bis dahin gilt der Eigentumsvorbehalt, so dass der Verkäufer jederzeit das Recht besitzt, über den Vertragsgegenstand zu verfügen, sofern der Käufer der Begleichung der Raten nicht nachkommen sollte.

Rechtliche Vorgaben zum Kfz-Kaufvertrag
Da es sich beim Kfz-Kaufvertrag um ein langlebiges Wirtschaftsgut handelt und darüber hinaus auch noch versicherungsrelevante Thematiken eine Rolle spielen, muss der Kfz-Kaufvertrag speziell ausgestaltet sein und darüber hinaus den rechtlichen Formvorschriften entsprechen. Der Kaufvertrag muss dabei einerseits die Angaben von Käufer und Verkäufer enthalten, andererseits aber auch Angaben zum Fahrzeug aufweisen. Käufer und Verkäufer müssen mit der vollen Wohnanschrift genannt werden. In Bezug auf die Angaben zum Fahrzeug ist darauf zu achten, dass das jeweilige Fahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann. Somit müssen etwa die Fahrgestellnummer und die Motornummer im Kaufvertrag zu finden sein. Falls Garantien und Gewährleistungen gegeben werden, sollten entsprechende Hinweise darauf ebenfalls im Kaufvertrag zu finden sein. Der Kfz-Kaufvertrag ist für den Käufer in weiterer Folge wesentlich, um die ordentliche Anmeldung des Fahrzeuges vornehmen zu können und das Auto auch versichern zu können, da der Kaufvertrag bei der Versicherung vorgelegt werden muss, um den Versicherten als Eigentümer zu identifizieren.

Kfz-Kaufvertrag für den Gebrauchtwagenkauf
Auch beim Gebrauchtwagenkauf ist der Kfz-Kaufvertrag von Bedeutung. Hierbei handelt es sich in vielen Fällen um einen Vertrag zwischen zwei Privatpersonen, so dass Garantien und Gewährleistungen ausgeschlossen werden. Dennoch müssen sämtliche personelle Angaben im Kaufvertrag zu finden sein. Um beide Seiten entsprechend absichern zu können, sollten bekannte Mängel nach einem Rundgang bei der Übergabe des Autos im Kfz-Kaufvertrag notiert werden. Somit schützt sich der Verkäufer vor möglichen Ansprüchen des Käufers gegen ihn nach dem Verkauf. Darüber hinaus werden speziell bei gebrauchten Fahrzeugen häufig auch zusätzliche, nicht serienmäßige Ausstattungen mit verkauft. Dies können etwa Hi-fi-Anlagen, Tuning-Anbauten oder aber auch Sicherheitsvorrichtungen sein. Werden diese mit dem Fahrzeug mit verkauft, sollte dabei ebenfalls eine entsprechende Vermerkung im Kfz-Kaufvertrag erfolgen. Somit wird festgehalten, dass die Zusatzausstattungen mit dem Fahrzeug mit verkauft werden. Dadurch schützt sich der Käufer davor, dass der Verkäufer diese eventuell nach Abschluss des Kaufvertrages wieder vom Käufer zurückfordert und gegebenenfalls einklagt.