Zulassungsstelle
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Zulassungsstelle häufig als Straßenverkehrsamt bezeichnet. Doch Zulassungsbehörden sind in der Regel nur ein Teil der Straßenverkehrsbehörden. Die Zulassungsstellen zählen zu den stark frequentierten Abteilungen in Kommunalbehörden, da jedes Fahrzeug mit Standort im Zuständigkeitsbereich, dem Zulassungsbezirk, in der dafür zuständigen Zulassungsstelle zugelassen werden muss. Darüber hinaus nimmt eine Zulassungsstelle zahlreiche weitere Aufgaben wahr - unter anderem Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sowie die Eintragung von technischen Änderungen, Adressänderungen und Namensänderungen.
Zulassungsbehörden erteilen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen und teilen rote Kennzeichen für die dauerhafte Nutzung zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr zu. Darüber hinaus zählt zu den Aufgaben einer Zulassungsstelle auch die Überwachung der Einhaltung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Zulassungsbehörden ahnden Fahrzeugmängel, unterstützen Steuerbehörden bei der Eintreibung der Kraftfahrzeugsteuer und überwachen den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Notfalls entsiegelt die Zulassungsstelle Kennzeichenschilder und führt die zwangsweise Außerbetriebsetzung durch.
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Zulassungsbezirk
(vorheriger Begriff)
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Zweitwagenregelung
(nächster Begriff)