Wildschaden
Als Wildschaden bezeichnet man einen Schaden am Fahrzeug, der durch den Zusammenstoß mit einem Wild entstanden ist. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass als Wild lediglich Rehe, Hirsche, Wildschweine verstanden werden, während Nutztiere wie Hunde, Katzen oder Kühe in der Teilkaskoversicherung nicht dazu gehören. Ein Wildschaden gehört nicht zum Leistungsumfang der KFZ Haftpflichtversicherung, sondern wird nur durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.
Die Voraussetzung, damit auch die Teilkaskoversicherung den Wildschaden übernimmt, ist, dass an Ort und Stelle die Polizei verständigt und ein Unfallprotokoll aufgenommen wird. Wird das Tier nur verletzt und läuft davon, liegt die Beweispflicht beim Versicherungsnehmer. Bei der Vollkaskoversicherung hingegen werden auch Schäden gedeckt, die nicht von Haarwild verursacht wurden. Außerdem muss bei der Vollkasko die Versicherung die Beweispflicht erfüllen.
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Wiederbeschaffungswert
(vorheriger Begriff)
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Winterreifenpflicht
(nächster Begriff)