Kfz-Versicherung Widerrufsrecht
Das gesetzlich definierte Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz und greift auch beim Abschluss einer KFZ Versicherung. Da sich der Versicherte mit dem Unterzeichnen einer Police an die Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers bindet, sollte ein Vertrag mit Bedacht behandelt werden. Ist es dennoch zu einer Fehlentscheidung gekommen, ist schnelles Handeln erforderlich. Zu den Voraussetzungen gehört das Einhalten von Fristen, über die jedes Versicherungsunternehmen verständlich aufklären muss.
Der Widerruf nimmt mit seinen Konsequenzen die gleiche Stellung wie die klassische Kündigung ein. Das Widerrufsrecht basiert auf der Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes, das dem Versicherten das Recht zuspricht, binnen zwei Wochen nach der Vertragserklärung zu widerrufen. Eine formlose Variante in Textform reicht aus, wobei es auf die rechtzeitig Absendung ankommt. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem einem Neukunden alle Vertragsunterlagen vorliegen. Dazu gehören die Vertragsbestimmungen, der Versicherungsschein und eine ausführliche Belehrung über das Widerrufsrecht.
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Kfz-Versicherung Personenschaden
(vorheriger Begriff)
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Kraftfahrt-Bundesamt
(nächster Begriff)