Widerrufsfrist in der Kfz-Versicherung
Die Widerrufsfrist für abgeschlossene KFZ Versicherungsverträge beträgt zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist können Versicherungsverträge wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Vertragsabschluss nicht gewünscht ist. Ermöglicht wird dies durch den § 8 des 2 VVG. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Zustellung aller Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer. Innerhalb der vierzehn Tage muss der Widerruf der Versicherung vorliegen, wobei keine Gründe angeführt werden müssen.
Hat der Versicherungsnehmer bereits Prämien gezahlt, ist die Versicherung verpflichtet, diese bei einem ordentlichen Widerruf zu erstatten. Die anteiligen Beiträge dürfen von der Versicherung einbehalten werden, wobei der Versicherungsbeginn und die jeweilige Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu beachten sind. Hinsichtlich der Widerrufsfrist gibt es Ausnahmen. Die Widerrufsfrist gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine womöglich falsche Entscheidung für eine Versicherung rückgängig zu machen.
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Werkstattbindung
(vorheriger Begriff)
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Wiederbeschaffungswert
(nächster Begriff)