Wegfahrsperre
Eine Wegfahrsperre schützt Fahrzeuge vor einer unbefugten Inbetriebnahme wie einem Diebstahl. Seit Januar 1998 gilt die gesetzliche Regelung, dass alle Neufahrzeuge serienmäßig mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet sein müssen, da andernfalls keine Betriebserlaubnis ausgestellt wird. Viele Versicherungsgesellschaften forderten bereits vor diesem Stichtag das Nachrüsten von versicherten Fahrzeugen auf die neue Technik, wobei lediglich eine elektronische Wegfahrsperre anerkannt wurde, die spezielle Anforderungen erfüllt.
Versicherer fordern von dieser Schutzvorrichtung, dass der Zündstromkreis, der Anlasserstromkreis und auch die Benzinversorgung automatisch unterbrochen sind, sobald die Zündung ausgestellt wird. In der Regel wirkt sich diese Sicherung nicht auf die Höhe der Versicherungsprämie aus. Wird ein Fahrzeug, das nicht mit einer Wegfahrsperre ausgestattet war, gestohlen, darf der Versicherer anteilsmäßig einen Teil des zu erstattenden Betrags einbehalten.
-
Wechselkennzeichen
(vorheriger Begriff)
-
Wenigfahrerrabatt
(nächster Begriff)