Wechselkennzeichen

Seit dem 1. Juli 2012 dürfen in Deutschland zwei Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen dasselbe Kennzeichen nutzen. Das neu eingeführte Wechselkennzeichen soll nun die Zulassung von zwei Fahrzeugen auf einen Fahrzeughalter erleichtern.

Der Gesetzgeber will mit dem Wechselkennzeichen eine Erleichterung für Fahrzeughalter schaffen, die mehrere Fahrzeuge besitzen. Das Wechselkennzeichen besteht aus insgesamt sechs Kennzeichenschildern für zwei Fahrzeuge: zwei kennzeichenbezogenen Schilder, die für beide Fahrzeuge gleich sind und beim Fahrzeugwechsel ausgetauscht werden, und vier fahrzeugbezogene Schilder. Die fahrzeugbezogenen Kennzeichenschilder enthalten nur eine Zahl und verbleiben dauerhaft an den Fahrzeugen. Das Wechselkennzeichen ist für PKW, Motorräder und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zulässig.

Darüber hinaus müssen die Kennzeichen gleichformatig sein. Ein Auto und ein Motorrad können daher nicht mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen zugelassen werden. Wenn sich zwei Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen teilen, darf jeweils nur eines dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Das andere Fahrzeug muss auf einem abgeschlossenen Grundstück oder in einer Garage abgestellt sein. Beide Fahrzeuge sind steuer- und versicherungspflichtig. Einige Versicherer bieten Pauschalpreise für zwei Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen an.