Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung in der KFZ Versicherung ist dann von Bedeutung, wenn das Fahrzeug noch nicht über Kennzeichen verfügt, aber bereits zur Versicherung angemeldet wurde. Der Versicherungsnehmer erhält einen Versicherungsnachweis als Bestätigung von der Versicherung.

Eine vorläufige Deckung hat vor allem in der KFZ Haftpflichtversicherung eine Bedeutung. Wird ein Antrag auf eine Versicherung gestellt, heißt das nicht automatisch, dass der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Grundsätzlich hat man erst einen Versicherungsschutz, wenn die erste Prämie einbezahlt wurde. In einem selbstständigen Vertrag kann allerdings mit der Versicherung vereinbart werden, dass bereits früher ein Versicherungsschutz gewährt wird. Durch diese vorläufige Deckung erhält der Versicherungsnehmer bereits den vereinbarten Versicherungsschutz, auch wenn der Versicherungsantrag noch nicht von der Gesellschaft angenommen und mit dem Ausstellen der Police bestätigt wurde.

In der KFZ Haftpflichtversicherung wird die vorläufige Deckung mit dem Ausstellen der Doppelkarte bzw. der elektronischen Versicherungsbestätigung vereinbart. Diese endet, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. Andernfalls muss für den in Anspruch genommenen Zeitraum der vorläufigen Deckung der Beitrag bezahlt werden. Die vorläufige Deckung gilt hingegen nicht für die Kaskoversicherung.