Verkehrsopferhilfe
Die Verkehrsopferhilfe ist ein von KFZ Haftpflichtversicherern im Jahr 1963 gegründeter Verein, der seit Anfang 2003 als Entschädigungsstelle für Opfer von Verkehrsunfällen bei finanziellen Härten hilft. Geschädigte, für die keine Versicherung in Leistung tritt, können sich an die Verkehrsopferhilfe wenden, die zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Sitz in Berlin gehört. Können beispielsweise Unfallflüchtige nicht polizeilich ermittelt werden oder ist ein Verursacher nicht ausreichend abgesichert, geht der Geschädigte leer aus. Selbst nach einem Unfall im Zusammenhang mit einer Straftat können sich Unfallopfer an die Verkehrsopferhilfe wenden, denn in diesen Fällen muss die KFZ Versicherung des Verursachers keine Schäden an Dritten regulieren.
Hat das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers Insolvenz angemeldet, muss der Geschädigte ebenfalls auf Zahlungen verzichten. Die Verkehrsopferhilfe ist für Betroffene oft die einzige Chance, dem finanziellen Ruin zu entgehen. Darüber hinaus greift das Opferentschädigungsgesetz für bleibende psychische und physische Schäden.
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Überführungskosten
(vorheriger Begriff)
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Verkehrszentralregister
(nächster Begriff)