Sonderzubehör
Sonderzubehör von Fahrzeugen wird von den KFZ Versicherungen unterschiedlich behandelt. Je nachdem, um welche zusätzliche Ausstattung oder Sonderzubehör es sich handelt, können diese versichert sein oder auch nicht. Sonderausstattungen wie Alarmanlagen, Spezialsitze oder Warndreiecke gehören zu den Zubehörteilen, die ohne Beitragszuschlag versichert werden.
Es gibt aber auch Sonderzubehör, das gegen einen Zuschlag versichert wird. Dazu zählen zum Beispiel Radios, CD-Wechsler usw. Hier hängt es vom Neuwert dieser Teile ab, ob ein Zuschlag berechnet wird oder nicht. Diesen ermittelt die Versicherung. Allerdings gibt es auch Sonderzubehör, das mit der KFZ Versicherung nicht versichert werden kann. CDs, Atlas, Handys oder ähnliche lose Teile können auch in der Kasko nicht versichert werden. Detaillierte Auflistungen aller versicherbaren Zubehörteile stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die KFZ Versicherung.
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Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
(vorheriger Begriff)
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Tagfahrlicht
(nächster Begriff)