Kfz-Pflichtversicherung

In Deutschland sind alle Halter eines zugelassenen Kraftfahrzeuges gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen. Somit ist die KFZ Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die ein Versicherungsnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl abschließen kann.

Für die Zulassung eines Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland benötigt der Fahrzeughalter zwingend eine KFZ Haftpflichtversicherung. Der Grund hierfür liegt darin, dass es sich bei der KFZ Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt. Durch diese Pflichtversicherung soll sichergestellt werden, dass ein Geschädigter im Schadensfall seinen entstandenen Schaden durch den Unfallverursacher vollständig ersetzt bekommt. Um dies zu garantieren, ist bei dieser Versicherung die Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht möglich. Bei Unfällen mit Personenschäden kann die Schadenssumme sehr hoch ausfallen. Um in diesen Fällen eine vollständige Regulierung zu garantieren, hat der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme festgelegt. Es steht dem Versicherungsnehmer aufgrund seines Wahlrechtes allerdings frei, einen Versicherungsvertrag mit einer höheren Versicherungssumme zu wählen.

Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer freiwillig eine Kaskoversicherung abschließen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass der Abschluss dieser zusätzlichen Versicherung nur beim selben Versicherungsunternehmen möglich ist.