Kfz-Versicherung Personenschaden
Als Personenschaden versteht man den Tod, die Verletzung oder die gesundheitliche Beeinträchtigung einer Person bei einem Autounfall. Dieser ist neben dem Vermögensschaden und dem Sachschaden eine der drei großen Schadensgruppen der Haftpflichtversicherung. Geschädigte Personen können zahlreiche Ansprüche geltend machen, wie zum Beispiel den Ersatz von Heilungskosten, Verdienstausfall, Invaliditätsrenten, Schmerzensgeld usw. Nur wenn die Deckungssumme in der KFZ Haftpflichtversicherung ausreichend hoch gewählt wird, deckt die Versicherung die gesamte Summe vom Personenschaden. Hierfür haben Form und Schwere der Schäden eine große Bedeutung bei der Schadensregulierung.
Personenschäden gehören zu den gefürchtetsten Folgen eines Verkehrsunfalls. Mit einer entsprechend hohen Deckungssumme in der KFZ Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zumindest finanziell gegen hohe Forderungen und Schadenssummen absichern, wobei es unterschiedliche Leistungsangebote von den einzelnen Versicherungen gibt.
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Kfz-Pflichtversicherung
(vorheriger Begriff)
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Kfz-Versicherung Widerrufsrecht
(nächster Begriff)