Neuzulassung

Eine Neuzulassung erlebt ein Fahrzeug in seinem Leben nur einmal, wenn es zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen wird. Dabei ist es nicht relevant, ob die Zulassung im In- oder Ausland stattfindet.

Nach deutschem Recht erfolgt eine Neuzulassung nur dann, wenn ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zugelassen wird. Jede weitere Zulassung stellt eine Wiederzulassung oder eine Umschreibung dar und wird von den Zulassungsbehörden entsprechend behandelt. Auch für ein Fahrzeug, das zwar erstmals in Deutschland zugelassen wird, aber zuvor schon in einem anderen Staat angemeldet war, wird keine Neuzulassung durchgeführt. Dennoch ist die Neuzulassung nicht vom Alter eines Fahrzeugs abhängig, denn sie erfolgt auch für ein Auto oder ein Motorrad, das zwar schon älter ist, aber noch nie vorher zugelassen war.

Seit 2007 muss für eine Neuzulassung nicht mehr zwingend eine Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden. Hersteller liefern Fahrzeuge auch mit einer COC-Bescheinigung oder EWG-Übereinstimmungserklärung aus. Dieses internationale Fahrzeugdokument bildet die Grundlage für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde.