Neuwagen
Als Neuwagen gelten bei der KFZ Versicherung alle Fahrzeuge der Altersklasse 0, welche zwischen null und zwölf Monate alt sind. Die genaue Altersklasse wird aus der Differenz der Jahreszahl und dem Monat der erstmaligen Zulassung ermittelt. Neben der Altersklasse 0 für Neuwagen gibt es vier weitere Altersklassen, die für die Berechnung der Versicherungsprämie eines Fahrzeuges von Bedeutung sind. Die meisten Versicherungen gewähren für Neuwagen einen Rabatt, den sogenannten Neuwagenrabatt.
Empfehlenswert für einen Neuwagen ist neben der verpflichtenden KFZ Haftpflichtversicherung der Abschluss einer Kaskoversicherung, weil diese ein viel breiteres Leistungsspektrum und einen besseren Versicherungsschutz bietet. Dadurch ist man zum Beispiel auch bei Beschädigungen durch Vandalismus, Unwetterschäden oder Wildschäden versichert. Ein weiterer Vorteil der Kaskoversicherung liegt darin, dass eine verlängerte Neuwertentschädigung möglich ist.
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Neupreisentschädigung
(vorheriger Begriff)
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Neuwert in der Kfz-Versicherung
(nächster Begriff)