Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung

Die Kündigungsfrist der Versicherung richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Üblicherweise gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Außerordentlich kann bei Fahrzeugwechsel gekündigt werden oder auch dann, wenn das Fahrzeug stillgelegt wird.

Die Kündigungsfrist in der KFZ Versicherung beträgt grundsätzlich einen Monat. In der Regel gilt der 31. Dezember als Stichtag. Um die Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten, sollte der Versicherungsnehmer spätestens zum 30. November dem Versicherer mitteilen, dass er den Vertrag beenden möchte. Bis zu diesem Datum muss das schriftliche Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingehen, damit diese rechtszeitig gekündigt werden kann. Um sicher zu gehen, dass die Kündigung beim Versicherer ankommt, ist es empfehlenswert, dies per Einschreiben zu erledigen.

Neben der gewöhnlichen Kündigung gibt es auch das Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine Prämienerhöhung der KFZ Versicherung, so kann der Versicherungsnehmer diese auch während des Jahres beenden. Hierfür gibt es keine Kündigungsfrist, allerdings muss die Vertragsbeendung zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens bezüglich der Beitragserhöhung bei der Versicherung eintreffen. Der Vertrag ist dann gekündigt, wenn die Prämienerhöhung wirksam geworden wäre.