Fahrzeugwechsel
Jeder Fahrzeugwechsel muss der Versicherung gemeldet werden, da das alte Fahrzeug abgemeldet und das neue angemeldet werden muss. Solange das alte Fahrzeug nicht abgemeldet wurde, hat die Versicherung Anspruch darauf, dass der Versicherungsnehmer die vereinbarten Prämien zahlt. Der Fahrzeugwechsel muss nicht immer mit einem Versicherungswechsel einhergehen. Eine zügige Um- und Anmeldung beim Fahrzeugwechsel verhindert mögliche finanzielle Nachteile.
Für eine rasche Abwicklung benötigt man die elektronische Versicherungsbestätigung, einen gültigen Personalausweis, den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, die ASU-Bescheinigung und die TÜV-Bescheinigung für das neue Fahrzeug. Die Meldung des Fahrzeugwechsels ist vom Fahrzeughalter zu erledigen, damit der Vertrag auf das neue Fahrzeug geändert und die Versicherungsprämie angepasst werden kann. Sofern der Wechsel fließend erfolgt, ist es nicht notwendig, ein neues Kennzeichen anzufordern.
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Fahrzeugtyp
(vorheriger Begriff)
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Familienrabatt
(nächster Begriff)