Billigungsklausel
Die Billigungsklausel ist ein Bestandteil des Versicherungsvertragsgesetzes und findet sowohl in der KFZ Versicherung als auch in allen anderen Versicherungssparten Anwendung. Um eine KFZ-Versicherung abschließen zu können, werden persönliche Angaben vom Antragsteller benötigt. Des Weiteren enthält der Antrag auch Angaben zum Tarif, etwaige Rabatte und andere vertragliche Vereinbarungen. Nach der Antragstellung erhält der Antragsteller grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Bescheid.
Enthält der Versicherungsschein vom Antrag abweichende Daten, so hat der Antragsteller die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Billigungsklausel kommt dann zur Anwendung, wenn innerhalb eines Monats kein Einspruch seitens des Antragstellers erfolgt. Dadurch akzeptiert der Versicherungsnehmer die vom Antrag abweichenden Angaben. Kommt somit die Billigungsklausel zur Anwendung, hat der Versicherungsnehmer keine Möglichkeit mehr, etwaigen Abweichungen zu widersprechen und muss den abweichenden Versicherungsschein akzeptieren.
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Berufsgruppenrabatt
(vorheriger Begriff)
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Brandschaden in Kfz-Versicherung
(nächster Begriff)