Berufsgruppenrabatt
Der Berufsgruppenrabatt ist eine Vergünstigung in der KFZ Versicherung, die viele Versicherungen ihren Kunden anbieten. Dabei können nicht nur die Mitarbeiter bestimmter Berufsgruppen in den Genuss des Rabatts kommen, sondern auch deren Angehörige. Der Versicherung steht es frei, für welche Berufsgruppen sie den Berufsgruppenrabatt anbietet. Eine detaillierte Auflistung jener Berufsgruppen, die den Rabatt in Anspruch nehmen können, findet man in den Vertragsbedingungen jeder einzelnen Versicherung.
Ausschlaggebend für die Gewährung dieses Rabatts ist somit der Hauptberuf des Versicherungsnehmers. Nebenberufliche Tätigkeiten oder andere Beschäftigungsverhältnisse üben keinen Einfluss auf die Einstufung aus. Eventuell verlangt die Versicherung einen Arbeitgebernachweis, damit der Berufsgruppenrabatt gewährt wird. Bei einem Berufswechsel ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Versicherung davon in Kenntnis zu setzen, um Vertragsstrafen und den Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden.
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Berechtigter Fahrer
(vorheriger Begriff)
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Billigungsklausel
(nächster Begriff)