Beitragsfreiheit in der Autoversicherung
Die Beitragsfreiheit ist eine Besonderheit in der KFZ Versicherung, die vor allem dann zum Tragen kommt, wenn ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über benutzt wird. Als Beitragsfreiheit wird jener Zeitraum bezeichnet, in dem der Versicherungsnehmer keine Beiträge bezahlen muss und nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz erhält. Diese Art der Versicherung wird auch als Ruheversicherung bezeichnet, die vor allem für Cabrios oder Oldtimer, aber auch für Motorräder gerne verwendet wird, die während des Winters meistens in der Garage bleiben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich während der Beitragsfreiheit auf Elementarschäden wie Brand, Diebstahl, Sturm oder Überschwemmung. Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben, darf das Fahrzeug während der Beitragsfreiheit nicht vom Abstellplatz entfernt oder bewegt werden. Sobald der vereinbarte beitragsfreie Zeitraum beendet ist, läuft die normale KFZ Haftpflichtversicherung weiter. Eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich.
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Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung
(vorheriger Begriff)
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Berechtigter Fahrer
(nächster Begriff)