Außerordentliche Kündigung
Es gibt viele Gründe, warum eine Kfz Versicherung gekündigt werden soll. Nicht nur die Abmeldung des Fahrzeuges, sondern auch Unzufriedenheit mit der Versicherung oder günstigere Angebote führen häufig zur Kündigung der Kfz Versicherung. Liegt ein triftiger Grund vor, warum die Kfz Versicherung gekündigt wird, handelt es sich um die außerordentliche Kündigung. Gute Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind Beitragserhöhungen oder der Verkauf des Kfz.
Damit man zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, muss die Beitragserhöhung allerdings mindestens fünf Prozent von der alten Prämie betragen. Nur dann ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Diese muss in schriftlicher Form erfolgen und dem Versicherer am besten per Einschreiben übermittelt werden. Wird das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, ist auch eine schriftliche Mitteilung darüber an die Versicherung zu erbringen, um die außerordentliche Kündigung wirksam zu machen.
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Auslandsschadenschutz
(vorheriger Begriff)
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Autoschutzbrief
(nächster Begriff)