Rotes Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von Kraftfahrzeugen sowie für Oldtimer.
Das Rote Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle nur bei Nachweis einer entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung zugeteilt.
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Roller-Versicherung
(vorheriger Begriff)
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Rückstufung in der Kfz-Versicherung
(nächster Begriff)