Kraftfahrtunfallversicherung
Die Kraftfahrtunfallversicherung wird auch als Insassen-Unfallversicherung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Ausschnittsdeckung der Unfallversicherung. Mit der Kraftfahrtunfallversicherung werden ausschließlich Schäden abgedeckt, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugunfällen entstehen; wenn also aufgrund eines Unfalls Verletzungen bei Personen auftreten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies während des Fahrens oder beim Be- und Entladen von Fahrzeugen geschieht. Der Geltungsbereich erstreckt sich lediglich auf das im Versicherungsvertrag genannte Fahrzeug.
Die Kraftfahrtunfallversicherung kann als separate Versicherung abgeschlossen werden, wird aber meistens im Rahmen der KFZ Versicherung angeboten. Zu den Schäden, die gedeckt werden, zählen unter anderem auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen, Muskel- oder Sehnenrisse usw. In der Kraftfahrtunfallversicherung werden bestimmte Versicherungssummen vereinbart. Diese werden im Schadensfall nach dem Pauschal- oder dem Platzsystem auf die Insassen des Fahrzeugs aufgeteilt.
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Kraftfahrt-Bundesamt
(vorheriger Begriff)
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Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung
(nächster Begriff)