Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung)
Die Schadenfreiheitsklasse kann bei den meisten Kfz-Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen von einem Vertrag auf einen anderen Vertrag übertragen werden.
Der bisherige SFR-Berechtigte muss seinen Anspruch auf den SFR schriftlich abtreten. Zwischen dem bisherigen und dem neuen SFR-Berechtigten muss ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades vorliegen und/oder beide in häuslicher Gemeinschaft leben.
Außerdem kann nur der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden, der dem neuen SFR-Berechtigten gemessen an der Dauer des Führerscheinbesitzes zusteht.
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Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen
(vorheriger Begriff)
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Schadenregulierung
(nächster Begriff)