Grüne Versicherungskarte
Die grüne Versicherungskarte ist ein Nachweis über die KFZ Haftpflichtversicherung bei Reisen im europäischen Ausland. Sie gilt als internationale Versicherungskarte und sollte bei allen Fahrten ins Ausland mitgeführt werden. Die grüne Versicherungskarte bestätigt auch, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die zumindest den Versicherungsbedingungen und den vorgesehenen Versicherungssummen entspricht. Dadurch lassen sich Schadensfälle im Ausland einfacher, schneller und problemloser abwickeln.
Ebenso hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich im Ausland an die dort ansässigen Regulierungsstellen wenden zu können und auch Regulierungshilfe in Anspruch nehmen zu können. Die grüne Versicherungskarte kann für die Zeit während eines Auslandsaufenthaltes oder für ein ganzes Jahr beantragt werden. In Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte in Hamburg für die Abwicklung und Regulierung von Schäden zuständig.
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Grobe Fahrlässigkeit
(vorheriger Begriff)
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Grünes Nummernschild
(nächster Begriff)