Versicherungsschutz Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, für die der Halter, Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeuges verantwortlich ist.
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Ansprüche Dritter. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt dafür die Prozeßkosten.
Der Nachweis für den Versicherungsschutz erfolgt bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges durch die Vorlage einer Versicherungs-bestätigungskarte (der bisherigen sogenannten Doppel- oder Deckungskarte).
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Versicherungsnachweis
(vorheriger Begriff)
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Vertragsunterbrechung
(nächster Begriff)