Erstzulassung
Selbst wenn ein Auto, ein Motorrad oder ein Anhänger nicht benutzt wird, ist es nach der Erstzulassung nicht mehr neu. Das ist die wichtigste Wirkung der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr. Mit der Erstzulassung wird aus einem Neufahrzeug ein Gebrauchtfahrzeug. Auch dann, wenn der Kilometerstand eines Fahrzeugs beim Kauf noch die Null anzeigt, ist das Auto oder Motorrad nach der Erstzulassung kein Neufahrzeug mehr. Für Fahrzeughändler ist daher mit der Erstzulassung eine deutliche Wertminderung verbunden.
Darüber hinaus kann sich das Datum der Erstzulassung auch bei einem späteren Weiterverkauf des Fahrzeugs auf den Kaufpreis auswirken. Ein Fahrzeug, das im Dezember eines Jahres erstmals zugelassen wird, hat unter Umständen einen niedrigeren Weiterverkaufswert als ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung im Januar des darauffolgenden Jahres stattfindet. Auch für die Einschätzung eines Fahrzeugs als Oldtimer kann das Erstzulassungsdatum einen wichtigen Hinweis auf das tatsächliche Alter darstellen.
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Erstbesitzerrabatt
(vorheriger Begriff)
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EUCARIS
(nächster Begriff)