- Bahnversicherungsanstalt
Die Bahnversicherungsanstalt zeichnete sich für die Mitarbeiter der Deutschen Bahn in Bezug auf die Rentenvorsorge verantwortlich, was 2005 geändert wurde.
- Befreiung von der Versicherungspflicht
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich; beispielsweise können Minijobber die Befreiung beantragen.
- Behinderung
In der Rentenversicherung sind Leistungen für Behinderte darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen.
- Beitragsbemessungsgrundlage
Auf Basis der allgemeinen Beitragsbemessungsgrundlage wird der Rentenbeitrag berechnet. Dabei gelten bestimmte Bemessungsgrenzen für höhere Einkommen.
- Beitragsberechnung
Für jeden pflichtversicherten Arbeitnehmer ist ein bestimmter Prozentsatz von seinem Arbeitsentgelt als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen.
- Beitragserstattung
In der Rentenversicherung ist eine Beitragserstattung nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Infrage kommt eine solche Erstattung unter anderem für Ausländer.
- Beitragsfreie Zeiten
Beitragsfreie Zeiten sind auch in der Rentenversicherung möglich. Während dieser Zeiten werden keine Beiträge eingezahlt, die Zeiten aber dennoch angerechnet.
- Beitragsgeminderte Zeiten
Beitragsgeminderte Zeiten können in der Rentenversicherung gewährt werden. In diesen Zeiten wird die Höhe der monatlichen Beiträge vermindert.
- Beitragsnachweis
Der Beitragsnachweis dokumentiert die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Alternativ werden auch Dokumente wie Lohnzettel anerkannt.
- Beitragssatz gesetzliche Rente
Der Beitragssatz ist der Prozentsatz des Arbeitsentgelts, der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist.
- Beitragstragung
Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, braucht seinen Beitrag nicht allein zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag grundsätzlich hälftig.
- Beitragszahlung
Die Rentenbeiträge sind grundsätzlich von denjenigen, die sie zu tragen haben, unmittelbar an den Rentenversicherungsträger zu zahlen.
- Beitragszeiten
Die Beitragszeiten in der Rentenversicherung haben einen Einfluss auf die Rentenhöhe. Als Voraussetzung gelten Pflichtbeiträge oder freiwillige Leistungen.
- Beitragszusage
Beitragszusage ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung.
- Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner wird gewährt, wenn ein Versicherter sich in der privaten Krankenversicherung versichern lässt.
- Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum bei der Rentenversicherung bezieht sich auf die Dauer der Monate, in denen Einzahlungen durch den Versicherten vorliegen.
- Berücksichtigungszeiten
Berücksichtigungszeiten erfüllen die rentenrechtlichen Wartezeiten. Folgende Zeiten werden im Rahmen der Rentenberechnung gesondert berücksichtigt.
- Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft tritt bei Erwerbsminderung für präventive Maßnahmen, Reha-Anwendungen und Geldleistungen pflichtversicherter Mitglieder ein.
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Berufsbildende Bildungsmaßnahmen sollen junge Leute auf das Berufsleben vorbereite
- Beschäftigungszeiten
Ungeklärte Beschäftigungszeiten können den tatsächlichen Rentenanspruch reduzieren. Deshalb ist bei Verdacht eine dringende Kontoklärung empfehlenswert.
- Bescheid
Wenn der Versicherungsträger im Einzelfall eine verbindliche Entscheidung trifft, erteilt er einen Bescheid.
- Betriebsrenten
Betriebsrenten sind keine Leistungen der Rentenversicherung. Sie werden nur dann gezahlt, wenn eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers vorliegt.
- Bezugsgröße Rentenversicherung
Die Bezugsgröße ist per Definition eine der wichtigsten Rechengrößen in der Sozialversicherung. Auch Beitragsleistungen zur Rentenversicherung werden von ihr bestimmt.
- Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit sichert Arbeitslose auch für die Rente ab. Die Agentur übernimmt die Begleichung der Pflichtbeiträge, sodass Anspruch besteht.
- Bundesversicherungsamt
Das Bundesversicherungsamt übernimmt die Aufsicht aller gesetzlichen Versicherungsträger, fungiert als Prüfdienst und regelt verwaltungsrechtliche Aufgaben.
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) war der Träger der Angestelltenversicherung
- Bundeszuschuss
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist eine von mehreren Finanzierungsquellen der Rentenversicherung und stammt aus dem Bundeshaushalt.