- Abrechnung ärztlicher Leistungen
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt für privat Versicherte nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und schlüsselt alle Rechnungspunkte klar auf.
- Abrechnungsprüfung
Die Abrechnungsprüfung obliegt den Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen Sie stellen sicher, dass Ärzte Leistungen nach Tarif abrechnen.
- Altersrückstellungen
Je nach Aufbau einer Versicherung, werden für jeden Versicherten aus seinen Versicherungsbeiträgen Rückstellungen für das Alter gebildet.
- Ambulante Versorgung
Die ambulante ärztliche Behandlung umfasst alle Tätigkeiten des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten ausreichend und zweckmäßig sind.
- Amtsarzt
Der Amtsarzt ist speziell für eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen ausgebildet. Das trifft nicht auf jeden Arzt in öffentlichen Einrichtungen zu.
- Analogpräparate
Analogpräparate sind normalerweise in der Wirkung den Originalen gleichwertig. Der Preis ist jedoch häufig ein geringerer, was die Nachfrage erklärt.
- Anschlussheilbehandlung
Unter dem Begriff Anschlussheilbehandlung werden Maßnahmen im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt zusammengefasst.
- Apothekenabschlag
Der Apothekenabschlag ist ein Rabatt, den Krankenkassen für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Aktuell liegt dieser bei 2,30 Euro.
- Apothekeneinkaufspreis
Der Apothekeneinkaufspreis wird auf Basis des Herstellerpreises nach gesetzlichen Vorgaben ermittelt.
- Apothekenpflicht
Die Apothekenpflicht ist nach dem Arzneimittelgesetz geregelt. Damit wird reguliert, welche Medikamente in Apotheken ausgegeben werden dürfen.
- Approbation
Der Begriff Approbation kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet die staatliche Genehmigung für bestimmte Heilberufe.
- Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit tritt ein, wenn die bisherige Beschäftigung aufgrund von Krankheit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin ausgeübt werden kann, den Zustand zu verschlimmern.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber und Krankenkasse. Gesetzliche Frist und Diagnose-Code. Definition zum Krankenschein und Krankmeldung.
- Arzneimittel
Was ein Arzneimittel ist und was nicht, ist im Arzneimittelgesetz geregelt.
- Arzneimittel-Rabattverträge
Arzneimittel-Rabattverträge sind Verträge zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen. Das Ziel dieser Verträge ist es, die Kosten zu senken.
- Arzneimittel-Zulassung
Jedes Arzneimittel muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es verkauft werden darf.
- Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)
Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.
- Arzneimittelgesetz (AMG)
Definition zum Arzneimittelgesetz für Umgang mit Arzneimitteln in Deutschland. Zusammenfassung der Rahmenbedingungen für Herstellung und Vertrieb.
- Arzneimittelpreisverordnung
Die Arzneimittelverordnung regelt das Preisgefüge am Arzneimarkt. Dadurch sollen einheitliche Handelsspannen im Pharmabereich geschaffen werden.
- Arzneimittelversorgung
Wer in der GKV versichert ist, hat Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln, sofern sie in Deutschland zugelassen und apothekenpflichtig sind.
- Arztdichte
Mit der Arztdichte wird das Verhältnis von Ärzten zur Gesamteinwohnerzahl angegeben.
- Arztregister
Jeder Zulassungsbezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung führt ein Arztregister, in denen die Ärzte erfasst sind, die in diesem Bezirk eine Zulassung besitzen oder beantragt haben.
- Aufklärungspflicht
Durch die Aufklärungspflicht wird sichergestellt, dass ein Patient rechtzeitig über den Ausgang einer Untersuchung sowie Folgen vom Arzt informiert wird.
- Aut-idem-Regelung
Die Aut-idem-Regelung regelt die jeweiligen Rechte von Arzt und Apotheker hinsichtlich der Ausgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten.