Krankenkassenwahlrecht
Durch das Krankenkassenwahlrecht dürfen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Krankenkasse frei wählen. An die Entscheidung für die Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse sind die Versicherten 18 Monate lang gebunden. Allerdings haben Mitglieder auch innerhalb dieser Bindungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Erhebt eine Krankenkasse erstmalig einen Sonderbeitrag oder erhöht sich ein bereits etablierter Sonderbeitrag, können die Versicherten die Krankenkasse auch vorzeitig wechseln. Das gilt allerdings nur für Mitglieder, die keine zusätzlichen Wahltarife abgeschlossen haben. Sie haben ein eingeschränktes Krankenkassenwahlrecht, da sie sich für drei Jahre an eine Krankenkasse binden und ihnen kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
Das Krankenkassenwahlrecht soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen stärken und die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen eindämmen. Neben günstigen Beitragssätzen bieten viele Krankenkassen zusätzliche Leistungen für chronisch Kranke oder alternative Heilverfahren an und versuchen auf diesem Weg, Mitglieder zu binden.
-
Krankenhausvergütung
(vorheriger Begriff)
-
Krankenstand
(nächster Begriff)