Krankenversichertenkarte
Die Krankenversichertenkarte ist der Mitgliedsausweis für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie berechtigt ihren Besitzer zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen von Ärzten, Kliniken und Therapeuten, sofern diese über eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit gesetzlichen Krankenkassen verfügen. Die Einführung der Krankenversichertenkarte erfolgt auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung in § 291 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches, da auf dem integrierten Speicherchip die persönlichen Daten der Krankenkassen-Mitglieder gespeichert sind.
Als Versicherungsausweis erleichtert die computerlesbare Krankenversichertenkarte den medizinischen Leistungsträgern die Patientenverwaltung sowie die Abrechnung ihrer Gebühren mit den jeweiligen Krankenkassen. Format und Gestaltung der Krankenversichertenkarte sind in der ISO/IEC 7810 festgelegt, sodass die Karten einheitlich in allen medizinischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland lesbar sind. Charakteristisch für dieses Format ist neben der Größe im Scheckkartenformat die Abbildung des vitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci. Die Farben der Versicherungskarten variieren zwischen den verschiedenen Krankenkassen.
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Krankenstand
(vorheriger Begriff)
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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
(nächster Begriff)